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Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Nichts Neues im Friedhofskonzept der Stadt Pulheim – Offener Brief der Initiative Zukunft Friedhof

Am 10.10.2016 erreichte uns ein offener Brief der Initiative Zukunft Friedhof (IN ZukFried), der zugleich an den Bürgermeister, die Ratsfraktionen und die Presse ging. Hier stellt die Pulheimer Initiative folgende Forderungen auf:

– Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung durch den Rat der Stadt Pulheim
– Keine Einrichtung von „gelben Flächen“
– Keine Umbettungen (Störung der Totenruhe)
– Leere Grabstellen sollen auch mit neuen Grabtypen belegt werden können
– Friedhöfe sollen soziale, kulturelle und ökologische Bedarfe der Bevölkerung erfüllen und haben Vorrang vor kommerziellen Interessen

Wir dokumentieren den kompletten Brief hier:

Warum will die Stadt Pulheim soviel Geld an falscher Stelle ausgeben?

Bei Studium des „neuen“ Friedhofskonzepts kommt man auch zu neuen Einsichten:
Ich habe immer geglaubt, die Stadt ist fast pleite und kämpft für einen ausgeglichen Haushalt? Nun ist man scheinbar bereit, zur Durchsetzung des neuen Friedhofkonzepts, das fast alle Friedhöfe im Stadtgebiet massiv einschränkt und flächenmäßig verkleinert,
viel Geld in die Hand zu nehmen, das man eigentlich nicht hat.
Und das kommt so:
Nach unserer Schätzung sind rund 1/3 der über 7.500 Grabstätten, also ca. 2500 Grabstätten von einer „Umbettung“, betroffen. Durchschnittlich anzunehmende Kosten je Grabstätte ca. 2.500€.
Nimmt man weiter an, dass nur ca. 10% von diesen 2.500 Grabstätten umgebettet werden müssen, sind dies Kosten von über 600.000€ (2.500 x 2.500 x 10%), die von der Stadt zu tragen sind. Von der Gefühlswelt der Angehörigen bei einer solchen Aktion einmal ganz abgesehen. Ob in diesen Fällen die Störung der Totenruhe obliegt einer rechtlichen Prüfung!

Eigentlich hat die Stadt „eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen Wirklichkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern,“ so der deutsche Städtetag.
Soziale, ökologische oder kulturelle Wirklichkeit in Pulheim? Fehlanzeige!

Die Stadt Pulheim setzt die ökonomischen, also wirtschaftlichen Interessen an die erste Stelle. Dies wird deutlich an dem im Frühjahr 2016 vorgelegten Gutachten, welches den Titel trug: „Immobiliennutzungskonzept … .“ Im Plan „Friedhof Blumenstraße“ wurden anfangs bereits Häuser auf die gelb markierten Flächen eingezeichnet. In Geyen ist ein Eckgrundstück, dass an ein weiteres riesiges Grundstück grenzt und deshalb als „Sahnestück“ bezeichnet werden kann, betroffen. Deutlicher kann man wohl nicht bekunden, dass es im vorliegenden Konzept um reinen Kommerz und Flächengewinn geht!

Was ist also neu am „neuen“ Friedhofskonzept? Diesen Beitrag weiterlesen »

Stadtverwaltung Pulheim – Umzug der Erziehungsberatung

Die Erziehungs- und Familienberatung der Stadtverwaltung Pulheim zieht am Montag, 17. Oktober, von ihren Räumen in der Johannisstraße in ihre neuen Büros im Erdgeschoss des Rathauscenters um. Die Beratungsstelle ist an diesem Tag geschlossen. Ab Dienstag, 18. Oktober, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Alten Kölner Straße 44 (Telefon 02238/808118) anzutreffen.

Stadtbücherei Pulheim – Mittags geschlossen

Nora Lesung PulheimWegen personeller Engpässe wird die Stadtbücherei befristet bis zum Ende des Jahres montags, dienstags und donnerstags in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr geschlossen. Diese Öffnungszeiten gelten ab Dienstag, 4. Oktober:
Montag 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr
Dienstag 10 bis 13 und 15- bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr
Freitag 10 bis 13 Uhr
Samstag 10 bis 13 Uhr

