Archiv für die Kategorie „Rhein-Erft-Kreis“
Bahn stellt RB38 aufgrund von Krankenstand ein!
Grüne fordern Stundentakt oder Übernahme entsprechender Taxikosten
Wie die Deutsche Bahn heute mitteilte, muss der Zugverkehr zwischen Horrem und Bedburg (RB38) aufgrund von Personalmange eingestellt werden, dies soll noch bis mindestens Mittwoch, den 23.06.2021 andauern. Zwar sogt die Deutsche Bahn selbstverständlich für ein Schienenersatzverkehr. Dies kann aber auf der schon sowieso nur noch rudimentär betriebenen Strecke nicht hingenommen werden.
Der Verkehrsverbund Rhein- Sieg muss gegenüber der DB Nahverkehr deutlich machen, dass die vollständige und möglicherweise auch länger andauernde Einstellung des Fahrbetriebs der Regionalbahn 38 nicht akzeptiert wird. Die Ausfälle allein auf die RB38 zu konzentrieren, ist eine einseitige Sonderbelastung für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises, die allgemeinen Politikgrundsätzen nach Gleichbehandlung widerspricht.
Der Schienenersatzverkehr ist keine Lösung, zumal nicht klar kommuniziert wird, wo sich die jeweilige Ersatzhaltestelle befindet. Die Kreisfraktion von Bündnis 90/die Grünen fordert eine Sicherstellung des Pendelverkehres zwischen Horrem und Bedburg im Stundentakt. Ist diese nicht zu gewährleisten, muss die DB Nahverkehr die Übernahme entsprechender Taxikosten öffentlich zusagen und die unbürokratische Abwicklung sicherstellen.
7-Tage-Inzidenz stabil unter 100: Weitere Öffnungen ab dem 27.05.2021
Die anhaltend rückläufige Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis macht weitere Öffnungsschritte ab Donnerstag, dem 27. Mai, möglich. Die „Notbremse“ des Bundes greift dann nicht mehr.
Damit fällt im Kreisgebiet die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung weg.
Des Weiteren gilt:
- Treffen im öffentlichen Raum mit 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)
- Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)
- Zoos, Parks sind offen (mit Termin, ohne Test)
- Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
- Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)
- Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske oder Test möglich
Lockerungen für den Einzelhandel: Ab Samstag dürfen die Geschäfte im Rhein-Erft-Kreis wieder mit Termin öffnen
Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung formal festgestellt, dass der Rhein-Erft-Kreis den Schwellenwert von 150 bei der 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unterschritten hat. Damit treten zum Samstag, dem 22. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.
Landrat Frank Rock freut sich über die Entwicklung der vergangenen Tage: „Durch den stabilen Rückgang der 7-Tages-Inzidenz kann der Einzelhandel im Kreis ab Samstag wieder nach dem „Click & Meet“- Verfahren öffnen.“ Neben einem Termin benötigen Kundinnen und Kunden zum Einkauf einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Eine Übersicht der Anbieter, die kostenlose Schnelltests durchführen, befindet sich auf der Homepage der Kreisverwaltung.
„Ich würde mich freuen, wenn Sie den Handel in dieser schwierigen Phase mit ihrem Einkauf unterstützen. Achten Sie aber bitte gleichzeitig auf die weitere Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen, um die erfolgreiche Entwicklung nicht zu gefährden“, so Rock.
Land gibt Impfungen für weitere Personengruppen frei
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem heutigen Erlass weitere Personengruppen für eine Impfung zugelassen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun auch endlich das Personal von weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten impfen dürfen“, kommentiert Landrat Frank Rock die heutige Entscheidung.
„Ich finde es konsequent und richtig, dass Personen in diesen wichtigen Bereichen Impftermine vereinbaren können, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich aufgehoben wird. Gleichzeitig hoffe ich sehr, dass die uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen deutlich steigen werden“, so der Landrat.
Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr einen Impftermin über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800/116-117-0. Eine Terminbuchung unmittelbar über den Kreis ist nicht möglich.
- Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss Zuhause gepflegt werden). Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder (die sind besonders wichtig a.d.Red. 😉 )
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
- Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Einzelne Personengruppen der Justiz
Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.
Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – d.h. BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.
Zeitgleich mit dem heutigen Erlass gab das Land auch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen: Ab der zweiten Maihälfte wird auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung eröffnet.
SPD-Kandidat kommt online mit Bürger*innen ins Gespräch

von links: Grundhöfer – Geschäftsführer des Rewemarktes in Elsdorf, Aaron Spielmanns – SPD-Bundestagskandidat d. Rhein-Erft Kreis (WK91)
GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage: Ökostrom für den Eigenverbrauch
Einfach auf dem Balkon oder der Terrasse selbst Strom erzeugen
Ab sofort bietet die GVG Rhein-Erft umweltbewussten Bürgern die passende Lösung für Zuhause, um im „Kleinen“ selbst Strom zu erzeugen und dabei gleichzeitig ihren CO2-Fußabdruck zu verkleinern: Die neue GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV). Im Rundum-Sorglos-Paket sind Montage, Installation und Inbetriebnahme enthalten.
