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Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – BVP nimmt Stellung!
Der Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ ist vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg geblieben. Das Gericht hat diesen am 11.06.2019 abgelehnt.
„Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurde der Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, weil sich das Verfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befunden habe. Hintergrund ist, dass gleichzeitig mit dem Beschluss der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Wenn dies tatsächlich einzig und allein der ausschlaggebende Grund der Ablehnung des Bürgerbegehrens ist, so wird hier nach Ansicht des Bürgervereins die Gesetzgebung, die nämlich ausschließlich bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ein Bürgerbegehren zulässt, ad absurdum geführt. Der Verwaltung sind damit Tür und Tor geöffnet, in solchen Fällen jedes Bürgerbegehren durch die gleichzeitige Beschlussfassung auszuhebeln. Das kann in unseren Augen nicht Sinn der Gesetzgebung sein“, so Liste-Partsch weiter.
„Für uns heißt dies, dass wir künftig der Verwaltung noch intensiver auf die Finger schauen werden.
Diese Entscheidung ist auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der weit über 2500 Bürgerinnen und Bürger, die wie 2015 von allen Fraktionen versprochen, ihren Ort mitgestalten wollen und mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben. Und irgendwie ist es auch ein Rückschlag für unsere Demokratie, wenn ein Bürgerbegehren so einfach umgangen werden kann.
Wir hätten uns gerade bei diesem sehr strittigen Bauvorhaben gewünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden dürfen, ob sie wirklich einen „Mega-REWE“ und gewiss erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in ihrem Abteiort in Kauf nehmen möchten, oder sich doch eher einen Ortskern mit einem gemütlichen Ambiente gewünscht hätten. Ein offenes Miteinander mit der Bürgerschaft sieht für uns auf jeden Fall anders aus. Gegen den Beschluss bleibt nur der Gang zum Oberverwaltungsgericht nach Münster, den die Initiative auch gehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Beschwerde gegen das Urteil dort Erfolg hat und das OVG die Bürgerrechte stärkt“, meint Liste-Partsch.
Abteipassage – nächste Runde
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer ablehnenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung ebenso die positiv ausfallende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes nicht beigefügt, wie die Gesetzeskommentierung des NRW-Innenministeriums selbst, das insbesondere im vorhabenbezogenen BP-Leitverfahrens die Möglichkeit des Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss bejaht.
Die Ratsmitglieder selbst sahen sich ausnahmslos alle nicht in der Lage die Fragestellung inhaltlich zu bewerten. Trotzdem lehnte eine Mehrheit von CDU, FDP und Grünen (bei einer Enthaltung) das Bürgerbegehren ab und folgte der tendenziösen Vorlage der Stadtverwaltung.
Die dabei genannten Argumente zeigen dabei die besonderen Auffassungen von Demokratie:
Die CDU wollte sich, so Vorsitzender Theisen, nicht in den Entscheidungen von einer Bürgerinitiative „kastrieren“ lassen , FDP und Grüne wollten bewusst eine gerichtliche Klärung, um demnächst „Rechtssicherheit“ zu bekommen. Man überlässt also die Schaffung von Rechtssicherheit den Klagemöglichkeiten der Bürger.
Noch unsinniger ist die Argumentation, mit der Fragestellung des Begehrens werde ein unzulässiger Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben geschaffen, liegt dies doch schlicht in der Natur des vorhabenbezogenen Bauplanleitverfahren.
Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass der Bürgerentscheid über den Aufstellungsbeschluss konform zur Gemeindeordnung des Landes NRW möglich ist. Die Bürgerinitiative versucht nun per gerichtlichem Eilverfahren irreversible weitere Schritte der Verwaltung der Stadt Pulheim zu verhindern.
Informationsveranstaltung zur Verlegung der L 183 (Bonnstraße)
(PM) – Über 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger verfolgten am Donnerstag (9.5.2019) die gut strukturierte Infoveranstaltung der Pulheimer SPD-Fraktion zur Verkehrssituation Bonnstraße. „Wir stehen für eine frühzeitige Bürgerinformation und -beteiligung bei wichtigen politischen Vorhaben“, so der Fraktionsvorsitzende Frank Sommer. Daher haben wir bereits 2017 auf stark steigenden Verkehr auf der Bonnstraße hingewiesen und dazu Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Die Verkehrsprognosen gehen von 28.000 Fahrzeugen in einigen Jahren bei aktuellen 18.000 Fahrzeugen aus. Dies ist eine Steigerung um 65 Prozent. Im Unterschied zu den Vertretern der anderen örtlichen Parteien will die SPD-Pulheim eine teilweise Verlegung der Hauptverkehrsroute der Landesstraße 183, entfernt von der Wohnbebauung. SPD-Fraktionsvorsitzender Frank Sommer: „Wenn die Bonnstraße an den Ortslagen Geyen, Sinthern und Brauweiler vierspurig ausgebaut werden soll, wie vom Rhein-Erft-Kreis geplant, dann bedeutet das hohe Lärmschutzwände. Und wir wollen keine Mauer in Geyen!“
Die Bürgerinitiative Bonnstraße und die SPD stehen für eine Verlegung der Bonnstraße auf die Trasse der K5 und K6. Damit würde der Verkehr deutlich entfernt von der Wohnbebauung lang geführt.
