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Archiv für die Kategorie „Brauweiler“

Brauweiler tanzt in den Mai

Auf der provisorischen Parkfläche in der Kaiser-Otto-Straße in Brauweiler kann am Sonntag, 30. April, in den Mai getanzt werden. Dafür ist der Parkplatz an diesem Tag ab 6 Uhr bis Montag, 1. Mai, 11 Uhr, gesperrt. Veranstalter ist das Brauweiler Getränke-Center.

Frohe Ostern

Der brauweilerblog wünscht allen Lesern und Blogpartnern frohe Ostern und ruhige und erholsame Tage.

Ihr Moritz Grosse

Ostern

(Klein-) Kunsttag im Zahnrad – 06. Mai 2017

Der Countdown läuft…..3..2…1…
Das Zahnrad läd in Kooperation mit seinen Partnern in Brauweiler alle Freunde und Bekannte, Kunst- und Musikinteressierte, Künstler, Eltern mit Kindern, Jugendliche mit Freunden, Erzieher, Lehrer… zum ersten (Klein)Kunsttag im Zahnrad ein.
Es kann selbst ausprobiert, gestaltet, experimentiert und gestaunt werden. Für das leibliche Wohl sorgt unser neu organisiertes Familienkäffchen und die Band TUE4 gibt den Rhythmus vor.

Parkplatz Friedhof Brauweiler – Baumfällungen

In der Bernhardstraße in Brauweiler werden auf dem Parkplatz vor dem Friedhof am Dienstag, 11. April, zwei Silberlinden gefällt. Der Parkplatz ist an diesem Tag von 7 bis 18 Uhr gesperrt.

So sieht es Schepers – »Diesmal wart Ihr da«

Schepers war im Zentralort. Denn es war wieder Ratssitzung.

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
diesmal wart Ihr da. Gestern bei der Ratssitzung.
 Ich war auch da. Als Zuschauer. Nicht die ganze Zeit, so viel Kondition habe ich nicht. Aber 2 ½ Stunden habe ich geschafft.
Deshalb weiß ich jetzt auch, wieso letzte Woche die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever stattgefunden hat.
Die anderen haben nicht angerufen. Die haben Euch nicht Bescheid gesagt.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, eine Sondersitzung beantragen zu wollen.
Die Mehrheitsfraktionen haben die Minderheitsfraktionen nicht darüber informiert, nicht vollständig an der Sondersitzung teilnehmen können.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, ob sie vollständig an der Sondersitzung teilnehmen werden.
Die Mehrheitsfraktionen wußten nicht, ob die üblichen Mehrheitsverhältnisse auch in der Sondersitzung vorherrschen würden.
Die Minderheitsfraktionen wußten nicht, daß die Mehrheitsfraktionen die Sondersitzung boykottieren würden.
Schuld sind die anderen. Die, die Euch nicht Bescheid gesagt haben. Ihr selber brauchtet nicht Bescheid zu sagen, weil ja die anderen hätten Bescheid sagen können.
Merkt Ihr was?
Ich will jetzt nicht sagen, daß Ihr versagt habt. Aber das habt Ihr. Der Rat hat versagt. Der Rat, das seid Ihr alle.
Die wichtigste Aufgabe des Rates ist, funktionsfähig zu sein. Das bedeutet vor allem, beschlußfähig zu sein.
In der Sondersitzung am 30.3.17 war der Rat nicht beschlußfähig.
Schuld daran waren die Ratsmitglieder. Alle Ratsmitglieder. Die, die da waren und die, die nicht da waren. Ihr hättet im Vorfeld sicherstellen können, daß der Rat in der Sondersitzung beschlußfähig ist. Jeder von Euch. Ihr hättet nur mit den anderen reden müssen. Habt Ihr aber nicht. Hast Du nicht.
Das könnt Ihr besser. Viel besser.
Aber das wißt Ihr selber.
Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft habt Ihr in der Ratssitzung bereits angesprochen. Und das ist gut so.

So sieht es Schepers – »Die kürzeste Ratsitzung ever – was war da los?«

Schepers hat in der neuesten Episode in den Zentralort geschaut. Dort sollte am Donnerstagabend in einer Sondersitzung das neue Friedhofskonzept „verhandelt“ werden. Lesen Sie selbst:

