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Abteipassage – nächste Runde
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer ablehnenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung ebenso die positiv ausfallende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes nicht beigefügt, wie die Gesetzeskommentierung des NRW-Innenministeriums selbst, das insbesondere im vorhabenbezogenen BP-Leitverfahrens die Möglichkeit des Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss bejaht.
Die Ratsmitglieder selbst sahen sich ausnahmslos alle nicht in der Lage die Fragestellung inhaltlich zu bewerten. Trotzdem lehnte eine Mehrheit von CDU, FDP und Grünen (bei einer Enthaltung) das Bürgerbegehren ab und folgte der tendenziösen Vorlage der Stadtverwaltung.
Die dabei genannten Argumente zeigen dabei die besonderen Auffassungen von Demokratie:
Die CDU wollte sich, so Vorsitzender Theisen, nicht in den Entscheidungen von einer Bürgerinitiative „kastrieren“ lassen , FDP und Grüne wollten bewusst eine gerichtliche Klärung, um demnächst „Rechtssicherheit“ zu bekommen. Man überlässt also die Schaffung von Rechtssicherheit den Klagemöglichkeiten der Bürger.
Noch unsinniger ist die Argumentation, mit der Fragestellung des Begehrens werde ein unzulässiger Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben geschaffen, liegt dies doch schlicht in der Natur des vorhabenbezogenen Bauplanleitverfahren.
Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass der Bürgerentscheid über den Aufstellungsbeschluss konform zur Gemeindeordnung des Landes NRW möglich ist. Die Bürgerinitiative versucht nun per gerichtlichem Eilverfahren irreversible weitere Schritte der Verwaltung der Stadt Pulheim zu verhindern.
Unglaublich, aber wahr!
(PM) – Da war Sie, die Chance in Pulheim auf verpachteten städtischen Flächen auf Glyphosat zu verzichten. Eine Bürgerin hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.
„Eine pestizidfreie Stadt Pulheim, die auf ihren eigenen und verpachteten Flächen auf Unkrautvernichtungsmittel wie etwa das umstrittene Glyphosat verzichtet, hätte eine Vorbildfunktion für Pulheims Bürgerinnen und Bürger“, so Frank Sommer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Pulheimer Stadtrat.
Auch wenn die betroffenen Flächen nicht besonders groß sind, wäre ein pestizidfreies Pulheim ein symbolischer Akt und ein Vorbild für die Bürgerinnen und Bürger. Mit diesem Beschluss hätte die Stadt gemäß dem Vorsorgeprinzip und der Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz der Pulheimer Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt gerecht werden können. Dass es geht und wie, zeigen bereits über 100 andere pestizidfreie Kommunen in Deutschland.
Der Bürgermeister und eine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss wiesen den Antrag gegen die Stimmen der SPD und des Bürgervereins zurück.
Zur allgemeinen Überraschung stimmten auch die beiden Vertreter der Grünen-Fraktion im Ausschuss gegen ein Verbot von Glyphosat auf verpachteten städtischen Flächen.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass sich die Pulheimer Grünen völlig von eigenen Grundsatzbeschlüssen entfernen. In Bedburg zum Beispiel waren die Grünen mit einem ähnlichen Antrag erfolgreich.
CDU, Grüne und FDP stimmen gegen Bürgerbeteiligung in Brauweiler und treiben die Bürgerinnen und Bürger in die Klage!
Ratsmehrheit erklärt das Bürgerbegehren „Abteipassage“ für unzulässig!
(PM) – Man möchte bauen um jeden Preis, auch wenn man dafür die Bürgerbeteiligung in „Schutt und Asche“ legt. Davon muss man nach dem Beschluss der Ratsmehrheit zur Abteipassage Brauweiler ausgehen. Bürgermeister Keppeler, CDU, Grüne und FDP wischten über 3.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einfach so vom Tisch, indem sie das Bürgerbegehren „Abteipassage“ in der Ratssitzung am 09.04.2019 für unzulässig erklärten. Sie folgten damit der Argumentation der Verwaltung, die jedoch aus Sicht der Fraktion Bürgerverein Pulheim nicht überzeugt, sondern eher auf die Verhinderung eines Bürgerentscheids und der Mitbestimmung der Bürgerschaft ausgelegt zu sein scheint.
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Elemente direkter Demokratie in der Gemeindeordnung aufgenommen und sollen Bürgerinnen und Bürger in der Kommune politisch stärker einbinden. Wie man auch immer inhaltlich zu dem Bürgerbegehren steht, auch dieses Bürgerbegehren verfolgt genau diesen Zweck. Sowohl der Spitzenverband der Kommunen – der Städte- und Gemeindebund – als auch der Verein „Mehr Demokratie“ halten dieses Bürgerbegehren für zulässig“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
Der Wille von ca. 3000 Bürgern, die das Bürgerbegehren Abteipassage unterschrieben haben, um so ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern, ist durch die mehrheitliche Ratsentscheidung ignoriert worden. „Ich lasse mich doch nicht von Bürgern kastrieren“, so sinngemäß Fraktionsvorsitzender Werner Theisen, CDU.
