Archiv für die Kategorie „Politik“
Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Keppeler,
durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?
2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Liste-Partsch
Naziorte, Brauweiler und Dansweiler! Oder doch nicht?
Seit dem Wochenende hängen in Brauweiler und Dansweiler (sicherlich auch noch in anderen Orten) „Werbeplakate“ der Rechten, unter anderem mit dem Spruch: „Wir hängen nicht nur Plakate!“ Während des Nazianalsozialismus sind anders denkende Menschen aufgehangen worden.
Wollen Sie das unser Ort wieder so wird wie vor 86 Jahren (30.Januar 1933) oder machen wir etwas dagegen? Pulheim duldet kein rechtes Gedankengut, das hoffen wir zumindest! Interessant ist auch dieses Bild auf Instagram
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden und Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen!
In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.03.2019 stimmten die schwarz-grüne Mehrheitskoalition und die FDP für die Beschlussvorlage der Verwaltung, die die weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen erlaubt. Ein Bürgerantrag vom Dezember 2017 zum Verzicht auf eben diese Ackergifte auf verpachteten städtischen Pachtflächen wurde abgelehnt. Lediglich bei der Pachtvergabe soll ein Verzicht auf diese Ackergifte durch ein Punktesystem positiv bewertet werden.
„Die Entscheidung von CDU, Grünen und FDP, Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide auf städtischen Ackerflächen weiter zuzulassen, ist in unseren Augen mehr als bitter. Gerade von den Grünen hätten wir hier eine klare und deutliche Haltung erwartet! Sprechen sich doch die Grünen im Bund ganz klar gegen die Verwendung von Glyphosat aus. Aber anscheinend haben sie sich und ihre Ziele in der Koalition mit der CDU komplett aufgegeben. Ein Bonuspunkt, der bei einem Verzicht auf Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide bei einer Bewerbung positiv berücksichtigt wird, kann sicherlich nicht als politischer Erfolg gewertet werden“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Der BVP hat gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung gestimmt, da uns ein absolutes Verbot der genannten Ackergifte auf den verpachteten Ackerlandflächen der Stadt Pulheim wichtig ist und wir unsere Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Bevölkerung und der Umwelt in Pulheim ernst nehmen. Glyphosat z. B. schadet der biologischen Vielfalt, weil durch die Anwendung Lebensräume zerstört und Nahrungsketten unterbrochen werden. Es ist mitverantwortlich für Bienen- und Insektensterben. Es schadet Böden und Gewässern und somit letztendlich uns Menschen, weil es in unserer Nahrung und so auf unseren Tellern landet. Höchstwahrscheinlich ist es sogar krebserregend“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Im Liegenschaftsausschuss am 11.04.2019 und im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2019 steht das Thema erneut zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Bürgerinnen und Bürger haben dort, oder auch im Vorfeld bei Gesprächen mit ihren politischen Vertretern, die Möglichkeit ihre Meinung zu äußern und so ggf. noch Einfluss auf die Abstimmung zu nehmen“, so Liste-Partsch weiter.
Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler übergibt Unterschriften

Dr. Amadeus Franke und Getrud Kirchartz-Weber als Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler überreichen Bürgermeister Frank Keppeler
die Unterschriften.
Das Bürgerbegehren Abteipassage Brauweiler ist am 20. Dezember 2018 angezeigt worden. Die Sechswochenfrist, bis zu der das Bürgerbegehren eingereicht werden muss, läuft am Donnerstag, 14. März, ab. Sechs Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschrieben haben (auf der Grundlage des letzten Bürgerentscheides vom 25. Juni 2017 sind das ca. 2.800 Stimmen). Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Rat.
Europawahlen – Wahlhelfer gesucht
Für die Europawahlen am Sonntag, 26. Mai, sucht die Stadtverwaltung Pulheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro bezahlt. Wer mitmachen möchte, meldet sich bei Andreas Müller-Beyreiss, Rathaus-Center, Alte Kölner Straße, Telefon 02238/ 808 369,
E-Mail andreas.mueller-beyreiss@pulheim.de.
Und hier der Brief des CDU Ortsverbandes Brauweiler, Dansweiler u. Freimersdorf an Bürgermeister Keppeler
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keppeler,
am gestrigen Abend (11.02.2019) hat in Brauweiler (Restaurant Schugt) ein „Bürgerstammtisch“, initiiert durch den Bürgerverein Pulheim, stattgefunden. Aufgrund dieser neuen Informationen und der veränderten Sachlage wende ich mich heute
an Sie.