Nach einem Sachstandsvortrag von Dierk Timm, Fraktionsvorsitzenden der Kreis SPD und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Pulheim, Walter Lugt, berichtete Herr Dreger als Vertreter der Initiative Bonnstraße. Daran anschließend wurden mit großem Interesse viele Fragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt und ergänzende, konstruktive Ideen zum SPD-Vorschlag diskutiert.
Im Ergebnis wurde klar, dass eine Teilverlegung -wie von SPD und Bürgerinitiative vorgeschlagen- sinnvoll wäre. Insbesondere ein vierspuriger Ausbau im Bestand würde zu einem langwierigen Verkehrschaos führen. Dies sieht man ja bereits jetzt, bei der Erneuerung des Straßenbelages. „Solch ein Chaos wie zurzeit in und um Brauweiler brauchen wir nicht über mehrere Jahre. Die Veranstaltung hat uns in unserer Vorgehensweise bestärkt. Wir werden den eingeschlagenen Weg im Sinne der Bürgerschaft weiter fortsetzen “, so SPD-Mann Walter Lugt
SPD setzt Veranstaltungsreihe zur Bonnstraße fort – Neue Fahrbahndecke nur ein Vorgeschmack!
(PMBR) – Die SPD Fraktion in Pulheim steht für frühzeitige Bürgerinformation und -beteiligung bei wichtigen politischen Vorhaben. Daher hatte Walter Lugt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD Stadtratsfraktion, bereits Mitte 2017 auf den notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Bonnstraße hingewiesen. Auslöser sind der Vollausbau der Autobahnanschlussstelle Frechen Nord, geplante Gewerbegebiete in Pulheim und Brauweiler sowie Wohnbebauung in Pulheim, Köln und dem Umland. In einer Fraktionsklausur der SPD wurden eigene Ideen und die der Bürgerinnen und Bürger diskutiert und mündeten in dem Vorschlag, die Bonnstraße teilweise zu verlegen.
„Im Bereich zwischen B59 und Aachener Straße schlagen wir zur Entlastung von Geyen, Sinthern und Brauweiler eine Alternativroute östlich um das Amprion-Gelände herum vor“, so der Fraktionsvorsitzende Frank Sommer. Ziel der SPD ist es, weniger Verkehr und deutlich mehr Lebensqualität in den Ortsteilen zu erreichen.
In der Folge setzen wir die 2018 begonnene Veranstaltungsserie „Verlegung der L183 (Bonnstraße)“ am 9. Mai 2019 im Geyener Schützenhaus um 19.00 Uhr fort. Die SPD Fraktion und die unabhängige Initiative Bonnstraße berichten gemeinsam über den aktuellen Sachstand in der Stadt Pulheim, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Land NRW. Daran anschließend freuen sich die SPD Fraktion und die unabhängige Initiative auf einen regen Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Aktuell wird sowohl die Fahrbahndecke auf der Bonnstraße erneuert als auch die Rathauskreuzung ertüchtigt. In den Ortsdurchfahrten führt das aktuell zu teilweise
chaotischen Verhältnissen. Für die Bewohner der Ortsteile Geyen, Sinthern, Brauweiler und Dansweiler ist das aber nur ein Vorgeschmack dessen, was bei einem von CDU und Grünen favorisierten Ausbau der Bonnstraße auf der bisherigen Strecke zukommt. Auch aus diesem Grund favorisiert die SPD den alternativen Ausbau der Landesstraße um einen weitestgehend störungsfreien Ablauf zu gewährleisten.
CDU, Grüne und FDP stimmen gegen Bürgerbeteiligung in Brauweiler und treiben die Bürgerinnen und Bürger in die Klage!
Ratsmehrheit erklärt das Bürgerbegehren „Abteipassage“ für unzulässig!