Möbelhaus Segmüller: Bebauungsplan unwirksam – Baugenehmigung nicht betroffen

Segmüller(pm) Der Bebauungsplan für das Segmüller-Möbelhaus der Stadt Pulheim ist unwirksam.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Verhandlung am Mittwoch, 28. September, entschieden. Das Plangebiet reiche teilweise über die für die Errichtung des Möbelhauses im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus. Zudem seien die Auswirkungen des Möbelhauses auf die Nachbarstädte Bergheim und Leverkusen nicht ausreichend betrachtet worden.
„Die Stadt Pulheim zeigt sich betroffen über diese Entscheidung“, kommentiert Pulheims Technischer Beigeordneter Martin Höschen den Richterspruch aus Münster. „Mit der Entscheidung ist allerdings kein Baustopp verbunden, weil sie sich nur auf den Bebauungsplan und nicht auf die erteilten Baugenehmigungen bezieht“, erläutert der Beigeordnete die begrenzten Wirkungen des Urteils. Die aktuellen Bauarbeiten an der Segmüller-Allee würden auf der Grundlage einer vollziehbaren Baugenehmigung durchgeführt. Auch werde die Eröffnung des Möbelhauses mit einer kleineren Verkaufsfläche durch die Gerichtsentscheidung nicht in Frage gestellt. „Die Städte Bergheim und Leverkusen haben in ihren Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren eine Verkaufsflächenbegrenzung auf 30.000 Quadratmeter gefordert. Damit haben sich beide Städte gebunden“, ergänzt Höschen.
„Der Spruch aus Münster ist nicht rechtskräftig, sondern kann beim Bundesverwaltungsgerichtangefochten werden“, weist der Rechtsvertreter der Stadt Pulheim, Prof. Dr. Bernhard Stüer aus Münster, auf einen möglichen Gang nach Leipzig hin. Dort müssten die Richter entscheiden, ob das Urteil der Münsteraner Richter Bestand hat oder der Prozess in Münster neu aufgerollt werden muss.

Friedhofskonzept Pulheim – Das sagt die Stadt dazu

Friedhof BrauweilerGestern haben wir eine Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Zukunft Friedhof veröffentlicht. Heute dokumentieren wir die aktuelle Sicht der Stadt per Pressemitteilung:

Mit dem neuen Friedhofskonzept befasst sich der Stadtrat in einer Sondersitzung am Dienstag, 15. November, 17 Uhr, im Ratssaal des Rathauses. Gegenüber dem Ursprungskonzept vom November 2014 wird es im neuen Friedhofskonzept einige wesentliche Änderungen gegeben. Die Schließungen von Friedhöfen zum Beispiel in Sinthern und Sinnersdorf werden nicht mehr vorgeschlagen. Neben der bereits vorgeschlagenen Zulassung weiterer Beisetzungen und Bestattungen von Ehe- oder Lebenspartnern sollen auch Eltern und Kinder von Verstorbenen auf den gelb markierten Flächen (die geschlossen werden sollen) weiterhin bestattet werden können. Auf dem Stommelner Friedhof soll das zunächst gelb markierte Gräberfeld im südlichen Teil nicht geschlossen werden. Dort können stattdessen Rasengräber oder alternativ ein Beisetzungsgarten entstehen. Auf dem neuen Friedhof in Geyen sollen der Parkplatz, die angrenzende Materiallagerfläche sowie die daran angrenzende bislang ungenutzte Rasenfläche, die für Friedhofszwecke nicht benötigt werden, aus der Friedhofsunterhaltung ausgegliedert werden. Alle vorhandenen Trauerhallen werden dauerhaft erhalten bleiben.
In der Sondersitzung soll zunächst grundsätzlich über die Einführung neuer Bestattungsformen sowie über die vorgeschlagenen Schließungen und die Entwicklung von Friedhofsflächen beraten werden. Über die Frage der Ausgestaltung neuer Grabtypen auf den einzelnen Friedhöfen sowie über die Nutzung, Gestaltung und Pflege entwidmeter Flächen soll in gesonderter Sitzungsreihenfolge unter Beteiligung des Umweltausschusses entschieden werden.
Das überarbeitete Friedhofskonzept ist auf der Internetseite der Stadt Pulheim veröffentlicht.

Interessengemeinschaft Zukunft Friedhof (IN ZukFried) gegründet!

(PM) – Im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Friedhofskonzept und aus Unzufriedenheit mit den bisherigen Ergebnissen und Vorgehensweisen haben sich Bürger zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Initiatoren der Initiative sind Hans-Joachim Klimek (Pulheim-Geyen) und Theodor Bayard (Pulheim).