Auf der sehr gut besuchten Veranstaltung wurde den interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Projekt der Abteipassage, durch den „Gegner“ des Vorhabens, Herrn Dr. Franke, wie auch des Bürgervereins, sowie deren Mitstreiter, vorgestellt. Weiter wurde die laufende Unterschriftensammlung für einen Bürgerbegehren/entscheid massiv beworben.
Hierzu liegen mittlerweile in ganz Brauweiler, wie auch bereits im weiteren Stadtgebiet, entsprechende Listen aus. Die Info hierzu finden Sie in der Anlage dieser Email.
Leider wurde aber die Bürgerschaft hier mit vielen Fakten zum geplanten privaten Projekt falsch, nur unzureichend oder mit total veralteten Daten, z.B. einer Umfrage der Brauweiler Unternehmer (BIG) aus dem Jahre 2012, als andere Supermärkte im Umland noch nicht existent waren, informiert. Diverse Gutachten wurden als „Good-Will-Deals“ ausgelegt.
Im Auftrag des neuen Eigentümers bzw. Investors Götsch, hat Herr Paulsen in der Versammlung mehrfach kundgetan, dass die Abteipassage „auf jeden Fall abgerissen wird; daran wird auch das Bürgerbegehren nichts mehr ändern“.
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CDU Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf fordert vom Bürgermeister eine zeitnahe Informationsveranstaltung zur Abteipassage
Der CDU Ortsverbandsvorsitzende Michael Weyergans erinnert an das Versprechen der Verwaltung in der Septembersitzung des Planungsausschusses kurzfristig eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
„Leider warten wir bis zum heutigen Tage auf die versprochene Informationsveranstaltung“, so Michael Weyergans, Vorsitzender des Ortsverbandes der CDU Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf und Ratsmitglied in seinem Schreiben an den Bürgermeister. Er hat heute den Veraltungschef der Stadt Pulheim, Frank Keppeler, schriftlich aufgefordert, die versprochene Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Projekt „Abteipassage“, kurzfristig zu terminieren und bekannt zu geben.
Weyergans führt aus, „es ist dem CDU Ortsverband Brauweiler sehr bewusst, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Die Größe des Projektes aber ist für die zukünftige Gestaltung der Brauweiler Ortsmitte und damit für die gesamte Bürgerschaft von größter Bedeutung und bedarf einer vollumfänglichen und transparenten Information.“ Von der Verwaltung erwartet der CDU-Politiker, dass hier ein Maximum an Transparenz gegenüber der Bevölkerung gezeigt wird. Dies gelte auch für die anderen Projekte im Ortskern des Abteiortes, die teilwiese zeitgleich wie nachrangig, eine Rolle spielen und in einer direkten Abhängigkeit zueinander gesehen werden müssen.
„Aufgrund teilweiser fehlender und falscher Informationen besteht ein hohes Maß an Verunsicherung in der Brauweiler Bevölkerung, in Bezug auf das Projekt des privaten Investors. Aufgrund des Beschlusses im Planungsausschusses vom September 2018 zur Einleitung der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung, ist es jetzt zwingend geboten, die im Planungsausschuss von Seiten der Verwaltung versprochene Informationsveranstaltung durchzuführen,“ so das Ratsmitglied Weyergans. „Ein weiterer Aufschub ist der Sache nicht dienlich und der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar“, so Weyergans weiter. „Die CDU Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf erwartet von Bürgermeister Frank Keppeler eine kurzfristig terminierte Informationsveranstaltung. Um der Bevölkerung eine Chance zur Beteiligung zu geben, schlagen wir vor, diese Veranstaltung in Form einer offenen Podiumsdiskussion durchzuführen,“ brachte es Weyergans auf den Punkt.
Haushalt genehmigt
Die vom Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für die Jahre 2019 und 2020 ist der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 (gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW) angezeigt worden.
Mit Schreiben vom 15. Januar 2019 ist von der Kommunalaufsicht die Anzeigefrist verkürzt worden. Damit konnte die Haushaltssatzung bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 22. Januar 2019.
Der genehmigte Haushalt steht somit zur Verfügung.