Mit der Mini-PV ist der erste Schritt zur nachhaltigen Strom-erzeugung gemacht. Ob ein sonniges Plätzchen im Garten, der Balkon zur Südseite oder das Flachdach in bester Sonnenlage – genau diese Standorte sind ideal für die hauseigene Ökostrom-Erzeugung. Das Besondere an der Mini-PV ist, dass sie nur zwei bis drei Quadratmeter Platz benötigt und sich somit auch für Stadtwohnungen oder kleine Gärten eignet. Den selbst erzeugten Strom können die Nutzer direkt verbrauchen. Beim Einsatz von zwei Modulen können hierbei beispielsweise die jährlichen Stromkosten für bis zu 500 kWh selbst produziertem Strom gesenkt werden. Das entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch von Geschirrspüler und Waschmaschine.
Der Weg zur eigenen Mini-PV ist ganz leicht. Interessierte können die GVG einfach über das Anfrage-Formular auf der GVG Homepage (Rubrik Service/Energielösungen) kontaktieren und Fotos des geplanten Standorts senden. Der persönliche aktive Beitrag zur Energiewende ist dann greifbar nah.
Detaillierte Infos zur GVG-Mini-Photovoltaik-Anlage gibt es unter www.gvg.de oder telefonisch unter 02233 7909 3502.
Abgesagt: GVG-LaufCup fällt auch 2021 aus
Aufgrund der weiter andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wird der GVG-LaufCup auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Bis heute sind bereits vier von sieben Veranstaltungen abgesagt worden.
„Die frühzeitigen Absagen und die Planungsungewissheit haben uns dazu veranlasst, den GVG-LaufCup auch 2021 komplett ausfallen zu lassen. Ob im Herbst tatsächlich Laufveranstaltungen durchgeführt werden können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen“, sagt Cup-Organisator Joe Körbs. Nachdem bereits im März der „GVG-Donatuslauf“ in Erftstadt-Liblar ausfallen musste, entschieden sich nun auch die Veranstalter vom „GVG-Volkslauf Hürth“ (09. Mai), Brühler Stadtlauf (22. Mai) und GVG-Citylauf Erftstadt (26. September) zu einer Absage.
Im Kalender verbleiben somit noch der GVG-Abteilauf Brauweiler (13. Juni), Horremer Abendlauf (18. Juni) und GVG-Citylauf Bedburg (18. September).
„Die weitere Entwicklung der Pandemie wird zeigen, ob die verbliebenen Läufe tatsächlich stattfinden können“, so Petra Schnütgen, Marketingleiterin der GVG Rhein-Erft. „Auch wenn der GVG-LaufCup in diesem Jahr erneut ausfällt, blicken wir positiv in die Zukunft und sind gerade in diesen schwierigen Zeiten weiterhin als Sponsor an der Seite der Vereine und Veranstalter.“
Ab 21. April: Impftermine für Personen der Jahrgänge 1948 und 1949 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!
Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet weiter zügig voran. Bis heute konnten bereits Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1942 bis 1947 einen Impftermin im Impfzentrum in Hürth vereinbaren.
Ab Mittwoch, den 21. April, 8.00 Uhr ist das nun auch den im Rhein-Erft-Kreis wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1948 und 1949 möglich.
Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu, welches jedoch zur Impfanmeldung nicht notwendig ist.
Die Terminvergabe erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.
Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1948 und 1949 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.
Hinweis:
Die Terminvergabe erfolgt nicht über den Kreis. Daher macht es keinen Sinn, sich telefonisch an die Hotline des Kreises oder an das Gesundheitsamt zu wenden.
Ab Montag: Keine Ausnahme mehr von der „Corona-Notbremse“ im Rhein-Erft-Kreis. Regional abgestimmtes Vorgehen.
Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeistern der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeistern im Regierungsbezirk Köln.
Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Einzelhandelsgeschäften unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am Sonntag aus und soll nicht verlängert werden. Für die Geschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.
„In meinen Augen greifen die guten Hygienekonzepte des Einzelhandels, dennoch steigen die Infektionszahlen kontinuierlich Richtung 200. Ich halte abgestimmte und regional möglichst einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für erforderlich. Meine Entscheidung ist auch Ausdruck eines engen Schulterschlusses der Kreise und kreisfreien Städte in der Region“, betont Landrat Rock. „Die angespannte Lage in den Krankenhäusern der Region macht diese Maßnahme notwendig.“ Einer ohnehin bevorstehenden bundeseinheitlichen Regelung kommt der Kreis damit zuvor.
„Noch wichtiger als Verschärfungen im öffentlichen Leben ist es aber, dass die Menschen sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und Kontakte im privaten Bereich wieder stärker einschränken“, erklärt Rock. Er appelliert daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an die Bevölkerung, sich im privaten Bereich genauso verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten, wie es im öffentlichen Bereich ohnehin schon nötig ist. Ursprung der meisten nachvollziehbaren Infektionen sei nach wie vor der private Bereich und das unmittelbare persönliche Umfeld.
Ab 19. April: Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1946 und 1947 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!
Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Erst gestern konnte bekannt gegeben werden, dass ab Morgen die Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin vereinbaren können.
Seit heute steht fest, dass nun auch alle Personen der Jahrgänge 1946 und 1947, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren können. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.
Die Terminvergabe startet ab Montag, den 19. April, 08:00 Uhr und erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.
Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1946 und 1947 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.