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Archiv für die Kategorie „Rhein-Erft-Kreis“

Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1944 und 1945 über die Kassenärztliche Vereinigung ab 16. April buchbar!

Ab kommenden Freitag, 16. April, 8:00 Uhr können nach einer Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch alle Personen der Jahrgänge 1944 und 1945, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Erste Impfungen sind ab Montag, 19. April 2021 möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1944 und 1945 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hausärzte führen Corona-Schutzimpfungen bei Menschen mit Vorerkrankung durch

Seit dem 6. April 2021 erhalten chronisch kranke Bürgerinnen und Bürger endlich die Möglichkeit, sich einen Impftermin über ihren bekannten Hausarzt zu vereinbaren. „Nach einer wahren Antragsflut beim Gesundheitsamt sorgt dies nun für eine Beschleunigung des Impfprozesses“, erläutert Landrat Frank Rock.

„Die Hausärzte kennen ihre Patienten und deren Krankheitsbilder zum Teil schon über viele Jahre. Das schafft Vertrauen und ermöglicht zugleich eine zügige Priorisierung“, so Rock weiter.

Für die Impfversorgung der Personengruppe mit einer in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Impfverordnung genannten Erkrankung sind nun ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig, welche auch die Einhaltung der Impfreihenfolge sicherstellen. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem: Trisomie 21, Demenz, behandlungsbedürftige Krebserkrankungen, diverse Lungenerkrankungen, Diabetes und Muskeldystrophien.

Von den Gesundheitsämtern und Impfzentren sind diese Personen ab sofort nicht mehr zu berücksichtigen. Bereits beim Gesundheitsamt vorliegende Anträge, die bis zum 7. April eingegangen sind, werden allerdings noch sukzessive abgearbeitet, sofern sie vollständig sind und ein ausreichendes ärztliches Attest vorliegt.

Lediglich Personen mit Erkrankungen, die nicht explizit in der Verordnung genannt sind, und bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, können weiterhin einen Antrag auf Impfung im Impfzentrum stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k). Für diese Einzelfälle führt das Gesundheitsamt eine Härtefallprüfung durch.

Bevor ein Einzelfallantrag aufgrund einer Vorerkrankung gestellt wird, sollten Betroffene in jedem Fall zunächst mit ihrem Hausarzt klären, ob nicht doch eine Impfmöglichkeit in der entsprechenden Arztpraxis besteht. Sieht der behandelnde Arzt diese Möglichkeit nicht und empfiehlt aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere einen Einzelfallantrag, so ist diesem Antrag ein Attest des Arztes beizufügen. Die Ärztekammern stellen hierzu einheitliche Musterbescheinigungen bereit. In dem anschließenden Verfahren wird aufgrund ärztlicher Beurteilung geprüft, ob ein vorrangiger Impfanspruch besteht.

Der Einzelfallantrag kann formlos per E-Mail an einzelfallantrag-impfung@rhein-erft-kreis.de geschickt werden.

„Ihr Paket wird zurückgesendet…“ – Achtung Datendiebstahl

(ots) – Die Polizei Rhein-Erft warnt vor SMS, die nur dem Zweck dienen, an die im Handy gespeicherten Informationen zu gelangen. Vermehrt erstatten Geschädigte Anzeige wegen versuchter oder auch vollendeter Ausspähung von Daten.

Zumeist gehen auf den Mobiltelefonen SMS von unbekannten Nummern ein, die im Text eine vermeintliche Rücksendung eines Paketes ankündigen. In der Textnachricht ist dann für weitere Informationen ein Link hinterlegt. Der Klick auf diesen Link bringt die Täter in die Lage, die im Mobiltelefon gespeicherten Daten abzugreifen.

Die Polizei Rhein-Erft rät:

Löschen Sie verdächtige SMS und blockieren Sie deren Absender.

