Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Noch keine Entscheidung zum Bachverband
Der Rat der Stadt Pulheim hat noch keine Entscheidung zur Zukunft des Unterhaltungsverbands Pulheimer Bach (UPB) getroffen. Am 24. September 2025 wird sich der Umweltausschuss erneut mit diesem Thema beschäftigen, das vor der Sommerpause von den zuständigen Gremien vertagt worden war. Der Rat der Stadt Bergheim hat bereits einstimmig die Auflösung beschlossen. Neben der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim gibt es kein weiteres Mitglied.
Die Stadtverwaltung wird eine weitere Vorlage zu den Beratungen im nächsten Sitzungslauf vorlegen. Schon in der Vorlage zu den Beratungen vor der Sommerpause hatte die Verwaltung die besonderen Verdienste des UPB hervorgehoben. Zugleich hatte sie jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Bergheim dringender Handlungsbedarf bestehe und vorgeschlagen, die Aufgaben in Eigenregie zu übernehmen. Wie die Verwaltung in der Vorlage ausgeführt hat, sollen auch dann die Aufgaben wie Hochwasserschutz, Artenschutz und Bildungsprojekte wie das „Grüne Klassenzimmer“ fortgeführt werden. Schon heute ist die Stadtverwaltung zuständig für die Wartung und Instandhaltung des 300 Kilometer langen Kanalnetzes und für den Schutz vor Überflutung aus der Kanalisation und wild abfließendem Wasser.
Brauweiler: 50 öffentliche Parkplätze versprochen – und jetzt?
Im Februar 2025 klang es nach einem guten Deal: Die Stadtverwaltung kündigte an, dass die Kundenparkplätze am REWE-Markt künftig öffentlich genutzt werden könnten. Im Gegenzug sollte REWE eine Einkaufswagenbox auf städtischem Grund errichten dürfen, ergänzt durch einen neuen Fußgängerüberweg über die Kaiser-Otto-Straße. Verkündet wurde das im städtischen Newsletter – mit dem Signal: Alles ist geklärt.
Doch die Umsetzung bleibt unklar. Seit Juli liegt der tatsächliche Sachstand vor, wird aber bislang nicht öffentlich mitgeteilt. Die Verwaltung schweigt. Der Bürgerverein Pulheim hat daher gebeten, diese Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – bislang ohne Reaktion.
Fakt ist: Was öffentlich als Lösung angekündigt wird, sollte auch öffentlich erklärt werden, auch wenn es unbequem ist.
„Die Menschen in Brauweiler haben ein Recht darauf zu erfahren, was aus der angekündigten Parkplatzlösung geworden ist. Wer zusätzliche Parkplätze verspricht, sollte dazu auch Klarheit schaffen. Alles andere schadet dem Vertrauen“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Geplante Baumfällungen am Abteipark ohne rechtzeitige Kommunikation!
Die Fraktion des BVP hat durch den gestrigen Newsletter der Stadt erfahren, dass ab Montag umfangreiche Baumfällungen im Bereich des Abteiparks durchgeführt werden sollen. Dies ist besonders bitter, da diese Maßnahme ohne eine rechtzeitige Information an den Umweltausschuss und die Öffentlichkeit beschlossen wurde – und das trotz wiederholter Aufforderungen zu mehr Transparenz.
Die betroffenen Bäume prägen nicht nur das Stadtbild, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir wissen zurzeit nicht, ob alternative Lösungen geprüft wurden, wie etwa eine Stabilisierung der Mauer oder der Einsatz von Wurzelschutzbarrieren und Wurzelumleitungen, um die Bäume zu erhalten. Möglicherweise wurden die Bäume von Anfang an an einer Stelle gepflanzt, an der es absehbar war, dass sie die Mauer irgendwann schädigen.
Die Fraktion des BVP hat den Bürgermeister gebeten, die geplanten Fällmaßnahmen vorerst auszusetzen, bis alle möglichen Alternativen zur Erhaltung der Bäume und der Immunitätsmauer geprüft wurden, soweit noch nicht geschehen.
Es ist wichtig, dass Stadtplanung und Umweltschutz zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl die Natur als auch das Stadtbild berücksichtigen. Bäume bedeuten Leben!
