Archiv für die Kategorie „Brauweiler“
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Aktionssamstag im Zahnrad
Das Zahnrad wird kommendes Wochenende erneut seine Türen zum offenen Aktionssamstag öffnen und neben dem Kursangebot und den üblichen Freizeitmöglichkeiten Jugendliche zur offenen Musikprobe einladen. Dies soll ein Treffpunkt für junge Musiker werden, die sich hier ungezwungen begegnen können, spontan zusammen Musik machen oder die Zeit als Probe mit Ihrer Band nutzen möchten, um ihre Stücke vor Publikum auszuprobieren. Wer ein Instrument spielt, den Kontakt zu anderen Musikern sucht oder auch einfach nur zuschauen möchte, ist herzlich willkommen.
Unterstützt wird das Projekt von der Rockinitiative Pulheim, die auch an diesem Tag wieder zahlreich erscheinen werden. Der nächste Aktionssamstag ist am 06. April, los geht es nach 17.00 Uhr.
25 Jahre Zahnrad in Brauweiler
Am 25. Mai 2019 feiert das Kinder- und Jugendhaus Zahnrad sein 25-jähriges Bestehen und seinen 3. Kleinkunsttag. Im Rahmen dieser Festlichkeiten bietet das Zahnrad Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, während des hausinternen Flohmarktes Spielsachen und Kinderkleidung zu verkaufen. Anmeldungen können bis zum 30. April unter Tel.: 02234/801882, WhatsApp: 0177/3470741 und mail: zahnrad@drk-rhein-erft.de angenommen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Frühjahrs-Repair-Café
Das Repair-Café oder Reparatur-Café der Lokalen Agenda 21 in Pulheim wird zum Frühjahrsbeginn am Samstag, 6. April, 11 bis 15 Uhr, im DRK Kinder- und Jugendhaus Zahnrad, Donatusstraße 43, in Brauweiler, geöffnet. Der Jahreszeit entsprechend wird mit Unterstützung des ADFC der Schwerpunkt auf der Reparatur von Fahrrädern liegen.
Die Reparaturhelfer zeigen vor Ort, worauf man bei der Überprüfung seines Fahrrades besonders achten sollte. Darüber hinaus können zu diesem Termin andere Gegenstände mitgebracht werden, die nicht funktionieren und die man tragen kann. Die Geräte sollten gereinigt sein. Um Wartezeiten zu vermeiden, können vorab Termin vereinbart werden. Anmeldungen können per E-Mail rc@agenda21-pulheim.de vorgenommen werden.
Der Besuch des Repair-Cafés ist kostenlos. Spenden sind möglich. Wartezeiten werden bei Kaffee und Kuchen verkürzt.
Bonnstraße – Halbseitige Sperrung in Fahrtrichtung Frechen
Ab Samstag (13.4.) sperrt die Strassen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel die L 183 Bonnstraße zwischen dem Abzweig L 213 und der L 361 bei Brauweiler in Fahrtrichtung Frechen. Eine Umleitungsstrecke über Dansweiler ist ausgeschildert. Von Frechen kommend in Fahrtrichtung Pulheim ist die Bonnstraße weiterhin zu befahren. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende Mai. In dieser Zeit saniert Straßen.NRW die Fahrbahn der L 183 Bonnstraße in drei Bauabschnitten. Zusätzlich zur Fahrbahn der L 183 werden auch die parallel laufenden Radwege saniert. Das Land investiert hier rund 930.000 Euro in den Erhalt der Bonnstraße.
spiritual ground präsentiert Kurt von Bley
Einladung zur Eröffnung am Freitag, 5. April, 19 Uhr, Winterrefektorium
Abtei Brauweiler
Mit ‚Auto-da-fé‘, der portugiesischen Bezeichnung für die ‚öffentlichen Glaubensgerichte’ aus der Zeit der Heiligen Inquisition und ihrer grausamen Praxis, Glaubensbekenntnisse zu erzwingen, Urteile zu fällen und öffentlich zu vollstrecken, realisiert der in Berlin lebende Künstler Kurt von Bley eine speziell für das Winterrefektorium der Abtei Brauweiler geschaffene Rauminstallation.
1976 im polnischen Chorzòw (oberschlesisch: Königshütte) geboren, setzt er sich seit seiner Übersiedlung nach Deutschland 1990 intensiv mit dem Thema ‚Identität’ auseinander. Sein multimediales OEuvre (künstlerisches Gesamtwerk) trägt überwiegend autobiographische Züge und ist auf radikale Art und Weise von religiösen Anspielungen durchzogen.