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
wir müssen reden.
Am 30.3.17 fand die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever statt.
Sitzung eröffnet, Beschlußunfähigkeit festgestellt, Sitzung geschlossen. Tschüss zusammen.
Was war da los?
Am 15.11.16 hatte der Rat ein neues Friedhofskonzept beschlossen. Dieses neue Friedhofskonzept hat nicht allen Bürgern gefallen. Anstatt jedoch über die Ratsmitglieder politikverdrossen zu schimpfen, haben einige dieser Bürger sich gekümmert.
Sie begehrten auf und leierten ein Bürgerbegehren an.
Diese Möglichkeit eröffnet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig ( § 41 GO NRW). Die Bürger können jedoch gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Falls der Rat über eine bestimmte Angelegenheit bereits beschlossen hat, kann sich das Bürgerbegehren auch gegen einen bestimmten Ratsbeschluß richten. Allerdings muß das dann innerhalb einer kurzen Frist von 6 Wochen bzw. 3 Monaten erfolgen (§ 26 Absatz 3 GO NRW).
Für ein solches Bürgerbegehren muß man ziemlich viele Unterschriften sammeln, je nach Größe der Gemeinde 3 % bis 10 % aller Bürger (§ 26 Absatz 4 GO NRW). Bürger ist jeder, der zur Gemeindewahl berechtigt ist (§ 21 Absatz 2 GO NRW).
Das haben die aufbegehrenden Bürger geschafft. Sie haben über 4.000 Unterschriften gesammelt und das Bürgerbegehren eingereicht. Die haben da richtig was auf die Beine gestellt!
Was dann zu folgen hat, ist klar geregelt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 26 Absatz 6 GO NRW). Dafür braucht es eine Ratssitzung. Eine entsprechende Sondersitzung des Rates hatten drei Fraktionen beantragt (vgl. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim), der Bürgermeister hatte den Rat zur Sitzung am 30.3.17 einberufen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 GO NRW), und der Rat hätte entscheiden sollen.
Er hätte entscheiden müssen, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erachtet oder nicht (§ 26 Absatz 6 Satz 1 GO NRW). Falls er es für zulässig erachtet hätte, hätte er darüberhinaus entscheiden müssen, ob er dem Bürgerbegehren entspricht (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW). Der Rat hätte also seinen Ratsbeschluß vom 15.11.16 zum Friedhofskonzept wieder aufheben können. Damit hätte sich das Bürgerbegehren erledigt. Der Rat hätte dem Wunsch vieler Bürger Folge geleistet, ein Bürgerentscheid (also eine gesonderte Abstimmung durch die Bürger) wäre nicht mehr erforderlich (§ 26 Absatz 6 Satz 4 GO NRW).
Hätter der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, so wäre innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen gewesen (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW).
Der Rat hätte einfach nur beschließen müssen – in die eine oder in die andere Richtung.
Konnte er aber nicht. Er war nicht beschlußfähig. Es war nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend (§ 49 Absatz 1 GO NRW). Zwei Fraktionen hatten die Ratssitzung boykottiert. Sitzung geplatzt. Abstimmung verschoben.
Deshalb müssen wir reden, liebe Ratsmitglieder.
Was war da los?
Bürger, die Euch in den Rat geschickt haben, beantragen ein Bürgerbegehren, und Ihr geht einfach nicht hin.
Was soll das?
Ihr seid ehrenamtliche Ratsmitglieder. Ihr macht das in Eurer Freizeit, werdet nicht dafür bezahlt, sondern erhaltet  allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Ihr kümmert Euch für uns um unsere Angelegenheiten. Und dafür erhaltet Ihr selten genug Anerkennung und Lob.
Aber bitte erklärt uns, was da am 30.3.17 abgelaufen ist!
Bürger stellen etwas auf die Beine, sagen Euch, um diese Sache (Friedhofskonzept) wollen wir uns selber kümmern, und Ihr geht darüber hinweg. Ihr ignoriert das einfach.
Wo wart Ihr am 30.3.17, als Ihr eigentlich an der Ratssitzung teilnehmen solltet?
Liebe Ratsmitglieder, ich frage jeden einzelnen von Euch:
Wo warst Du am 30.3.17?
Ich weiß, Stadtrat ist nicht Bundestag. Ihr macht das in Eurer Freizeit. Ist beim Fußball auch so. Bundesliga wird gut bezahlt, da kann man volle Hingabe verlangen. Kreisliga ist anders. Das ist Freizeit. Hobby. Da hat jeder Spieler mindestens 7 Omas, jede davon hat mindestens 3 mal im Jahr Geburtstag. Deshalb kann jeder Spieler mindestens 21 mal im Jahr wegen Omas Geburtstag nicht zum Training kommen.
Hatte Deine Oma am 30.3.17 Geburtstag?
Erklär mir einfach, was am 30.3.17 abgelaufen ist. Ich verstehe es nicht.
Der Bürger kümmert sich und Du verpaßt ihm eine schallende Ohrfeige?
Ich habe keine Ahnung vom politischen Geschäft, deshalb brauche ich Deine Hilfe.
Erkläre mir einfach, was da am 30.3.17 passierte, als nichts passierte!

