Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Spielplätze in Pulheim
(PM) – Das Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim weist darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen für die Spielplätze im Stadtgebiet unbedingt zu beachten sind. Sie werden auf den auf den Anlagen aufgestellten Schildern mit Piktogrammen beschrieben. Grundsätzlich dürfen Spielplätze nur bis 20 Uhr und ausschließlich von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen aufgesucht werden. Verschmutzungen und Zerstörungen sind zu unterlassen. Glasscherben und beschädigte Spielgeräte können für spielende Kinder zur Gefahr werden.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem nochmals darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb bebauter Ortsteile auf Verkehrsflächen und Anlagen an der Leine zu führen sind. Auf Spielplätzen ist das Mitführen von Hunden absolut verboten. Die „Hinterlassenschaften“ sind unverzüglich zu beseitigen. Verstößen können mit hohen Ordnungsgeldern geahndet werden.
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmälern
Die Stadt Pulheim ist im Rahmen der Verkehrssicherung verpflichtet, auf allen städtischen Friedhöfen einmal jährlich jeden Grabstein auf seine Standsicherheit zu überprüfen. Unfallgefahren für Friedhofsbesucher sollen dadurch ausgeschlossen werden. Die Überprüfungen werden von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes von Montag, 27. März, bis Donnerstag, 13. April, mit dem „Kipp-Tester“, einem Grabsteinprüfgerät, vorgenommen. Wenn Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich auf die Gefahr hingewiesen und um umgehende Instandsetzung gebeten. Bei akuter Umsturzgefahr wird der Grabstein entweder gesichert oder sofort umgelegt.
Bürgerinformationsveranstaltung – Guidelplatz-Projekt Brauweiler
Dienstag, 7. März, 19 Uhr, Gierden-Saal, Abtei Brauweiler
Die Stadtverwaltung Pulheim und die Gold-Kraemer-Stiftung laden die interessierte Öffentlichkeit am Dienstag, 7. März, 19 Uhr, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in den Gierden-Saal der Abtei Brauweiler ein, um über den bevorstehenden Baubeginn für das Guidelplatz-Projekt zu informieren. Die Stiftung wird dort als Investor ein »Inklusives Wohn- und Kunstquartier« errichten. Bürgermeister Frank Keppeler, der Hauptgeschäftsführer der Stiftung, Peter Michael Soénius, Staatsminister a.D. Harry K. Voigtsberger, Architekt Ralph Hatzmann und der Technische Beigeordnete Martin Höschen werden die Planungen und den Bauablauf für das ambitionierte und für Brauweiler und die Region zukunftsweisende Bauprojekt vorstellen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Informationsveranstaltung haben die Gelegenheit, Fragen an die Stadt und die Stiftung zu stellen.
Sommerferienspiele 2017 – Anmeldung verzögert sich
Die Anmeldung für die Sommerferienspiele verzögert sich. Sie können erst Mitte März zum ersten Mal online auf einer gesonderten Internetseite vorgenommen werden, weil sich die Anschaffung und Einrichtung des entsprechenden Programms verzögert hat. Den entsprechenden Link und alle aktuellen Informationen findet man auf der Homepage www.pulheim.de unter dem Stichwort „Ferienbörse“. Informationen erteilt im Jugendamt Miriam Eckes, Telefon 02238/ 808 311.
Uwe Zaar wird Beigeordneter in Pulheim
(PM) – Uwe Zaar wird als Nachfolger von Florian Herpel neuer Beigeordneter für Schule, Sport, Kultur, Jugend, Soziales, Standesamt und Ordnungsangelegenheiten in Pulheim. Mehrheitlich hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. Februar, in geheimer Abstimmung für den 37-jährigen Pulheimer ausgesprochen.
Uwe Zaar ist in Geyen aufgewachsen und hat am Geschwister-Scholl-Gymnasium das Abitur gemacht. Anschließend hat er Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln studiert. Von Juli 2008 bis Juni 2014 gehörte er dem Rat der Stadt Pulheim an.
