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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage

Der Wille von ca. 3000 Bürgern, die das Bürgerbegehren Abteipassage unterschrieben haben, um so ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern, ist durch die mehrheitliche Ratsentscheidung ignoriert worden. „Ich lasse mich doch nicht von Bürgern kastrieren“, so sinngemäß Fraktionsvorsitzender Werner Theisen, CDU.
Diese Einstellung zur Demokratie vertraten Gott sei Dank nicht alle Ratsmitglieder, diskutiert wurde die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Frage, ob ein Begehren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich rechtlich möglich ist. Durch Änderungen in der Gemeindeverordnung ist eine klare Entscheidung schwierig geworden.
Anstatt für das Bürgerbegehren zu stimmen wollte die Mehrheit von 33 Ratsmitgliedern von CDU, Grünen und FDP dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erst durch juristische Mittel erzwungen werden muss.
Somit ist die Initiative Abteipassage gezwungen, selbst Klage einzureichen.
Die damit verbundene Verzögerung der Planung der Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Pulheim zu verantworten.

Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage

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