(PM) – Man möchte bauen um jeden Preis, auch wenn man dafür die Bürgerbeteiligung in „Schutt und Asche“ legt. Davon muss man nach dem Beschluss der Ratsmehrheit zur Abteipassage Brauweiler ausgehen. Bürgermeister Keppeler, CDU, Grüne und FDP wischten über 3.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einfach so vom Tisch, indem sie das Bürgerbegehren „Abteipassage“ in der Ratssitzung am 09.04.2019 für unzulässig erklärten. Sie folgten damit der Argumentation der Verwaltung, die jedoch aus Sicht der Fraktion Bürgerverein Pulheim nicht überzeugt, sondern eher auf die Verhinderung eines Bürgerentscheids und der Mitbestimmung der Bürgerschaft ausgelegt zu sein scheint.
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Elemente direkter Demokratie in der Gemeindeordnung aufgenommen und sollen Bürgerinnen und Bürger in der Kommune politisch stärker einbinden. Wie man auch immer inhaltlich zu dem Bürgerbegehren steht, auch dieses Bürgerbegehren verfolgt genau diesen Zweck. Sowohl der Spitzenverband der Kommunen – der Städte- und Gemeindebund – als auch der Verein „Mehr Demokratie“ halten dieses Bürgerbegehren für zulässig“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
Der Wille von ca. 3000 Bürgern, die das Bürgerbegehren Abteipassage unterschrieben haben, um so ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern, ist durch die mehrheitliche Ratsentscheidung ignoriert worden. „Ich lasse mich doch nicht von Bürgern kastrieren“, so sinngemäß Fraktionsvorsitzender Werner Theisen, CDU.
Diese Einstellung zur Demokratie vertraten Gott sei Dank nicht alle Ratsmitglieder, diskutiert wurde die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Frage, ob ein Begehren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich rechtlich möglich ist. Durch Änderungen in der Gemeindeverordnung ist eine klare Entscheidung schwierig geworden.
Anstatt für das Bürgerbegehren zu stimmen wollte die Mehrheit von 33 Ratsmitgliedern von CDU, Grünen und FDP dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erst durch juristische Mittel erzwungen werden muss.
Somit ist die Initiative Abteipassage gezwungen, selbst Klage einzureichen.
Die damit verbundene Verzögerung der Planung der Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Pulheim zu verantworten.
Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Bäckerei Merzenich mit neuem Filialstandort auf dem Guidelplatz
Mit dem inklusiven Wohn- und Kunstquartier auf dem Brauweiler Guidelplatz hat die Gold-Kraemer-Stiftung eine jahrzehntelange Baulücke im Ortskern gegenüber der Abtei Brauweiler endlich schließen können. Sowohl für Gewerbetreibende als auch für Mietinteresssenten entstehen bis Ende 2019 insgesamt vier Gebäude.
Heute kann die Stiftung ihren ersten Mieter für ihre Gewebefläche präsentieren. „Wir sind sehr froh, dass wir das Traditionshaus Merzenich als Mieter für das Quartier gefunden haben. Und nicht nur das! Die Geschäftsführung hat von vorne herein den Aspekt der Barrierefreiheit in ihr Konzept für die neue Filiale mit aufgenommen. So wird die Idee eines inklusiven Wohnquartiers auch in den neuen Verkaufsräumen fortgeführt“, so der Vorstandsvorsitzende der Gold-Kraemer-Stiftung, Johannes Ruland. Insgesamt bietet die Stiftung auf dem Guidelplatz neben den Gewerbe- und Praxisflächen auch für den freien Wohnungsmarkt 35 barrierefreie Wohnungen an. Zum Teil sind diese rollstuhlgerecht. Wohnungssuchende wenden sich gerne direkt an die Stiftung.
Herzstück des Bauensembles ist das Kunsthaus, das sich unmittelbar an den westlichen Gebäudekomplex des Platzes anschließt. Dort werden Künstler*innen mit Behinderung für ihre professionelle berufliche Entwicklung begleitet. Ihnen stehen dort bis zu 12 Ateliers für die unterschiedlichen Kunstsparten zur Verfügung.
Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler übergibt Unterschriften

Dr. Amadeus Franke und Getrud Kirchartz-Weber als Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler überreichen Bürgermeister Frank Keppeler
die Unterschriften.
Das Bürgerbegehren Abteipassage Brauweiler ist am 20. Dezember 2018 angezeigt worden. Die Sechswochenfrist, bis zu der das Bürgerbegehren eingereicht werden muss, läuft am Donnerstag, 14. März, ab. Sechs Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschrieben haben (auf der Grundlage des letzten Bürgerentscheides vom 25. Juni 2017 sind das ca. 2.800 Stimmen). Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Rat.