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Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Gebührenübersicht 2018

Die Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Pulheim bleiben konstant. Die Gebühr für Schmutzwasser pro m³ fällt von 1,91 € auf 1,82 € (-4,7%). Die Gebühr für das Niederschlagswasser pro m² sinkt um 4 Cent von 0,91 € auf 0,87 Euro (-4,4%). Die Straßenreinigungsgebühren werden teurer. Die Gebühr für Anliegerstraßen steigt von 1,35 € auf 1,55 Euro (+14,8%). Für innerörtliche Straßen wird im kommenden Jahr eine Gebühr von 1,61 € statt 1,45 € (+11%) erhoben. Für überörtliche Straßen erhöht sie sich von 1,37 € auf 1,52 € (+10,9%). Die Kosten für die Handreinigung steigen von 9,61 € auf 9,70 € (+0,9%).
Im Bereich des Friedhofswesens sinken die Gebühren um 3,7%. Ein traditionelles Sarggrab kostet statt bisher 1.452 Euro ab 2018 1.398 Euro. Für ein Urnengrab (traditionell) wird eine Gebühr von 978 Euro statt bislang 1.015 Euro (-3,6%) erhoben.

In der Gebührenübersicht für die Jahre 2016 bis 2018 ist erstmals ein Vergleich von verschiedenen Haushaltsgrößen bezüglich der grundstücksbezogenen Gebühren (Abfall, Abwasser und Straßenreinigung) mit Durchschnittswerten eingefügt worden.
Ein Zweipersonenhaushalt bezahlt in 2018 7,90 Euro weniger als im Jahr 2017. Für einen Vierpersonenhaushalt beträgt die Ersparnis 15,40 Euro, für einen Fünfpersonen-haushalt 19,15 Euro und für einen Sechspersonenhaushalt 22,90 Euro.

Die Gebührenübersicht findet man im Internet auf der Homepage unter folgendem Link:
http://www.pulheim.de/file_453-263654-54263/gebührenübersicht-2016-2018.pdf

Abholung alte Biotonnen

Leider hat die Verwaltung der Stadt Pulheim nicht darüber nachgedacht, dass viele Bürger im Urlaub sind, daher bitte dafür sorgen, dass die Tonnen auch wirklich draußen stehen. Zur Not einfach vor den Ferien schon raus stellen.
In den ersten beiden Wochen im Januar 2018 werden die alten Biotonnen abgeholt.
Sie müssen am Abholtag spätestens um 7 Uhr geleert vor dem Grundstück bereitstehen. Sollte die Einsammlung an dem angegebenen Termin nicht erfolgt sein, sollen die Behälter an den Folgetagen stehengelassen werden.
Los geht es am Dienstag, 2. Januar, in Ingendorf und Stommeln. Es folgen Stommelerbusch und Brauweiler am Mittwoch, 3. Januar. In Dansweiler werden die Mülltonnen am Donnerstag, 4. Januar, abgeholt. Weiter geht es mit Freimersdorf am Freitag, 5. Januar. Am Montag, 8. Januar werden die Müllgefäße in Sinnersdorf und Sinthern mitgenommen. Die Abholaktion wird am Dienstag, 9. Januar in Geyen und Manstedten fortgesetzt. Im Zentralort Pulheim erfolgt die Abholung am Dienstag,
9., und am Donnerstag, 11. Januar.

Abfallkalender 2018: Verteilung am 23. Dezember

Der Abfallkalender 2018 für die Stadt Pulheim wird am Samstag, 23. Dezember, mit der Zeitung „SonntagsPost“ an die Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Exemplare zum Abholen liegen an der Information im Rathaus aus.
Der Abfallkalender ist bereits ins Internet eingestellt worden und kann auf der Homepage www.pulheim.de unter folgendem Link https://www.pulheim.de/file_453-282316-62989/abfallkalender-2018.pdf ab sofort aufgerufen werden.

Rathaus Pulheim geschlossen

Das Rathaus und das Rathaus-Center sind in diesem Jahr an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen (27. bis 29. Dezember 2017). Die Abteilung Einwohnermeldeamt, das Sozialamt und das Standesamt richten im Rathauscenter am Donnerstag, 28. Dezember, 10 bis 12 Uhr, für dringende Fälle einen Notdienst ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass tatsächlich nur Notfälle bearbeitet werden können. Empfohlen wird deshalb, Behördengänge vor Weihnachten zu erledigen oder für das neue Jahr einzuplanen. Einige Mitarbeiter sind im Bedarfsfall – z.B. Winterdienst des Bauhofes – im Einsatz.