Obsessiv führt sein Blick zurück in die eigene Vergangenheit und Familiengeschichte. Der schmerzhafte Verlust und die Suche nach der eigenen Identität sind dabei häufig wiederkehrende Themen. Sie speisen sich zum einen aus der familiären Prägung durch Eltern und Großeltern im politischen Klima ständig wechselnder nationaler und kultureller Zugehörigkeiten verbunden mit dem Verlust von Heimat, Sprache, Namen und deren öffentlicher Ausmerzung und Negierung. Sie speisen sich ferner aus den kindlichen Erfahrungen seiner streng katholisch ausgerichteten Erziehung und Einbindung in die konservativ-orthodoxe Kirchenpraxis mit Geschlechtertrennung und streng reglementierten symbolischen Handlungsriten. Zwiespalt und innerliche Zerrissenheit, Selbstreflektion und Selbstzweifel als Folge spielen bis heute in der werkimmanenten Auseinandersetzung eine wesentliche Rolle. Diesen Beitrag weiterlesen »
Einladung zu einer Gründungsversammlung
Der Freundeskreis Abtei Brauweiler (FAB) möchte sich um die Restaurierung der Brauweiler Mühle kümmern. Dazu ist u.a. die Gründung eines „Mühlenvereins“ notwendig.
Deshalb lädt der FAB Sie zu einer Gründungsversammlung am 27. März 2019 um 19.00 Uhr ein mit dem Ziel den „Mühlenverein Brauweiler“ zu gründen. Treffpunkt ist die Gaststätte Schugt. Die Teilnehmer an der Gründungsversammlung sind nicht automatisch Mitglieder des Vereins. Der FAB wünscht sich jedoch viele Anmeldungen und eine hohe Zustimmung zum o.g. Vorhaben.
Bitte bringen Sie aus Ihrem Bekanntenkreis weitere Interessenten mit.
Stellenausschreibung für „Bundesfreiwilligendienst beim TuS Brauweiler“
Bundesfreiwilligendienst beim TuS Brauweiler
• Du bist mit der Schule fertig und wartest auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz?
• Du suchst nach einer beruflichen Orientierung?
• Du hast Spaß am Sport und Lust, mit Kindern, Jugendlichen oder älteren Menschen zu arbeiten?
Mach doch ein Jahr lang Freiwilligendienst
Inhalte:
Training, Betreuung und außersportliche Jugendarbeit
Organisation und Verwaltung im Sport
Bewegung, Spiel und Sport in der Offenen Ganztagsschule
Integration und Inklusion im Sport
Gesundheit im Sport
Sport der Älteren
TuS Schwarz Weiß Brauweiler 1951 e.V., Mathildenstraße 1, 50259 Pulheim
Bäckerei Merzenich mit neuem Filialstandort auf dem Guidelplatz
Mit dem inklusiven Wohn- und Kunstquartier auf dem Brauweiler Guidelplatz hat die Gold-Kraemer-Stiftung eine jahrzehntelange Baulücke im Ortskern gegenüber der Abtei Brauweiler endlich schließen können. Sowohl für Gewerbetreibende als auch für Mietinteresssenten entstehen bis Ende 2019 insgesamt vier Gebäude.
Heute kann die Stiftung ihren ersten Mieter für ihre Gewebefläche präsentieren. „Wir sind sehr froh, dass wir das Traditionshaus Merzenich als Mieter für das Quartier gefunden haben. Und nicht nur das! Die Geschäftsführung hat von vorne herein den Aspekt der Barrierefreiheit in ihr Konzept für die neue Filiale mit aufgenommen. So wird die Idee eines inklusiven Wohnquartiers auch in den neuen Verkaufsräumen fortgeführt“, so der Vorstandsvorsitzende der Gold-Kraemer-Stiftung, Johannes Ruland. Insgesamt bietet die Stiftung auf dem Guidelplatz neben den Gewerbe- und Praxisflächen auch für den freien Wohnungsmarkt 35 barrierefreie Wohnungen an. Zum Teil sind diese rollstuhlgerecht. Wohnungssuchende wenden sich gerne direkt an die Stiftung.
Herzstück des Bauensembles ist das Kunsthaus, das sich unmittelbar an den westlichen Gebäudekomplex des Platzes anschließt. Dort werden Künstler*innen mit Behinderung für ihre professionelle berufliche Entwicklung begleitet. Ihnen stehen dort bis zu 12 Ateliers für die unterschiedlichen Kunstsparten zur Verfügung.
