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Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“

Pulheim – Der Bürgermeister sendet Neujahrsgrüße

Bürgermeister Frank Keppeler sendet den Brauweilern Neujahrsgrüße und blickt auf das vergangene Jahr zurück:

Neujahrsgrußwort
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Pulheimerinnen und Pulheimer!

Der Jahreswechsel lädt dazu ein, zurück- und nach vorn zu blicken. Viele Geschehnisse und Entwicklungen waren 2016 für Pulheim von großer Bedeutung. Das herausragende Ereignis war sicher die Eröffnung des Möbelhauses Segmüller. Es waren viele Hürden zu überwinden, bis es endlich soweit war. Am 14. Dezember haben sich die Türen geöffnet! Es ist ein herausragendes Projekt für unsere Stadt. Besonders freue ich mich über die vielen Hundert neuen Arbeitsplätze, die geschaffen worden sind.
Darüber hinaus war die Stadt in diesem Jahr in der Lage, weitere Vorhaben umzusetzen und auf den Weg zu bringen. Exemplarisch möchte ich den Kunstrasenplatz mit Kunststofflaufbahn in Brauweiler und die neue Bäderlandschaft Aquarena in Stommeln herausgreifen.
Wir standen darüber hinaus auch im Jahr 2016 vor der großen Aufgabe, Frauen, Männer und Kinder, die vor Krieg und Gewalt nach Deutschland geflohen sind, bei uns aufzunehmen und zu integrieren. Dank des großen Einsatzes der hauptamtlichen Kräfte und der Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung engagieren, konnten wir die Geflüchteten und Zugewanderten gut unterbringen und erste Maßnahmen in die Wege leiten, damit sie in Pulheim Fuß fassen können. Doch Integration ist eine langfristige Aufgabe. Sie wird uns auch im kommenden Jahr Einiges abverlangen.
Weiter ganz oben auf der Agenda von Rat und Verwaltung steht die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Anstrengungen zur Schaffung weiterer Plätze in Kindertagestätten und der Ausbau des Offenen Ganztags in den Grundschulen werden fortgesetzt. Im Februar eröffnet eine neue sechsgruppige Kindertagesstätte in der Escher Straße in Pulheim. Im Sommer zieht die Grundschule Kopfbuche von Stommeln nach Pulheim. In Brauweiler starten im Frühjahr die Baumaßnahmen auf dem Guidelplatz. Ebenfalls im neuen Jahr werden die Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Bernhardstraße beginnen. Für die Entwicklung des Pulheimer Zentralortes ist die Nachfolgenutzung im ehemaligen Kaufringgebäude von besonderer Bedeutung: Die Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses Pulheim-City, wovon sicherlich ein Schub für die Innenstadt ausgehen wird, ist für das 2017 zu erwarten. Und auch das von der KG Ahl Häre für den Sommer geplante Brings-Konzert auf dem Pulheimer Marktplatz wird die Aufenthaltsqualität, die unsere Stadt hat, in besonderer Weise unterstreichen. Es tut sich was in Pulheim!
Vieles von dem, was wir in diesem Jahr erreicht haben, geht auf Initiativen und Aktivitäten der Pulheimerinnen und Pulheimer zurück. Diese Verbundenheit, dieser Gemeinsinn und dieses ehrenamtliche Engagement sind eine große Stärke unserer Stadt. Zum Jahresausklang möchte ich allen Menschen, die sich in und für unsere Stadt engagieren, ganz herzlich danken. Den Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeitsplätze schaffen und sichern oder kulturelle und sportliche Veranstaltungen sponsern; den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Kirchen, in Vereinen, der Feuerwehr oder anderen Einrichtungen engagieren und sich um ihre Mitmenschen kümmern. Ihr Einsatz trägt viel zu einem guten Miteinander in unserer Stadt bei.
Pulheim ist eine lebens- und liebenswerte Stadt. Wir haben viele Stärken, auf die wir bauen können. Und deshalb können wir mit Zuversicht in die Zukunft blicken.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr und dass die Erwartungen, die Sie mit 2017 verknüpfen, in Erfüllung gehen.

Ihr

Frank Keppeler
Bürgermeister

Foto: Brauweiler Oktoberfest. © Hendrik Neubauer. 2012

Winterdienst in der Stadt Pulheim – Was müssen Anlieger tun?