Die Stadtbücherei ist geschlossen. Für die Bäderlandschaft Aquarena gilt eine Sonderregelung.

Die Schließung ist im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen für den städtischen Haushalt beschlossen worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Urlaub oder bauen Überstunden ab.

Winterdienst in der Stadt Pulheim – Der Bauhof ist vorbereitet

Der Winter steht vor der Tür! Der Bauhof der Stadtverwaltung Pulheim hat sich darauf vorbereitet, um über 60 Straßenkilometer im gesamten Stadtgebiet – falls notwendig – von Schnee und Eis befreien zu können. Die Vorbereitungen auf die aktuelle Winterzeit haben bereits unmittelbar nach dem vergangenen Winter begonnen. Alle Geräte, Maschinen und LKWs wurden gründlich vom Salz gereinigt. Die Winterdienstgeräte wurden gewartet, eingefettet und trocken eingelagert. Die Multifunktionsfahrzeuge wurden umgerüstet.

Weil der Bauhof mittlerweile 180 Kubikmeter Salz lagern kann, statt früher 50 Kubikmeter, sind die Planungen und der Einsatz im Winterdienst wesentlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Verträge mit dem Salzlieferanten garantieren Lieferungen innerhalb von 24 Stunden. Der Bedarf an Salz für die Stadt Pulheim ist im Winter gesichert.

Wenn die Wettervorhersage die Entstehung von Glätte oder Schneefall ankündigt, werden durch einen Bereitschaftsmitarbeiter zu festgelegten Uhrzeiten Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese beginnen morgens um 3.30 Uhr. Wenn Glätte festgestellt wird, werden über eine Telefonkette die übrigen Bereitschaftsmitarbeiter alarmiert und Streueinsätze gefahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Hauptdurchgangsstraßen morgens bis 7 Uhr geräumt und gestreut sind und der Berufsverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Diesen Beitrag weiterlesen »

Biotonnen werden ausgetauscht

Die rund 16.000 Biotonnen im Stadtgebiet Pulheim werden zum Jahreswechsel ausgetauscht, weil der Entsorger, der die Bioabfälle einsammelt, wechselt. Hintergrund ist ein neuer Abfallentsorgungsvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022. Die Stadt Pulheim hat die Abfallentsorgungsleistungen für diesen Zeitraum europaweit ausgeschrieben, weil der bisherige Vertrag am 31. Dezember 2017 endet.
Der Austausch der Tonnen kann zum Jahreswechsel nicht flächendeckend erfolgen.
Die neuen Biotonnen werden deshalb schon ab Montag, 27. November 2017, an die Haushalte ausgeliefert. Auf den Tonnen befindet sich der Hinweis, dass sie erst ab Januar zur Leerung bereitgestellt werden dürfen. Sie sind unverzüglich auf die jeweiligen Grundstücke zu bringen, damit die öffentlichen Wege und Straßen nicht unnötig eingeschränkt werden.
Der neue Entsorger nutzt für die Bioabfalltonnen ein anderes Schüttsystem – nicht wie bisher die selten gewordene Diamond-, sondern die Kamm-Schüttung. Sie wird auch bei der Leerung der grauen, blauen und gelben Abfalltonnen verwendet.
Die bisher genutzten Biotonnen dürfen nach der letzten Leerung Ende Dezember nicht mehr befüllt werden und werden Anfang Januar nach und nach eingesammelt.
Die Einsammlung der im Dezember geleerten alten Biotonnen beginnt ab dem 2. Januar 2018. Die Abholtermine für die einzelnen Stadtteile werden vor Weihnachten gesondert bekannt gegeben.

Interkommunaler Zusammenarbeit am Schulzentrum Brauweiler

Bereits seit einiger Zeit führen die beiden Bildungsbeigeordneten der Städte Pulheim und Köln intensive Gespräche, um die interkommunale Zusammenarbeit im Schulbereich am Standort Brauweiler im beiderseitigen Interesse zu verstärken.
Anfang November haben die Beigeordneten der beiden Kommunen vereinbart, dass die Verhandlungen jetzt in die operative Phase eintreten. Ziel ist es, ein Schulplatzangebot für Kölner Schülerinnen und Schüler in (mindestens) der aktuellen Größenordnung zu sichern und gleichzeitig den bedarfsgerechten Ausbau des Schulzentrums Brauweiler mit finanzieller Unterstützung der Stadt Köln voranzutreiben. Hierzu ist es erforderlich, unter Einbeziehung von Bezirksregierung und Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) zweifelsfreie und rechtssichere Wege zu erarbeiten, um die Schulplätze für Kölner Kinder zu sichern und somit den erforderlichen finanziellen Einsatz der Stadt Köln abzusichern. Diesen Beitrag weiterlesen »