„Das neue Friedhofskonzept der Stadt Pulheim betrifft früher oder später einen Jeden von uns“, meint Theodor Bayard, einer der Gründer der Initiative. „Da auch alle Ortsteile betroffen sind, rechnen wir mit einer breiten Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern!“, so Bayard weiter.

So könne es doch Niemandem egal sein, ob Friedhöfe geschlossen oder verkleinert, Familiengräber „umgebettet“ würden oder als Familiengrab nur noch für einige, wenige Jahre zur Verfügung stünden. Die bisher vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sei nicht akzeptabel, so die Initiative, da sie auf die berechtigten Wünsche der Bevölkerung bisher keine Rücksicht genommen habe. Das vorliegende Gutachten (ca. 60.000 €, 122 Seiten), auf das sich die Verwaltung stütze, sei fehlerhaft und lebe von nicht nachvollziehbaren, unbegründeten Annahmen, so die beiden Initiatoren weiter.

Aus leidvoller Erfahrung mit der Stadt in der Hallenbadfrage (Pulheim / Stommeln) glaube die Interessengemeinschaft Zukunft Friedhof nicht mehr alles, was von offizieller Seite verkündet würde, da es sich oft als falsch oder unwahr herausgestellt habe.

„Auch wenn die Stadt mitteilt, dass die eingegangenen schriftlichen Eingaben der Bürger berücksichtigt werden sollen, ist weiterhin große Skepsis angebracht“, führt Hans-Joachim Klimek aus.

Bei Fragen oder zur Unterstützung der Initiative können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Initiatoren wenden.
Theodor Bayard, Von-Humboldt-Str. 80, 50259 Pulheim, tbu@sv-dm.de
Hans-Joachim Klimek, An der Hülle 6, 50259 Pulheim, ha-Klimek@t-online.de

Bürgerverein Pulheim – »Mit Transparenz Vertrauen und Bürgernähe fördern!«

Die Fraktion Bürgerverein Pulheim beantragt Einführung einer Transparenzsatzung.

Mit Transparenz Vertrauen und Bürgernähe fördern!

Die Fraktion des Bürgervereins Pulheim (BVP) hat die Einführung einer Transparenzsatzung in der Stadt Pulheim beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, auf Basis der Mustersatzung, die vom Bündnis „NRW blickt durch“ formuliert wurde, eine eigene freiwillige Selbstverpflichtung für Pulheim zu entwickeln und umzusetzen.

„Das Informationsfreiheitsgesetz berechtigt jeden Bürger, Einblick in Verwaltungsvorgänge und Entscheidungen der Kommunen zu nehmen. Dafür muss aber die Einsichtnahme in Akten erst beantragt werden und oftmals fallen Gebühren dafür an. Mithilfe der Einführung einer Transparenzsatzung soll die Verwaltung alle wichtigen Informationen (z. B. Gutachten, öffentliche Pläne, Verträge zur Daseinsvorsorge, usw.) in einem Register kostenlos und zentral im Internet zur Verfügung stellen. So wird die Informationslast umgekehrt“, meint die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Durch diese Transparenz wird Bürgerengagement aktiv unterstützt, die Gemeinde profitiert von den vorhandenen Kompetenzen der Bevölkerung und verbessert ihr Image.
Das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung wird gefördert sowie das Kostenbewusstsein der Kommune erhöht. Für eine bürgernahe Gemeinde sollte die Einführung einer Transparenzsatzung daher selbstverständlich sein“, so Liste-Partsch weiter.

Der Antrag soll in der Ratssitzung am 08.11.2016 behandelt werden.

Fraktion Bürgerverein Pulheim

Abfallwirtschaftskonzept

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, das neue Abfallwirtschaftskonzept 2018 zu beschließen. Damit wird die Grundlage für eine wirtschaftliche Fortsetzung der Abfallentsorgung in der Stadt für die Jahre 2018 bis 2022 geschaffen. Die Stadtverwaltung wird die notwendige EU-weite Ausschreibung durchführen. Dabei soll die Ausschreibung eine Vertragsverlängerungsoption um ein Jahr beinhalten. Neue Containerstandorte in den Stadtteilen Sinthern, Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf sollen bis Ende 2017 eingerichtet werden. Mögliche notwendige Haushaltsmittel müssen für das Jahr 2017 ergänzend angemeldet werden; Zielvorgabe ist nach Möglichkeit ein Container pro 1.000 Einwohner. Vor der Aufstellung werden die Standorte dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Straßenpapierkörbe werden auf einen Papierkorb pro 130 Einwohner je Standort im Stadtteil begrenzt. Begrenzt werden auch die Zahlen der Dog-Stationen (Beutelspender) auf eine Station pro 750 Einwohner je Standort in den Stadtteilen.