(PM) – Für den Winterdienst gelten in der Stadt Pulheim für Anlieger folgende Regelungen: Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen. Sind beide Ereignisse erst nach 20 Uhr eingetreten, sind sie werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Dabei ist der Schnee auf Gehwegen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen. Wer in einer Fußgängerzone wohnt, hat dort einen durchgehenden Streifen von 1,50 Meter Breite – gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grundstücksgrenze aus – zu fegen. In den Bereichen von Bushaltestellen müssen Anlieger auf den Gehwegen für gefahrlose Zu- und Abgänge sorgen.
Der Einsatz von Streusalz und anderen Taumitteln ist verboten. Ihre Verwendung ist nur auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- und Steigungsstrecken, im Bereich besonderer Gefahrenstellen oder bei Eisregen erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen grundsätzlich nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Beim Fegen ist darauf zu achten, dass der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf den Fahrbahnrand gelagert wird. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden. Kanaleinläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Abstumpfende Streumittel wie Sand oder Split sind nach Beendigung der Kältephase zu beseitigen und über die graue Tonne zu entsorgen.
In verkehrsberuhigten Straßen müssen die Anwohner die Fahrbahn räumen
Die Stadtverwaltung Pulheim weist daraufhin, dass die Fahrbahnen von verkehrsberuhigten Straßen (auf Mischflächen, die keinen Gehweg aufweisen, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen frei zu halten) von den Anwohnern vom Schnee zu räumen sind. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes werden hier nicht tätig.
Im Internet www.pulheim.de unter Rat und Verwaltung, Ortsrecht, Öffentliche Einrichtungen, kann man sich über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und das Straßenverzeichnis zur Satzung informieren. Dort ist auch aufgeführt, welche Straßen von den Anliegern zu reinigen sind.

Winterdienst in der Stadt Pulheim – Der Bauhof ist vorbereitet

(PM) – Es hat geschneit. Der Winter ist da! Der Bauhof der Stadtverwaltung Pulheim hat sich darauf vorbereitet, um über 60 Straßenkilometer im gesamten Stadtgebiet – falls notwendig – von Schnee und Eis befreien zu können. Die Vorbereitungen auf die aktuelle Winterzeit haben bereits unmittelbar nach dem vergangenen Winter begonnen. Alle Geräte, Maschinen und LKWs wurden gründlich vom Salz gereinigt. Die Winterdienstgeräte wurden gewartet, eingefettet und trocken eingelagert. Die Multifunktionsfahrzeuge wurden für den Sommer umgerüstet.

Weil der Bauhof mittlerweile 180 Kubikmeter Salz lagern kann, statt früher 50 Kubikmeter, sind die Planungen und der Einsatz im Winterdienst wesentlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Verträge mit dem Salzlieferanten garantieren Lieferungen innerhalb von 24 Stunden. Der Bedarf an Salz für die Stadt Pulheim ist im Winter gesichert.

Wenn die Wettervorhersage die Entstehung von Glätte oder Schneefall ankündigt, werden durch einen Bereitschaftsmitarbeiter zu festgelegten Uhrzeiten Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese beginnen morgens um 3.30 Uhr. Wenn Glätte festgestellt wird, werden über eine Telefonkette die übrigen Bereitschaftsmitarbeiter alarmiert und Streueinsätze gefahren. Hierdurch ist sichergestellt, dass alle Hauptdurchgangsstraßen morgens bis 7 Uhr geräumt und gestreut sind und der Berufsverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Der Winterdienst wird von 20 Bauhofmitarbeitern geleistet, die sich (außerhalb der Dienstzeit) in Rufbereitschaft befinden. Hiervon sind acht Mitarbeiter auf den vier Streufahrzeugen dem maschinellen Winterdienst zugeteilt. Die übrigen zwölf machen manuellen Winterdienst auf den Bürgersteigen in den Innenstadtbereichen, an wichtigen Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen sowie auf den Bürgersteigen vor städtischen Liegenschaften.

Die Räumung und Streuung erfolgt nach drei Streustufen:
In Stufe 1 sind die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen enthalten
(z.B. Hauptdurchgangsstraßen, Strecken mit gefährlichen Steigungen, Schulwege etc.).
Diese Straßen werden bei jeder Glätte gestreut.
In Stufe 2 sind die weniger wichtigen Nebenstraßen aufgeführt. Diese werden erst angefahren wenn die Räum- und Streuarbeiten nach Stufe 1 beendet sind und nur wenn starke Glätte vorherrscht (z.B. Glatteis).
In Stufe 3 sind die reinen Anliegerstraßen aufgeführt, wo die Reinigung nach der Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen ist. Hier wird keinerlei Winterdienst durchgeführt.

Die Kreisstraßen im Pulheimer Stadtgebiet werden außerhalb der Ortslagen vom Kreis bedient, die Bundes- und Landstraße vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Innerhalb der Ortslagen werden diese Straßen vom städtischen Bauhof versorgt.