Förderschule in Brauweiler soll erhalten bleiben

Die Förderschule in der Jahnstraße in Brauweiler soll erhalten bleiben. Einstimmig hat sich der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) dafür ausgesprochen, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Stadtrat zu empfehlen, den erforderlichen Wiedererrichtungsbeschluss für den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ES) zu fassen. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die für die Genehmigung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Zur Klärung offener Fragen hatte die Stadtverwaltung im Vorfeld Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem Schulamt des Rhein-Erft-Kreises geführt. Dabei ist deutlich geworden, dass es nicht ausreicht, lediglich den vom Rat gefassten Schließungsbeschluss aufzuheben. Ein Wiedererrichtungsbeschluss ist zwingend erforderlich. Das von der Verwaltung in der vorletzten Sitzung des BKSF vorgeschlagene Verfahren, zuerst den Kontakt mit der Schulaufsicht zu suchen und dann rechtssicher eine Möglichkeit zum Erhalt der Förderschule vorzuschlagen, hat sich als richtig erwiesen.

Bezirksregierung und Kreisschulamt haben bestätigt, dass sich beim Förderschwerpunkt ES ein stabiler Bedarf an Förderschulen herauskristallisiert hat. Diese Entwicklung spiegelt sich in den Zahlen der aktuell in der Förderschule in Brauweiler unterrichteten Kinder und Jugendlichen wieder. Von 44 Schülerinnen und Schülern werden 34 im Schwerpunkt ES unterrichtet. Auch wenn die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Sprache“ ausgeklammert sind, genießen die aktuell in diesen Schwerpunkten unterrichteten Kinder und Jugendlichen in der Brauweiler Schule Bestandsschutz und müssen die Schule nicht wechseln. Für die Zukunft besteht die Notwendigkeit, die Beschulung außerhalb der Brauweiler Schule zu ermöglichen. Hier kommen Kooperationen mit anderen Trägern in Frage.

Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass auch bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise weiterhin die Gefahr besteht, das künftig festgelegte Mindestschülerzahlen nicht erreicht werden können.
Als Signal für einen zukunftsorientierten Neustart soll für die Förderschule ein neuer Name gefunden werden. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass dafür eine Findungskommission unter Beteiligung der Schulleitung, Elternvertretung, Schülervertretung, Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen sowie der Verwaltung eingerichtet wird.

Verfahren für den Flughafen Köln / Bonn

Vom 6. November bis 5. Dezember liegen Unterlagen im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf zu einem Verfahren für den Flughafen Köln / Bonn im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, Zimmer 2.11, zur Einsicht aus. Die Bekanntmachung
ist auf Anweisung der Bezirksregierung im Amtsblatt vom 10. Oktober 2017 erfolgt.
Antragsunterlagen sind im Internet über den folgenden Link einsehbar: http://www.vm.nrw.de/

Das Planfeststellungsverfahren umfasst einige bereits realisierte und einige zukünftige Baumaßnahmen, mit denen die operativen Abläufe am Flughafen sowie die Servicequalität für Airlines und Passagiere verbessert werden. Damit wird die Funktion des Köln Bonn Airport als einer der wichtigsten Verkehrsknoten in NRW im nationalen und internationalen Luftverkehr gesichert.

Mehr Informationen gibt es hier.

Laub gehört nicht in den Rinnstein

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in der Herbstzeit das von den Bäumen gefallene Laub entfernt werden muss und dass es bei der Reinigung der Gehwege nicht in den Rinnstein gekehrt werden darf. Sie sind für den ungehinderten Wasserablauf zu den Gullys frei zu halten. Laubhaufen in den Rinnsteinen werden bei der maschinellen Straßenreinigung nicht aufgenommen. Das Laub muss entweder mit der braunen Tonne oder mit der telefonisch zu bestellenden Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Alternativ kann das Laub kompostiert werden.
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim, die im Internet eingesehen werden kann: www.pulheim.de/Rat&Verwaltung/Ortsrecht&Satzungen/Öffentliche-Einrichtungen.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die maßgebliche Änderung der Parkbuchtenreinigung zu legen, die seit dem 1. Januar 2017 auf die angrenzenden Anlieger übergegangen ist. Dazu gehört – wie bei der Gehwegreinigung – die Entfernung von Verunreinigungen wie Laub oder Müll.
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Dezember 2016, die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen. Die Satzung findet man im Internet auf der städtischen Homepage www.pulheim.de/file_453-239788-43042/straßenreinigungs-und-gebührensatzung-01-01-2017.pdf

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2025 1. Halbjahr als Download.

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