Baumaßnahme Flüchtlingsunterkunft: Verwaltung bleibt Antworten schuldig – Entwässerung in Brauweiler „durchs Rost“ gefallen“
Nachdem in der jüngsten Ratssitzung nicht alle Fragen zu den weiteren überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von über 800.000,- Euro zu den geplanten Flüchtlingsunterkünften beantwortet werden konnten, befasste sich der Liegenschaftsausschuss erneut mit der Thematik.
Gerade das Problem der Grundstücksentwässerung an der Bernhardstraße bereitet vielen Anwohnern schlaflose Nächte. Die ersten Bodenplatten liegen bereits, doch ein Entwässerungskonzept für das Bauvorhaben gibt es noch nicht, räumte die Verwaltung ein. So erklärte der erste Beigeordnete Batist, dass die Entwässerung in Brauweiler „durchs Rost gefallen“ sei. Es gäbe nach wie vor kein Entwässerungskonzept. Die für diese Maßnahme nun veranschlagten 600.000,- Euro an Mehrkosten seien lediglich grobe Schätzungen, ohne jegliche Berechnungsgrundlagen.
Die Vergabepraxis der Verwaltung wirft weitere Fragen auf. Während des Verfahrens boten die Bieter auf ein neues Leistungsverzeichnis, das keine Angaben mehr zur Entwässerung enthielt. Dies sei ebenfalls veröffentlicht worden. Ein konkretes Datum für die neue Veröffentlichung konnte in der Sitzung nicht benannt werden. Zudem liegt aktuell nur eine „Teilbaugenehmigung“ vor, die von „berechtigten Interessenten“ eingesehen werden kann – ein Begriff, der offensichtlich die direkten Anwohner betrifft.
„Es bleibt offen, wann die Verwaltung endlich die drängenden Fragen der Bürger zur Entwässerung und weiteren Planung beantworten wird. Wir erwarten eine klare Kommunikation und eine gewissenhafte Lösung für die Entwässerung, damit keine weiteren Missverständnisse oder Versäumnisse das Projekt und die Anwohner belasten!“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Der BVP wird die Baumaßnahme weiterhin kritisch begleiten.
Erneute Kostensteigerungen bei Flüchtlingsunterkünften
Erneute Kostensteigerungen bei Flüchtlingsunterkünften – Fraktion BVP fordert ehrliche und klare Antworten!
In der Sitzung des Rates am 4. Februar 2025 musste sich dieser erneut mit weiteren überplanmäßigen Kosten in Höhe von 800.000 Euro für die Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte in Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf befassen.
Allein 600.000 Euro dieser Mehrkosten entfallen auf das Projekt in Brauweiler, da – wie die Verwaltung mitteilte – die Entwässerung des Ascheplatzes nicht mit ausgeschrieben wurde. Das ist verwunderlich, da unserer Fraktion das öffentlich zugängliche Leistungsverzeichnis vorliegt, das genau diese Positionen beinhaltet. Die Entwässerung soll nun, so die Verwaltung, zeitversetzt gedrosselt über die Ronne erfolgen.
Trotz intensiver Nachfragen seitens unserer Fraktion blieben viele wichtige Punkte unbeantwortet. So bleibt unklar, warum die Entwässerungsmaßnahme angeblich nicht ausgeschrieben wurde, obwohl sich allen Beteiligten der Problematik vor Ort bewusst sind. Hinzu kommt die massive Unsicherheit, welche Auswirkungen die veränderte Entwässerungslösung auf das ohnehin überlastete Kanalnetz in der Umgebung hat und wie der Hochwasserschutz weiterhin sichergestellt werden kann.
Auch in Sinnersdorf gibt es offene Fragen. Auf dem betreffenden Grundstück wurden, wie aus dem Antwortschreiben der Verwaltung hervorgeht, Schadstoffe wie PCB und organischer Kohlenstoff nachgewiesen. Ob der Oberboden abgetragen werden muss, steht noch nicht fest, hieß es in der Sitzung.
Das Thema wird nun im Liegenschaftsausschuss weiter behandelt. Die Sitzung ist öffentlich, und alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen, ihre Fragen zu stellen und sich aktiv in den Dialog einzubringen.
Sitzung des Liegenschaftsausschusses:
Datum: 13. Februar 2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses Pulheim, Hauptstraße 48, 50259 Pulheim
Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie Ihre Stimme hörbar!