Aufruf an Personen ab 80 Jahren: Impftermine vereinbaren

Seit Februar laufen die Corona-Schutzimpfungen für Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Ein erheblicher Anteil dieser Altersgruppe konnte bereits geimpft werden und weitere freie Impftermine stehen zur Verfügung.

„Wer der Altersgruppe ab 80 Jahren angehört, sich zeitnah impfen lassen möchte und bisher noch keinen Termin vereinbart hat, kann dies ab sofort nachholen. Über die Kassenärztliche Vereinigung werden regelmäßig neue Impftermine vergeben. Anschließend können wir mit den Impfungen weiterer Altersgruppen fortfahren“, erläutert Landrat Frank Rock.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Impfung zwingend erforderlich. Zuständig für die Terminvergabe ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO). Diese ist erreichbar über die kostenlose Telefonnummer 0800/116117-01 oder die Homepage: termin.corona-impfung.nrw

Landesweiter Probealarm – Im Kreis heulen am 11. März die Sirenen

Am 11. März findet in NRW der landesweite Probealarm statt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden hierzu alle vorhandenen Warnmittel ausgelöst. Gegen 11:20 Uhr erfolgt voraussichtlich die Entwarnung.

Zu den Warnmitteln gehören z. B. Warn-Apps, Radio, Fernsehen und lokale Warnmittel wie Sirenen. Die kommunal verfügbaren Warnmittel werden mit einem Probealarm ausgelöst. Durch die einheitliche Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises wird zudem mit der Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) eine Probewarnung versendet. Durch die Rundfunkanstalten werden ergänzend die jeweiligen Sendungen unterbrochen. Auch auf digitalen Werbetafeln werden Probewarnungen erscheinen.

Durch die COVID-19-Pandemie zeigt sich derzeit deutlich die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung. Zurzeit nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle, indem z. B. über die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden bereitgestellt werden. Diese App fungiert als schnelle „Warnung in der Tasche“.

Der landesweite Probealarm, welcher im vergangenen Jahr aufgrund des Beginns der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde, wird zukünftig jährlich an jedem zweiten Donnerstag im März stattfinden. Zusätzlich wird an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag durchgeführt.

Weitere Informationen

Unter der Internetadresse www.warnung.nrw hat das NRW-Innenministerium Informationen zum Thema „Warnung“ bereitgestellt.

Hauptschulen im Rhein-Erft-Kreis beteiligen sich am Projekt „Familienbriefe“

Seit 2018 erprobt das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Erft-Kreises unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Hamburg Ansätze zur Förderung von Mehrsprachigkeit an zwei Grundschulen im Rhein-Erft-Kreis. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit der „Schule am Schwarzwasser“ in Bergheim-Ahe das Konzept „Familienbriefe“ entwickelt. Herkömmliche „Elternbriefe“ wurden auf der Rückseite mit „Piktogrammen“ versehen. Dadurch konnten die Inhalte allen Beteiligten verständlich, „barrierefrei“ und ohne zusätzliche Übersetzungsleistungen übermittelt werden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen und der Vorstellung in anderen Einrichtungen wurde das Konzept kontinuierlich weiterentwickelt. Der aus Syrien stammende Künstler Mohamad Jamal Aljarah zeichnete hierfür 100 „Piktogramme“. Es sind Bilder, die für Kinder und Familien mit und ohne Migrationshintergrund gut verständlich, ansprechend und so motivierend sind.

Mit dem heutigen Workshop beteiligen sich jetzt auch drei Hauptschulen (Wilhelm-Busch-Schule in Wesseling, Adolph-Kolping-Schule in Kerpen, Erich-Kästner-Schule in Bergheim) an der Erprobung der Zeichnungen im Alltag.

Das Projekt soll Kinder, Schülerinnen und Schülern und deren Familien im Rhein-Erft-Kreis unterstützen, damit sie sich leichter mit den Institutionen verständigen können und so viele Sprachbarrieren und Unsicherheiten abbauen.