Die aktuellen Sammlungs-, Verwertungs- und Beratungsleistungen sind bis zum
31. Dezember 2017 beauftragt. Die Firma Remondis führt die Sammlungs- und Verwertungsleistungen für Rest- und Bioabfälle, Sperrmüll und Elektrogroßgerätesammlungen sowie die Abfallberatungsleistungen durch. Schönmackers sammelt und verwertet Papierabfälle und Schadstoffe und holt die Elektrokleingeräte sowie die sonstigen Abfälle bei der samstäglichen Entsorgung von Bauschutt und ähnliches mittels Großcontainern ab.

Die Abfallentsorgungsleistungen werden derzeit rund 90 Prozent über die gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu enthebenden Benutzungsgebühren finanziert. Weitere wesentliche Einnahmen ergeben sich aus der Papierverwertung.

Pulheim – Polizei-Registrierungsaktion „Kein Fahrrad ohne Kennzeichen“

FahrCod 9 16 003150 Pulheimerinnen und Pulheimer haben mit großer Freude an der Polizei-Registrierungsaktion „Kein Fahrrad ohne Kennzeichen“ teilgenommen und ihr Fahrrad mit einem „Nummernschild“ versehen lassen. Auch Bürgermeister Frank Keppeler machte mit bei der Aktion, die im Rathausinnenhof stattfand. Das Dienstfahrrad erhielt die Nummer BM-PU 1000. Sie wurde von Barbara Möllmann, stellvertretende Leiterin des Kommissariats Vorbeugung bei der Kreispolizeibehörde, auf den Rahmen des Fahrrades geklebt.
Registriert werden Modell, Typ, Farbe, Raddurchmesser und Anzahl der Gänge. Die Daten können Polizisten abfragen, wenn sie verdächtige Radler beobachten. Passen Fahrer und Halter nicht zusammen und kann nicht nachgewiesen werden, dass der Halter mit der Benutzung einverstanden ist, wird ermittelt. Die Nummern sollen nicht nur beim Auffinden des entwendeten Zweirades helfen, sondern auch abschrecken. Die Gefahr, bei einem Diebstahl eines nummerierten Rades erwischt zu werden, ist deutlich größer, als ohne Nummer.
Dass die Aktion wichtig ist, macht die Statistik deutlich. Alleine in Pulheim sind in diesem Jahr bereits 200 Räder gestohlen worden. Die meisten werden an den beiden Bahnhöfen in Pulheim und Stommeln entwendet.

Bildunterschrift:
Barbara Möllmann klebt das Nummernschild „BM-PU 1000“ auf den Rahmen des Dienstfahrrades von Bürgermeister Frank Keppeler. Pulheims Fahrradbeauftragter Thomas Wimmer und der Leiter der Polizeiwache, Thomas Kwiatkowski, schauen zu.

Pulheimer Schuljahr 2017/ 2018 – Schulpflichtige Kinder anmelden

Das Anmeldeverfahren für die Pulheimer Grundschulen für das Schuljahr 2017/ 2018 findet von Montag, 19. September, bis Dienstag, 15. November, statt. Die Schulen legen die Termine innerhalb dieses Zeitraumes individuell fest. Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 geboren sind, werden am 01. August 2017 schulpflichtig. Die Eltern sind von der Schulverwaltung angeschrieben worden. Sie haben die freie Auswahl, an welche Schule sie ihr Kind anmelden möchten. Die Schulleitungen entscheiden im Rahmen freier Kapazitäten über die Aufnahme. Jede Schule hat ein eigenes Schulprogramm. Die Schulen führen Informationsabende oder Tage der Offenen Tür durch, um über ihre jeweiligen Programme zu informieren. Die Termine gehen den Eltern zusammen mit den Anmeldeunterlagen von der Schulverwaltung zu. Zum Anmeldetermin sollen die Kinder mitgebracht werden. Mitzubringen sind außerdem eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.
Kinder, die nach dem 30. September 2011 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleitungen entscheiden in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Zudem finden amtsärztliche Untersuchungen statt. Die Termine werden den Eltern von den jeweiligen Schulen mitgeteilt. 
In der Stadt Pulheim sind keine Schulbezirke gebildet worden. Die Eltern können im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2026 1. Halbjahr als Download.

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