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Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Mikroplastik auf Kunstrasenböden – BVP stellt Antrag zu Alternativen

Die EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, um den Einsatz von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen zu verhindern. Die ECHA empfiehlt ein Verbot ab dem Jahr 2022. Derzeit bereitet die EU ein entsprechendes Verbot vor. Sollte es dazu kommen, wären die entsprechenden Sportplätze in Pulheim stillzulegen. Daher hat der BVP einen entsprechenden Antrag für die zuständigen Fachausschüsse gestellt.

„Wir möchten, dass die Verwaltung darlegt, welches Granulat auf den jeweiligen Kunstrasenplätzen in Pulheim verwendet wird. Es soll beschlossen werden, keine Kunstrasenplätze mehr zu errichten bei denen die Füllung aus Gummigranulat besteht. Bei Sanierung bzw. dem Umbau bestehender Kunstrasenplätze soll das verwendete Gummigranulat ersetzt werden. Ebenso möchten wir, dass die Verwaltung darlegt, wie lange es dauern würde die Kunstrasenplätze, auf welchen Gummigranulat verwendet wurde, im Rahmen der regelmäßig anfallenden Sanierung umzurüsten und welche Kosten dafür anfallen würden“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben in einer Studie festgestellt, dass Sportplätze mit Kunstrasen eine der größten Quellen von Mikroplastik sind. Das Granulat muss immer wieder nachgefüllt werden, um Löcher zu füllen, weil Wind, Regen und Reinigungsmaschinen die Substanz zwischen den Halmen herauslösen und in Gewässer und auf Felder tragen. Unabhängig von einem etwaigen EU Verbot sollten zum Schutz unserer Umwelt schon jetzt Maßnahmen geprüft und eingeleitet werden. Alternativen zu Gummigranulat bieten z. B. Sand oder Korkgranulat. Bei Einsatz dieser Materialien kommt es zu deutlich weniger negativen Umwelteinflüssen. Durch rechtzeitiges Handeln schützen wir nicht nur unsere Umwelt, sondern es können in Pulheim zudem erhebliche Folgekosten vermieden werden“, so Liste-Partsch weiter.

Abteipassage – nächste Runde

Abtei Passage

(PM) – In der Ratssitzung vom 09.04.2019 hat der Rat der Stadt Pulheim das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler gegen den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 141 in Brauweiler für unzulässig erklärt. Die Bürgerinitiative hat sich entschlossen dagegen zu klagen, da sie sich den mehr als 3.300 Bürgern Pulheims ( und hunderten Bürgern umliegender Kommunen) gegenüber verpflichtet fühlt, diesen höchst undemokratischen Prozess abzuwenden.
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer ablehnenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung ebenso die positiv ausfallende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes nicht beigefügt, wie die Gesetzeskommentierung des NRW-Innenministeriums selbst, das insbesondere im vorhabenbezogenen BP-Leitverfahrens die Möglichkeit des Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss bejaht.
Die Ratsmitglieder selbst sahen sich ausnahmslos alle nicht in der Lage die Fragestellung inhaltlich zu bewerten. Trotzdem lehnte eine Mehrheit von CDU, FDP und Grünen (bei einer Enthaltung) das Bürgerbegehren ab und folgte der tendenziösen Vorlage der Stadtverwaltung.
Die dabei genannten Argumente zeigen dabei die besonderen Auffassungen von Demokratie:
Die CDU wollte sich, so Vorsitzender Theisen, nicht in den Entscheidungen von einer Bürgerinitiative „kastrieren“ lassen , FDP und Grüne wollten bewusst eine gerichtliche Klärung, um demnächst „Rechtssicherheit“ zu bekommen. Man überlässt also die Schaffung von Rechtssicherheit den Klagemöglichkeiten der Bürger.
Noch unsinniger ist die Argumentation, mit der Fragestellung des Begehrens werde ein unzulässiger Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben geschaffen, liegt dies doch schlicht in der Natur des vorhabenbezogenen Bauplanleitverfahren.
Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass der Bürgerentscheid über den Aufstellungsbeschluss konform zur Gemeindeordnung des Landes NRW möglich ist. Die Bürgerinitiative versucht nun per gerichtlichem Eilverfahren irreversible weitere Schritte der Verwaltung der Stadt Pulheim zu verhindern.