Schulen, die sich über das Projekt „Familienbriefe“ informieren möchten, können sich an Yvonne Rogoll vom Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Erft-Kreises wenden (yvonne.rogoll@rhein-erft-kreis.de).

Stadtbahnvorhaben Widdersdorf – Brauweiler – Niederaußem

Rhein-Erft-Kreis und Projektpartner stellen Abschlussbericht zur Vorstudie vor

Der ÖPNV und insbesondere der Schienenverkehr bilden das Rückgrat eines innovativen und leistungsstarken Verkehrssystems der Zukunft. Deshalb möchte der Rhein-Erft-Kreis mehr Menschen zum Umstieg vom PKW auf umweltschonendere Verkehrsmittel motivieren und sucht gemeinsam mit seinen Projektpartnern aus dem Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.), den Städten Bergheim, Pulheim und Köln den Anschluss an den Stadtbahnverkehr in Köln. Nun liegt eine umfassende Vorstudie vor, die zeigt, was es braucht, um den Nahverkehr zukunftsfähig zu machen. Den gesamten Prozess der Vorstudie begleiteten auch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft, die Kölner Verkehrs-Betriebe und der Nahverkehr Rheinland. Bürgerinnen und Bürger können zudem im Rahmen der beginnenden Öffentlichkeitsarbeit online bereits erste Impulse zur Machbarkeitsstudie geben.

„Der Rhein-Erft-Kreis wächst und rückt damit näher an Köln. Da die Metropole schon seit Jahren nach der besten Variante einer Schienenanbindung für den Stadtteil Widdersdorf sucht, bot es sich für den Rhein-Erft-Kreis an, an diese Überlegungen räumlich anzuknüpfen“, so Landrat Frank Rock.

Die Vorstudie zeigt: der Ausbau des Schienenverkehrs bietet viel Potenzial!

Ende 2019 beauftragte der Rhein-Erft-Kreis das Büro Stadtverkehr aus Hilden mit der Erstellung einer Vorstudie. Ziel war es, aus einer Fülle von möglichen Trassenführungen und Betriebskonzepten, zwei aussichtsreiche Varianten abzuleiten, die dann in einer späteren Machbarkeitsstudie vertiefend untersucht werden sollen. In einer Machbarkeitsstudie wird auch eine Nutzen-Kosten-Bewertung vorgenommen. Das Gutachten zeigt, dass sich diese Bewertung mit jeder Anbindung weiterer Orte westlich von Köln positiver darstellt. Bei einem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis mit einem Wert größer als 1 besteht die Möglichkeit, den Bau der Stadtbahn durch Bundes- und Landesgelder gefördert zu bekommen.

Laut dem Gutachten ist eine Stadtbahn von Köln in Richtung Niederaußem verkehrlich und siedlungsstrukturell grundsätzlich sinnvoll und machbar. Die Vorstudie legt hier zugrunde, dass in allen drei Städten zukünftig Baugebiete in räumlicher Nähe zur möglichen Stadtbahntrasse ausgewiesen werden. So könnten die Städte der Nachfrage nach zusätzlicher Siedlungsfläche gerecht werden und mit mindestens 2.100 Wohneinheiten auch für zusätzliche Nachfragepotenziale der Stadtbahn sorgen.

Die Projektpartner hatten ursprünglich verabredet, die Vorstudie in einer gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse der Städte Bergheim, Pulheim und Köln, der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sowie des Rhein-Erft-Kreises zu präsentieren. Pandemie-bedingt fand die Präsentation am 17.02.2021 in einer Online-Veranstaltung für die politischen Vertreter*innen der beteiligten Kommunen statt.

 

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt soll nun die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Vorstudie informiert werden und sich dabei auch mit eigenen Vorstellungen zu Wort melden können. Der Rhein-Erft-Kreis (www.rhein-erft-kreis.de/stadtbahnvorhaben-niederaussem) und die Stadt Köln (www.stadt-koeln.de/artikel/70863)werden ihre Online-Angebote nach dem 17.02.2021 schrittweise mit Beteiligungs- und Informationsangeboten befüllen.