Seit 15 Jahren ist er 1. Vorsitzender des Ehemaligenvereins des Pulheimer Gymnasiums. Zwei Jahre lang hat er als 1. Vorsitzender die Geschicke des Tischtennisclubs Blau-Rot Geyen geleitet. Zu seinem Büro im Rathaus hat er es zukünftig nicht weit. Er wohnt mit seiner Frau in der Nähe des Marktplatzes.
Versteigerung von Fundsachen
(PM) – Eine Versteigerung von Fundsachen wird das Fundbüro der Stadtverwaltung Pulheim am Donnerstag, 16. März, 15 Uhr, auf dem Bauhof, Zum Schwefelberg, durchführen. Die zur Versteigerung anstehenden Gegenstände (Fahrräder und verschiedene Kleinteile) können ab 14.30 Uhr besichtigt werden. Die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt ausschließlich gegen Bezahlung mit Bargeld.
Versteigert werden Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, deren Empfangsberechtigte sich bisher nicht gemeldet haben oder auf ihr Eigentumsrecht verzichtet haben. Mögliche Ansprüche an den Fundsachen können bis zum Beginn des Versteigerungstermins geltend gemacht werden.
Brauweiler: Nebenstelle Mittwoch geschlossen
Die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung der Stadtverwaltung Pulheim im ehemaligen Rathaus in Brauweiler ist am Mittwoch, 15. Februar, geschlossen.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Pulheim an den Karnevalstagen
An den Karnevalstagen 2017 hat die Stadtverwaltung Pulheim wie folgt geöffnet:
Donnerstag, 23. Februar (Weiberfastnacht), ist von 08.30 bis 11 Uhr Publikumsverkehr. Rosenmontag, 27. Februar, ist das Rathaus geschlossen. Veilchendienstag, 28. Februar, ist das Rathaus von 8.30 bis 12 Uhr auf. Die städtische Bücherei ist Weiberfastnacht, Rosenmontag und Veilchendienstag zu. Das Hallenbad und die Sauna sind Weiberfastnacht von 8 bis 12 Uhr und Rosenmontag von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Am Sonntag, 26. Februar, bleibt das Bad ganztägig geschlossen (Karnevalszug in Stommeln).
Alle Turn- und Sporthallen und die Sportplätze (Außenanlagen) stehen Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Karnevalssonntag und Rosenmontag nicht zur Verfügung. Im Zentralort Pulheim sind die Sportanlagen auch Veilchendienstag geschlossen.
In weiteren Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten) der Stadt werden die abweichenden Öffnungszeiten durch Aushänge gesondert bekanntgegeben.
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit – Sondersitzung
(PM) – Eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit findet auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen am Mittwoch, 25. Januar 2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses statt. Inhalt der Sondersitzung sollen die Diskussion und Beschlussfassung über einzurichtende OGS-Gruppen zum kommenden Schuljahr sein.
Neufassung der Straßenreinigungssatzung: Anlieger müssen Parkbuchten reinigen
(PM) – Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Dezember 2016, die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Die Satzung findet man im Internet auf der städtischen Homepage www.pulheim.de/file_453-239788-43042/straßenreinigungs-und-gebührensatzung-01-01-2017.pdf
Die Neufassung beinhaltet eine maßgebliche Änderung für Grundstückseigentümer in § 2 Abs. 2. Die Reinigung von Parkbuchten ist den angrenzenden Anliegern übertragen worden. Dazu gehört – wie bei der Gehwegreinigung – die Entfernung von Verunreinigungen wie Laub oder Müll.
Weiterhin wurden in der Neufassung Änderungen in der Rechtsprechung aufgenommen. Dabei geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Stichweg als selbstständig oder unselbstständig einzustufen ist – wichtige Voraussetzung für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr. Dafür werden alle Stichwege im Stadtgebiet überprüft. Betroffene Anlieger werden von der Stadtverwaltung angeschrieben und über die Änderungen informiert.
Die Gebühren für die Straßenreinigung konnten gesenkt werden.