Grundsteuerreform – Jahresabgabenbescheide werden verschickt
Die Jahresabgabenbescheide für 2025 werden ab Freitag, 24. Januar 2025, verschickt. Darin ist auch die Höhe der Grundsteuer enthalten, die sich aufgrund der Grundsteuerreform verändert hat. Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 467 Prozent beschlossen. Dies ist einer der niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer B im Rhein-Erft-Kreis. Zuvor lag der Hebesatz bei 555 Prozent.
Der nun gültige Hebesatz entspricht dem vom Land Nordrhein-Westfalen übermittelten aufkommensneutralen Hebesatz, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer B möglichst unverändert bleibt. Ob sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelne Bürgerin beziehungsweise den einzelnen Bürger erhöht oder verringert, hängt vom Grundsteuerwert ab, den das Finanzamt für ein Grundstück festlegt.
Einwendungen, die diesen zugrundeliegenden Grundsteuerwert oder generell die vom Finanzamt festgestellten Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise -messbescheid des Finanzamtes) betreffen, sind nicht durch Widerspruch bei der Stadt Pulheim, sondern unmittelbar beim Finanzamt Bergheim durch Einspruch vorzubringen. Diesbezügliche Widersprüche bei der Stadt wären erfolglos und zurückzuweisen. Zudem besteht die Zahlungspflicht trotz eingelegtem Widerspruch fort. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen müssten (auch bei einem eingelegten Widerspruch) kostenpflichtig angemahnt und beigetrieben werden.
Das Amt für Steuern, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung – Steuerabteilung – steht auch in diesem Jahr für Rückfragen unter der Sammelrufnummer 02238 / 808-440 zur Verfügung. Allerdings ist aufgrund der Grundsteuerreform mit einem stark erhöhten Aufkommen an Rückfragen zu rechnen. Deshalb bittet die Stadtverwaltung um Verständnis dafür, dass Anliegen möglicherweise nicht kurzfristig bearbeitet werden können. Auf der Homepage der Stadt Pulheim ist zudem unter www.pulheim.de ein Informationsblatt mit Fragen und Antworten hinterlegt.
Um das erhöhte Aufkommen bearbeiten zu können, wird die Steuerabteilung jeweils mittwochs nicht für persönliche Gespräche oder Telefonate zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt befristet von Mittwoch, 29. Januar 2025, bis Mittwoch, 5. März 2025.
PCB an Pulheimer Schulen: Kontrollmessungen an verschiedenen Schulen liefern endlich Ergebnisse
Seit Bekanntwerden der problematischen PCB-Werte an der Stommelner Christinaschule im vergangenen Sommer hat die SPD-Fraktion wiederholt darauf gedrängt, dass die anderen, laut Verwaltung vorbelasteten Gebäude der Stadt durch Raumluftuntersuchungen kontrolliert werden. Erst nach über einem Jahr ist dies für alle Einrichtungen erfolgt, mit erschreckendem Ergebnis. In allen Einrichtungen wurden erhöhte Werte festgestellt, in der Horionschule musste ein Raum nach Aussage der Verwaltung sogar aus der Nutzung genommen werden.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Sylvia Fröhling: „Diese Klarheit hätten wir schon vor einem Jahr haben können, eigentlich haben müssen. Das gesamte Vorgehen der Verwaltung wirkt unkoordiniert. Wir haben daher eine ganze Reihe weitere Fragen zur kommenden Ratssitzung gestellt. Wir fordern bei diesem kritischen Thema viel mehr Transparenz.“
David Hochhausen, Ratsmitglied und Ortsvereinsvorsitzender der SPD Pulheim, dessen Sohn die Horionschule seit mehreren Jahren besucht: „Die Bereitschaft, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Beschäftigten unnötig lange in potenziell kontaminierten Räumen ohne Gegenmaßnahmen sitzen zu lassen, finde ich unverantwortlich. Die Stadt hat eine Verantwortung gegenüber den Kindern und den Beschäftigten in den betroffenen Gebäuden, die sich regelmäßig und über lange Zeiträume in diesen Räumen aufhalten.“
Hochhausen legt besonderen Wert darauf, dass nun zügig weitere Kontrollen erfolgen. „Die bisherigen Untersuchungen waren Stichproben. Aber es muss für alle potenziell kritischen Räume Klarheit über eine mögliche Belastung geschaffen werden.“
