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Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Pulheim an den Karnevalstagen

An den Karnevalstagen 2017 hat die Stadtverwaltung Pulheim wie folgt geöffnet:
Donnerstag, 23. Februar (Weiberfastnacht), ist von 08.30 bis 11 Uhr Publikumsverkehr. Rosenmontag, 27. Februar, ist das Rathaus geschlossen. Veilchendienstag, 28. Februar, ist das Rathaus von 8.30 bis 12 Uhr auf. Die städtische Bücherei ist Weiberfastnacht, Rosenmontag und Veilchendienstag zu. Das Hallenbad und die Sauna sind Weiberfastnacht von 8 bis 12 Uhr und Rosenmontag von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Am Sonntag, 26. Februar, bleibt das Bad ganztägig geschlossen (Karnevalszug in Stommeln).
Alle Turn- und Sporthallen und die Sportplätze (Außenanlagen) stehen Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Karnevalssonntag und Rosenmontag nicht zur Verfügung. Im Zentralort Pulheim sind die Sportanlagen auch Veilchendienstag geschlossen.
In weiteren Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten) der Stadt werden die abweichenden Öffnungszeiten durch Aushänge gesondert bekanntgegeben.

Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit – Sondersitzung

(PM) – Eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit findet auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen am Mittwoch, 25. Januar 2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses statt. Inhalt der Sondersitzung sollen die Diskussion und Beschlussfassung über einzurichtende OGS-Gruppen zum kommenden Schuljahr sein.

Neufassung der Straßenreinigungssatzung: Anlieger müssen Parkbuchten reinigen

(PM) – Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Dezember 2016, die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Die Satzung findet man im Internet auf der städtischen Homepage www.pulheim.de/file_453-239788-43042/straßenreinigungs-und-gebührensatzung-01-01-2017.pdf
Die Neufassung beinhaltet eine maßgebliche Änderung für Grundstückseigentümer in § 2 Abs. 2. Die Reinigung von Parkbuchten ist den angrenzenden Anliegern übertragen worden. Dazu gehört – wie bei der Gehwegreinigung – die Entfernung von Verunreinigungen wie Laub oder Müll.
Weiterhin wurden in der Neufassung Änderungen in der Rechtsprechung aufgenommen. Dabei geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Stichweg als selbstständig oder unselbstständig einzustufen ist – wichtige Voraussetzung für die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr. Dafür werden alle Stichwege im Stadtgebiet überprüft. Betroffene Anlieger werden von der Stadtverwaltung angeschrieben und über die Änderungen informiert.
Die Gebühren für die Straßenreinigung konnten gesenkt werden.

Keine gelben Säcke – Keine Verteilung an die Haushalte

(PM) – Das vom Dualen System Deutschland für die Jahre 2017 bis 2019 mit der Einsammlung der gelben Säcke beauftragte Unternehmen Schönmackers GmbH & Co. KG hat mitgeteilt, dass ab sofort keine gelben Säcke an die Haushalte im gesamten Pulheimer Stadtgebiet verteilt werden. Die Bürger werden gebeten, die gelben Säcke bei Bedarf beim Abfallberatungszentrum in Pulheim abzuholen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, (falls möglich) auf die gelbe Tonne umzusteigen. Nachbarn können sich eine Tonne teilen.

Sondersitzung Planungs- und Umweltausschuss – Friedhofskonzept nicht auf Tagesordnung

(PM) – Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass entgegen einer Presseveröffentlichung in der
gemeinsamen Sondersitzung des Planungs- und des Umweltausschusses am Mittwoch, 18. Januar 2017, 18 Uhr, das Friedhofskonzept nicht auf der Tagesordnung steht und dementsprechend nicht behandelt wird. Einziges Thema ist die Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Für das anstehende Kommunalgespräch am Montag, 23. Januar, muss eine Beschlusslage zur informellen Anmeldung von Siedlungspotenzialflächen geschaffen werden.

Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden gesenkt

Die Gründe liegen im Ergebnis der Betriebsabrechnung 2015 – etwas mehr Beerdigungen als in den Vorjahren – und im neuen Friedhofskonzept. Nach Jahren mit Unterdeckungen fiel das Betriebsergebnis 2015 erstmals positiv aus, so dass Belastungen aus Unterdeckungen von Vorjahren vorgezogen ausgeglichen werden konnten. Die daraus resultierende deutliche Entlastung betrifft den Gebührenhaushalt 2017. Zudem konnte der Pflegeaufwand für Flächen, die aufgrund des Friedhofskonzeptes in 2017 nicht mehr dem Friedhofszweck dienen, niedriger kalkuliert werden. Zudem konnten die entsprechenden kalkulatorischen Zinskosten der Grundstückswerte daraus resultierend reduziert werden.
Ein Wahlgrab mit einer Laufzeit von 20 Jahren kostet 1452 Euro. 2016 mussten die Bürger 1608 Euro zahlen. Für ein Urnenwahlgrab mit einer Laufzeit von 20 Jahren werden 1015 Euro statt bislang 1404 Euro berechnet. Die Gebühren für ein Urnenreihengrab sinken von 1239 auf 779 Euro. Anonyme Urnengrabstätten kosten 1064 (bisher 1378 Euro). Kostengünstiger sind auch die Bestattungsgebühren. Für eine Urnenbeisetzung müssen beispielsweise 328,40 Euro bezahlt werden (vorher 330,40 Euro).

Brauweiler: Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung bleibt zu

Infolge eines Wasserschadens bleibt die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im alten Rathaus in Brauweiler voraussichtlich bis Ende Januar geschlossen. Es müssen noch Mauer-, Fliesen-, Putz- und Malerarbeiten durchgeführt werden.

Weihnachtsbaumabfuhr

In der Stadt Pulheim werden die Weihnachtsbäume in den jeweiligen Abfuhrbezirken an folgenden Tagen abgeholt:

Montag, 23. Januar:
Geyen, Sinthern, Manstedten, Sinnersdorf

Dienstag, 24. Januar:
Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf

Mittwoch, 25. Januar:
Pulheim I (mit Orr)

Donnerstag, 26. Januar:
Pulheim II

Freitag, 27. Januar:
Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf

Die Weihnachtsbäume müssen ohne schmückendes Beiwerk abgelegt werden. Ab einer Länge von zwei Metern müssen die Bäume durchgesägt werden.

So sieht es Schepers – »Nicht mir mir.«

Erinnern wir uns an einen Beitrag von »So sieht es Schepers«, der sich darauf freute, bald auf dem Parkplatz in der Ortsmitte Schlittschuh laufen zu können. Was passierte, der Bauhof kam. Neues Jahr, gleiches Schauspiel. Jetzt friert es, jetzt sind die Löcher wieder da:

So schnell lasse ich mich vom Bauhof nicht unterkriegen.
Einfach die Löcher stopfen ist nicht!
Es hat zwar 6 Wochen gedauert, aber jetzt sind die Löcher wieder da.
Etwas Eis ist auch schon vorhanden. Das wäre doch gelacht, wenn wir das mit dem Schlittschuhlaufen nicht doch noch hinkriegen, hier in Brauweiler.
Jetzt jeder noch einen Eimer Wasser drüberschütten, und schon kann es losgehen

Sirenenprobealarm

(PM) – Am Samstag, 7. Januar, findet ab 12 Uhr ein Sirenenprobealarm statt. Er beginnt mit einem Dauerton von einer Minute, der im Ernstfall „Entwarnung“ bedeutet. Es folgt eine fünfminütige Pause. Anschließend ist ab 12:06 Uhr ein ebenfalls eine Minute anhaltender auf- und abschwellender Heulton zu hören. Es handelt sich um das eigentliche Warnsignal, das bei einem echten Notfall auf eine Gefahrenlage hinweist. Nach erneuter fünfminütiger Pause schließt um 12:12 Uhr ein eine Minute anhaltender Entwarnungsdauerton den Probealarm ab. Bei einer Auslösung der Sirenen im Ernstfall sollen die Bürger geschlossene Räume aufsuchen, Passanten aufnehmen, Türen und Fenster schließen und das Radio einschalten (Radio Erft oder WDR) und auf weitere Informationen warten.
Vor dem Probealarm wird die Kreisleitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst über die Warn-APP NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf den Sirenentest hinweisen. Ebenso wird das Ende des Tests über die Warn-APP bekannt gegeben. Informationen zum Katastrophenschutz findet man auf der Internetseite des BBK http://www.bbk.bund.de.

Zahnrad Brauweiler

Hier gibt es das Kursprogramm 2025 2. Halbjahr als Download.

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