Dansweiler: Halteverbot auf der Liethenstraße

UPDATE: Wie die Stadt Pulheim jetzt mitgeteilt hat, wird es kein allgemeines Halteverbot auf der gesamten Liethenstr. geben! Es wird nur ein Parkverbot auf dem kleinen Stück der Liethenstr. eingerichtet, das von der Bernhardstr. ausgeht.

(PM) – Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Pulheim wird auf der Liethentraße in Dansweiler ein Halteverbot anordnen, weil eine Durchfahrtmöglichkeit von mindestens 3,05 Meter erhalten bleiben muss. Die Liethenstraße ist mit einer Ausbaubreite von 4,75 Meter auf ihrer gesamten Länge eine Engstelle. Mit abgestellten PKWs, die bis zu 1,84 Meter breit sein können, ist die vorgeschriebene Durchfahrtbreite nicht gegeben.

Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadtverwaltung auf Beschwerden von Anwohnern, die kritisieren, dass die Durchfahrt auf der Straße durch parkende Fahrzeuge schwierig sei. Die Ein- und Ausfahrt zu und von den eigenen Stellplätzen auf den privaten Grundstücken sei oft nicht möglich.
Die Anwohner werden über diese Maßnahme informiert und um Verständnis gebeten. Zur Entspannung der Parkraumsituation sind sie aufgerufen, die privaten Stellplätze und Garagen zum Abstellen ihrer Fahrzeuge nutzen.

Spaß auf Spielplätzen: Spielplatzfest in der Tomburgstraße

Zum nächsten Spielplatzfest unter der Überschrift „Spaß auf Spielplätzen“ lädt das städtische Jugendamt am Sonntag, 19. Mai, auf den Spielplatz Tomburgstraße in Brauweiler ein. Von 15 bis 18 Uhr haben die Kinder die Gelegenheit, die Anlage
kennen zu lernen und an Spielaktionen teilzunehmen. Begleitpersonen treffen sich
zu Gesprächen. Die Veranstaltung findet nur bei trockenem Wetter statt. Weitere Auskünfte erteilt das Jugendamt, Telefon 02238-808-311.

Umbau der Rathauskreuzung in Pulheim beginnt am Montag, 29. April

Am Montag, 29. April, wird mit dem Beginn der Umbauarbeiten die Unfallhäufungsstelle Rathauskreuzung in Pulheim entschärft. Die Arbeiten sollen Ende November beendet sein. Mit der Maßnahme sind Straßen-, Parkplatz- und Gehwegsperrungen, veränderte Verkehrsführungen und zum Teil weiträumige Umleitungen verbunden. Der Kreuzungsbereich wird für einen Zeitraum von sieben Monaten komplett gesperrt.

Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Geduld für die damit verbundenen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Für Anregungen und Beschwerden ist im Tiefbauamt eine Telefonhotline, Ruf 02238/ 808 555 (erreichbar zu den Öffnungszeiten des Rathauses), (E-Mail tiefbauamt@pulheim.de) eingerichtet worden. Weitergehende Informationen findet man auf der Homepage www.pulheim.de.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – die Kreuzung ist mit über 70 schweren Unfällen
in einem Fünfjahreszeitraum eine Unfallhäufungsstelle – ist der Umbau der zentralen Rathauskreuzung (Rathausstraße L 183/ K 25 und Steinstraße L 183/ K 24, zwischen Rathausgebäude, ehemaligem Postgebäude, Bahnunterführung und ALDI-Filiale) unbedingt notwendig. Gleichzeitig wird die Leistungsfähigkeit verbessert.

Vorgaben für die Planung sind die konfliktfreie Führung sämtlicher Kfz-Verkehre untereinander, die störungsfreie Führung der linksabbiegenden Kfz-Verkehre und der querenden Fußgänger, die eindeutige Führung des Radverkehrs innerhalb des Knotenpunktes, die Verbreiterung der Gehwege und die Bereinigung der bestehenden Defizite (Unfallhäufungsstelle).