Diese Einstellung zur Demokratie vertraten Gott sei Dank nicht alle Ratsmitglieder, diskutiert wurde die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Frage, ob ein Begehren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich rechtlich möglich ist. Durch Änderungen in der Gemeindeverordnung ist eine klare Entscheidung schwierig geworden.
Anstatt für das Bürgerbegehren zu stimmen wollte die Mehrheit von 33 Ratsmitgliedern von CDU, Grünen und FDP dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erst durch juristische Mittel erzwungen werden muss.
Somit ist die Initiative Abteipassage gezwungen, selbst Klage einzureichen.
Die damit verbundene Verzögerung der Planung der Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Pulheim zu verantworten.
Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Keppeler,
durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?
2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Liste-Partsch
Naziorte, Brauweiler und Dansweiler! Oder doch nicht?
Seit dem Wochenende hängen in Brauweiler und Dansweiler (sicherlich auch noch in anderen Orten) „Werbeplakate“ der Rechten, unter anderem mit dem Spruch: „Wir hängen nicht nur Plakate!“ Während des Nazianalsozialismus sind anders denkende Menschen aufgehangen worden.
Wollen Sie das unser Ort wieder so wird wie vor 86 Jahren (30.Januar 1933) oder machen wir etwas dagegen? Pulheim duldet kein rechtes Gedankengut, das hoffen wir zumindest! Interessant ist auch dieses Bild auf Instagram
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat
Schwarz-grüne Mehrheitskoalition und FDP erlauben weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden und Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen!
In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.03.2019 stimmten die schwarz-grüne Mehrheitskoalition und die FDP für die Beschlussvorlage der Verwaltung, die die weitere Verwendung von Glyphosat, Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden auf verpachteten städtischen Ackerlandflächen erlaubt. Ein Bürgerantrag vom Dezember 2017 zum Verzicht auf eben diese Ackergifte auf verpachteten städtischen Pachtflächen wurde abgelehnt. Lediglich bei der Pachtvergabe soll ein Verzicht auf diese Ackergifte durch ein Punktesystem positiv bewertet werden.
„Die Entscheidung von CDU, Grünen und FDP, Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide auf städtischen Ackerflächen weiter zuzulassen, ist in unseren Augen mehr als bitter. Gerade von den Grünen hätten wir hier eine klare und deutliche Haltung erwartet! Sprechen sich doch die Grünen im Bund ganz klar gegen die Verwendung von Glyphosat aus. Aber anscheinend haben sie sich und ihre Ziele in der Koalition mit der CDU komplett aufgegeben. Ein Bonuspunkt, der bei einem Verzicht auf Glyphosat und andere Herbizide/Pestizide bei einer Bewerbung positiv berücksichtigt wird, kann sicherlich nicht als politischer Erfolg gewertet werden“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Der BVP hat gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung gestimmt, da uns ein absolutes Verbot der genannten Ackergifte auf den verpachteten Ackerlandflächen der Stadt Pulheim wichtig ist und wir unsere Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Bevölkerung und der Umwelt in Pulheim ernst nehmen. Glyphosat z. B. schadet der biologischen Vielfalt, weil durch die Anwendung Lebensräume zerstört und Nahrungsketten unterbrochen werden. Es ist mitverantwortlich für Bienen- und Insektensterben. Es schadet Böden und Gewässern und somit letztendlich uns Menschen, weil es in unserer Nahrung und so auf unseren Tellern landet. Höchstwahrscheinlich ist es sogar krebserregend“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
„Im Liegenschaftsausschuss am 11.04.2019 und im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2019 steht das Thema erneut zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Bürgerinnen und Bürger haben dort, oder auch im Vorfeld bei Gesprächen mit ihren politischen Vertretern, die Möglichkeit ihre Meinung zu äußern und so ggf. noch Einfluss auf die Abstimmung zu nehmen“, so Liste-Partsch weiter.
Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler übergibt Unterschriften

Dr. Amadeus Franke und Getrud Kirchartz-Weber als Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler überreichen Bürgermeister Frank Keppeler
die Unterschriften.
Das Bürgerbegehren Abteipassage Brauweiler ist am 20. Dezember 2018 angezeigt worden. Die Sechswochenfrist, bis zu der das Bürgerbegehren eingereicht werden muss, läuft am Donnerstag, 14. März, ab. Sechs Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschrieben haben (auf der Grundlage des letzten Bürgerentscheides vom 25. Juni 2017 sind das ca. 2.800 Stimmen). Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Rat.