Postkarte aus Eckernförde – »Leuchtfeuer«

Moin Leute,

heute Morgen fand ich eine Postkarte in der Küche, Marlene ist heute Morgen ganz früh los. Ihr Morgengruß lautete:

»Und dann sind noch andre Feuer,
die mit unbewegter treuer Güte
durch das Dunkel schauen.«

Ist das etwas von Christian Morgenstern? Ja, Marlene, ich habe verstanden. Ich gelobe mich mehr zu kümmern. Und zwar erst einmal und überhaupt um dich.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

euer Hans Rasmussen

P.S. Rasmussen und die Brix ermitteln in und um Eckernförde herum. In: „Tod am Strand“ und „Die Schlei-Diva“ und „Strand ohne Wiederkehr“. Bei #emons erschienen und überall im gutsortierten Krimi-Buchhandel erhältlich. Vorrätig in der Bücherstube Brauweiler. Unserem Blogpartner.
Foto: Eckernförder Hafen © Hendrik Neubauer

Schulzentrum Brauweiler – interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Köln

In einem Offenen Brief stellt die FDP Pulheim ihre Haltung zur interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf das Schulzentrum Brauweiler dar.

Die FDP hat in 2013 der Gründung einer Gesamtschule in Brauweiler unter der Bedingung des Erhalts des Abtei-Gymnasiums zugestimmt. Sie begleitet entsprechend auch die Weiterentwicklung der Pulheimer Bildungslandschaft; deren Herausforderungen weitere Anstrengungen von Politik und Verwaltung erfordern. Angesichts des sehr hohen Finanzierungsbedarfes für den infrastrukturellen Ausbau des Schulzentrums Brauweiler unterstützt die FDP natürlich auch Gespräche mit Nachbarstätten und -kommunen. Sollten hier neue Wege und finanzielle Unterstützungen erreicht werden, dann ist das in unserem Sinne.

Allerdings wird die FDP nicht von ihrem Beschluss vom 09.07.2013 abweichen. Die Liberalen betonen daher, dass die interkommunalen Gespräche nur unter dem Vorbehalt des Erhalts des Gymnasiums erfolgen dürfen.

Zur Sitzung des Bildungs-, Kultur- Sport- und Freizeitausschusses zum 07.03.2017 reichten die Fraktionen von CDU, Grünen, BV und SPD folgenden Antrag ein: „Wir beauftragen die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Stadt Köln am Schulzentrum Brauweiler auszuloten, vor dem Hintergrund einer möglichen baulichen Ertüchtigung in Verbindung mit der Beschulung von Kölner Schülerinnen und Schülern.“ Zu unserem Bedauern wurde unser Hinweis, die Gespräche unter Vorbehalt des Erhalts des Gymnasiums zu führen, nicht berücksichtigt. Die FDP hat daher diesen Antrag abgelehnt. Wir betonen in diesem Zusammenhang, dass die Berichterstattung im KStA nicht richtig ist. Die FDP hat diesen Antrag in der vorgelegten Version nicht unterstützt und auch nicht unterschrieben.

Postkarte aus Eckernförde – »Unbeschriebenes Blatt«

Moin Leute,

vorhin am Hafen gefiel mir dieser Schatten des Schildes auf dem Boot. Wie ein unbeschriebenes Blatt. Ich bin gespannt auf diesen Frühling.

Ein schönes Wochenende wünscht

euer Hans Rasmussen

P.S. Rasmussen und die Brix ermitteln in und um Eckernförde herum. In: „Tod am Strand“ und „Die Schlei-Diva“ und „Strand ohne Wiederkehr“. Bei #emons erschienen und überall im gutsortierten Krimi-Buchhandel erhältlich. Vorrätig in der Bücherstube Brauweiler. Unserem Blogpartner.

Foto: Eckernförder Hafen © Hendrik Neubauer

Abtei Brauweiler – Vortrag:  Die Häfen in Neuss und Krefeld-Uerdingen

»Die Häfen in Neuss und Krefeld-Uerdingen. Historische Bedeutung und aktuelle Erhaltungsprobleme« – Das ist das nächste Thema der Vortragsreihe „Denkmalpflege im Blick“. Die Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke hält am 30. März 2017 um 18 Uhr ein Lichtbildervortrag im Äbtesaal der Abtei Brauweiler.

Flüsse sind seit Jahrhunderten als Verkehrsroute und Handelswege von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. An flussnahen Städten entwickelten sich Handelshäfen zum Umschlag von Waren, die mit der zunehmenden Industrialisierung seit dem frühen 19. Jahrhundert bis in unsere Tage immer wieder aus- und umgebaut wurden. Es entstanden Binnen-, Industrie- und Containerhäfen. An zwei Beispielen, den Rheinhäfen in Neuss und Krefeld-Uerdingen, werden die historische Bedeutung dieser Häfen sowie ihre aktuellen Erhaltungsprobleme aus Sicht der amtlichen Denkmalpflege dargestellt.
 
Die  Vortragsreihe „Denkmalpflege im Blick“ findet im Äbtesaal der Abtei Brauweiler statt, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim.
 
Der Eintritt ist frei.  

Abtei Brauweiler, Donnerstag, 30. März 2017, 18 Uhr:
 
Lichtbilder-Vortrag von Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke,
Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2025 1. Halbjahr als Download.

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