Im Zuge der Arbeiten werden Umbaumaßnahmen am Parkplatz Steinstraße (der Parkplatz wird bis auf ca. 30 Stellflächen im hinteren Bereich komplett gesperrt), auf der Steinstraße und auf der Jakobstraße vorgenommen.

Die kleine Bahnunterführung Am Kleekamp/ Zur alten Wassemühle wird für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Die Planungen sind der betroffenen und interessierten Öffentlichkeit in zwei Bürgerversammlungen im Juni 2018 und im April 2019 vorgestellt und erläutert worden. Der Tiefbau- und Verkehrsausschusses hatte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Februar 2018, mit der Baumaßnahme befasst, bevor der Planungsausschuss, der Umweltausschuss und des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr in einer gemeinsamen Sondersitzung am Mittwoch, 16. Mai 2018, über das Projekt diskutiert haben. Die Ausschussmitglieder haben die Entwurfsplanung einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Bauprojekt auf dieser Grundlage fortzuführen.

Maibäume werden kostenpflichtig abgegeben

Ausgabe auf dem städtischen Bauhof am Dienstag, 30. April, 18 Uhr

In der Stadt Pulheim erfolgt die Ausgabe von Maibäumen am Dienstag 30. April, wieder auf dem städtischen Bauhof. Wie bereits im vergangenen Jahr müssen pro Exemplar 5 Euro bezahlt werden. Für den Betrag erhält jeder Erwerber einen Bauhoftaler, der gegen einen Maibaum eingetauscht wird. Die Übergabe der Bäume erfolgt ab 18 Uhr. Die kostenpflichtige Abgabe ist vom Stadtrat wegen der gestiegenen Kosten und als Konsolidierungsmaßnahme beschlossen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai die städtischen Grünanlagen bewacht werden. Wer beim illegalen Abschlagen eines Baumes erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen.

Hebammensprechstunde

Die Frühen Hilfen im Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim haben ihr Angebot erweitert und bieten jeweils dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr in der Erziehungsberatungsstelle, Rathauscenter, Alte Kölner Straße 44, eine offene Hebammensprechstunde an. Nächster Termin ist Dienstag, 23. April. Anmeldungen sind nicht notwendig. Informationen erteilt Iwan Peters, Telefon 02238/808316.
Die Sprechstunde mit der Hebamme Alica Rennerich möchte (werdenden) Eltern die Möglichkeit geben, über Gesundheitsthemen zu sprechen. Die Hebamme kann eine Lotsenfunktion durch das Gesundheitssystem übernehmen. Eine medizinische Behandlung findet nicht statt.

Versteigerung von Fundsachen

Eine Versteigerung von Fundsachen wird das Fundbüro der Stadtverwaltung Pulheim
am Mittwoch, 8. Mai, 15 Uhr, auf dem Bauhof, Zum Schwefelberg, durchführen. Die
zur Versteigerung anstehenden Gegenstände (Fahrräder und verschiedene Kleinteile) können ab 14.30 Uhr besichtigt werden. Die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt ausschließlich gegen Bezahlung mit Bargeld.
Versteigert werden Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, deren Empfangsberechtigte sich bisher nicht gemeldet haben oder auf ihr Eigentumsrecht verzichtet haben. Mögliche Ansprüche an den Fundsachen können bis zum Beginn des Versteigerungstermins geltend gemacht werden.

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmälern auf den Friedhöfen im Stadtgebiet

Die Stadt Pulheim ist im Rahmen der Verkehrssicherung verpflichtet, auf allen städtischen Friedhöfen einmal jährlich jeden Grabstein auf seine Standsicherheit zu überprüfen. Unfallgefahren für Friedhofsbesucher sollen dadurch ausgeschlossen werden. Die Überprüfungen werden von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes von Montag, 6. Mai, bis Freitag, 24. Mai, mit dem „Kipp-Tester“, einem Grabsteinprüfgerät, vorgenommen. Wenn Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich auf die Gefahr hingewiesen und um umgehende Instandsetzung gebeten.
Bei akuter Umsturzgefahr wird der Grabstein entweder gesichert oder sofort umgelegt.

Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Keppeler,

durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.

1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?

2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Liste-Partsch

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