Glück im Unglück scheint zu sein, dass die bisher ermittelten Werte deutlich unter dem Grenzwert von 3000ng/m³ Raumluft liegen. Die Überschreitung des Vorsorgewerts von mehr als 300ng/m³ Raumluft macht aber Gegenmaßnahmen erforderlich. Vor diesem Hintergrund wäre eine zügige Kontrolle der verdächtigen Liegenschaften dringend angeraten, eigentlich sogar selbstverständlich, gewesen. Neben kurzfristigen Maßnahmen wie einer Grundreinigung und strengen Lüftungsvorschriften müssen innerhalb von drei Jahren auch Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Sondersitzung: Rat berät über Finanzierung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte
Der Rat der Stadt Pulheim wird in einer Sondersitzung am Donnerstag, 31. Oktober 2024, um 18 Uhr im Dr.-Hans-Köster-Saal des Kultur- und Medienzentrums über die Finanzierung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte in Brauweiler, Stommeln und Sinnersdorf beraten. Diese Sitzung ist notwendig geworden, da nach der Auswertung der eingegangenen Angebote für die Bauten deutlich geworden ist, dass mehr Geld benötigt wird als zuvor kalkuliert. Die Lücke beträgt rund 3,5 Millionen Euro, sodass für die Unterkünfte nun etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden. Das Geld steht grundsätzlich im Haushalt zur Verfügung. Ein Ratsbeschluss ist allerdings notwendig, um die fehlenden Mittel von anderen Projekten zu diesem Vorhaben umzuschichten.
Nur mit einer gesicherten Finanzierung kann das Verfahren ohne eine erhebliche Verzögerung fortgeführt werden. Das oberste Ziel der Verwaltung ist es, die Sporthallen im Zentralort, Stommeln und Brauweiler, in denen zur Zeit Notunterkünfte untergebracht sind, so zügig wie möglich wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen.
Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Derzeit leben 1.546 Flüchtlinge in Pulheim, 1.018 von ihnen in einer der 29 städtischen Unterkünfte.
Die Tagesordnung der Sondersitzung sowie die Vorlage sind auf der Homepage der Stadt Pulheim unter www.pulheim.de eingestellt.
Fußgängerbereich in Brauweiler: Verwaltung schlägt Lösung vor
Der seit Frühjahr erweiterte Fußgängerbereich zwischen der Kaiser-Otto-Straße und dem Guidelplatz in Brauweiler soll geringfügig verkleinert werden. Auf dem direkt an den ehemaligen Schotterparkplatz angrenzenden Teilstück sollen vier Stellplätze entstehen, die ausschließlich über den ehemaligen Schotterparkplatz erreichbar sind. Dies schlägt die Verwaltung in einer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am Mittwoch, 25. September 2024, vor. Die übrige Fläche soll weiterhin als Fußgängerbereich ausgewiesen sein. Motorisierter Verkehr ist hier nur noch zur Anlieferung innerhalb festgelegter Tageszeiten und für Rettungsfahrzeuge zulässig.
Wie die Verwaltung ausführt, bleibt somit der ursprüngliche planerische Gedanke einer Fußgängerzone neben der Tiefgaragenrampe erhalten, und es ist weiterhin Platz für die vorgesehene Fahrradabstellanlage. Gleichzeitig hat sich die Verwaltung aufgrund der Verkehrssicherheit dagegen ausgesprochen, die Parkflächen wieder wie zuvor auszuweisen.
Seit Frühjahr ist der Verbindungsweg zwischen der Kaiser-Otto-Straße und dem Guidelplatz – entlang der Tiefgaragenzufahrt – Fußgängerbereich. Diese Zweckbestimmung hatte der Rat einstimmig im Jahr 2011 beschlossen. In den vergangenen Monaten hat sich jedoch gezeigt, dass diese Regelung – trotz entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache der Menschen vor Ort – zu Irritationen geführt hat. Der Vorschlag der Verwaltung soll nun für mehr Klarheit sorgen.
Brauweiler/Dansweiler: Kehrmaschinen-Tour verschiebt sich
Die Kehrmaschinen-Tour in Brauweiler und Dansweiler wird am Freitag, 13. September 2024, entfallen. Wie das beauftragte Straßenreinigungsunternehmen mitteilt, wird sie am Montag, 16. September 2024, nachgeholt.