Neben der Verlinkung der Kurz- und Langfassung werden Informationen zu einer möglichen Stadtbahnstrecke bereitgestellt. Zum Dialog lädt der Rhein-Erft-Kreis in einer Blitz-Befragung ein. Hierbei werden 5 Fragen an die Bevölkerung über mehrere Wochen online gestellt und anschließend ausgewertet.

In den folgenden Monaten werden im Rhein-Erft-Kreis und in Köln die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen jeweils in eigener Sitzung die Ergebnisse der Vorstudie beraten.

Voraussichtlich im Sommer 2021 soll der Beschluss über die in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchenden Varianten und sonstigen Rahmenbedingungen durch die politischen Gremien der beteiligten Projektpartner gefasst werden. Im Kölner Gebiet wird es auf Basis der Vorstudie insbesondere um die Klärung gehen, ob in der Machbarkeitsstudie die Linie 1 oder Linie 4 zur Erschließung von Widdersdorf vertieft betrachtet werden soll. Während der Machbarkeitsstudie soll die Einbindung der Öffentlichkeit noch deutlich intensiviert werden.

Bis zum Sommer hofft der Rhein-Erft-Kreis Klarheit darüber zu erlangen, wie die bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier beantragten Strukturfördermittel zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Lagekarte wird am Wochenende angepasst

Am kommenden Wochenende finden erforderliche Anpassungen am sogenannten Dashboard (Corona-Lagekarte REK) und an der Datenbank des Kreises statt. Die Änderungen erfolgen um das fortschreitende Impfgeschehen besser abbilden zu können und eine bessere Vergleichbarkeit mit den Zahlen und der Darstellung des RKI zu erreichen. Die Seite ist daher vorübergehend nicht aufrufbar und wird Montagnachmittag wieder online gestellt. Die Kommunikation bei besonderen Ereignissen ist selbstverständlich sichergestellt.

Corona-Pandemie: Rhein-Erft-Kreis erhält ein Impfzentrum

„Der Rhein-Erft-Kreis soll ein eigenes Impfzentrum erhalten. Das hat unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mitgeteilt.“ Das berichten die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Romina Plonsker. Damit bereiten sich das Land und die Kreise bereits auf einen Impfstoff gegen das SARS-CoV-2-Virus vor. Gleichzeitig will das Land Nordrhein-Westfalen die Impfzentren mit rund 100 Millionen Euro unterstützen. Das kündigte heute Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) an. Golland und Plonsker: „Wir setzen alles daran, mit Impfungen an den Start gehen zu können, sobald der Impfstoff zur Verfügung steht.“

Darüber hinaus sollen mobile Teams die Impfzentren ergänzen und insbesondere dort zum Einsatz kommen, wo besonders gefährdete Personengruppen leben, zum Beispiel in stationären Einrichtungen der Altenpflege. „Wir wissen um die angespannte Situation für die Pflegerinnen und Pfleger“, sagen Golland und Plonsker. „Ihre Leistung verdient unser aller Anerkennung und Dank. Wir wollen sie nicht noch mit zusätzlichen Aufgaben belasten, deshalb die mobilen Teams.“

Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten verweisen aber auch darauf, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar sei, wann ein Impfstoff zur Verfügung stehe. Golland und Plonsker: „Aber wenn er da ist, sind wir mit diesen guten Vorbereitungen sofort startklar.“

Corona: Der nächste Schwellwert ist überschritten

Die Inzidenzzahl für den Rhein-Erft-Kreis hat mit 55 den Schwellwert von 50 überschritten. Das bedeutet, dass es strengere Regeln im Umgang mit der Coronakrise geben wird. Für Pulheim ist die Inzidenzzahl den Wert 66,4 und ist damit leicht gefallen.

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Hier gibt es das Kursprogramm 2025 1. Halbjahr als Download.

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