Bauhofleiter Michael Funk weist daraufhin, dass trotz intensiver Vorbereitungen nicht alle Wetterereignisse beherrschbar sind. Verkehrsteilnehmer müssen bei Schnee und Eis grundsätzlich vorsichtig sein. „Ein dem Straßenzustand angepasstes Verhalten vermindert das Risiko von Unfällen. Sorgfältig geparkte Autos am Straßenrand erleichtern den Winterräumdienst,“ so Michael Funk.

Kindertagesstättenplätze für Sommer 2017

Für viele Eltern hat das Warten ein Ende: Am 9. Dezember sind die Zusagen für die Belegung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim von allen Trägern der insgesamt 30 Kindertageseinrichtungen in Pulheim versandt worden. Einbezogen worden ist die neue Kindertageseinrichtung Am Wäldchen in Pulheim, in der 120 Kinder betreut werden. Die Eltern haben bis zum 11. Januar 2017 Zeit, die Kindertageseinrichtungen zu informieren, ob sie dieses Platzangebot annehmen und den Betreuungsvertag unterschreiben. Erst mit der Unterschrift ist der Platz im neuen Kindergartenjahr verbindlich belegt.
Alle Eltern, die keine Platzzusage bekommen haben, werden gebeten, sich zu gedulden, weil einige Plätze erfahrungsgemäß nicht angenommen werden und es ab Mitte Januar ein Nachrückverfahren gibt.
Erst wenn bis zum 15. Februar 2017 keine schriftliche Platzzusage erfolgt ist, sollen die Eltern sich im Jugendamt melden. In diesen Fällen kümmert sich die Mitarbeiter um die Vermittlung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder für jüngere Kinder auch in der Tagespflege. Im Jugendamt stehen Kathrin Bohnen, Telefon 02238-808315, und Sabine Günterberg, Telefon 02238-808302, für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Daria Quotschalla und Silke Brandt, Telefon 02238-808304, für den Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung.
Für Neubürger mit Vorschulkindern gilt der Kindertageseinrichtung-Navigator als Vormerksystem (www.pulheim.kita-navigator.org). Fragen können bei den genannten Mitarbeiterinnen gestellt werden.

Pulheim: Doppelhaushalt 2017/ 2018

Eckdaten und Gebühren

Der Doppelhaushalt 2017 und 2018 sieht folgende Eckdaten und Gebühren vor:
Im Ergebnisplan belaufen sich die Erträge im Jahr 2017 auf rund 150 Mio. Euro. Die Aufwendungen betragen rd. 153 Mio. Euro. Das ergibt einen Fehlbetrag von rd. 3,1 Mio. Euro. Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht. Deshalb ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erforderlich.
Im Jahr 2018 werden die Erträge mit rd. 160 Mio. Euro und die Aufwendungen mit rd. 159 Mio. Euro beziffert. Der Überschuss von rd. 0,9 Mio. Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Die Gesamtbeträge der Kredite, deren Aufnahmen für Investitionen erforderlich sind, werden für 2017 auf rd. 6,9 Mio. Euro und für 2018 auf rd. 5,6 Mio. Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Grundsteuer A (300 v.H.), die Grundsteuer B (565 v.H.) und Gewerbesteuer (485 v.H.) werden nach langer Zeit erhöht. Sie bleiben unter dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis. Erhöht wird auch die Hundesteuer (1. Hund von 75 auf 90 Euro; 2. Hund von 90 auf 115 Euro; 3. Hund von 105 auf 150 Euro). Zusätzlich wird eine Sexsteuer erhoben.
In den Haupteinnahmeblöcken werden in 2017 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 35,37 Mio. Euro erwartet, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2,3 Mio. Euro, bei der Gewerbesteuer 20,3 Mio. Euro, bei der Grundsteuer B 11,3 Mio. Euro und bei den Schlüsselzuweisungen 0 Euro. Dem stehen fremdbestimmte Umlagen wie die Kreisumlage – Hebesatz 41,3 Prozent – gegenüber. Sie beträgt rd. 25,3 Mio. Euro; die Gewerbesteuerumlage rd. 2,8 Mio. Euro.
Die Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Pulheim bleiben konstant. Die Gebühr für Schmutzwasser pro m³ fällt von 2,05 € auf 1,91 € (-6,8%). Die Gebühr für das Niederschlagswasser pro m² steigt dagegen um 3 Cent von 0,88 € auf 0,91 € (3,4%). Günstiger werden die Straßenreinigungsgebühren. Die Gebühr für Anliegerstraßen fällt von 1,42 € auf 1,35 € (-4,9%). Für innerörtliche Straßen wird im kommenden Jahr eine Gebühr von 1,45 € statt 1,52 € (-4,6%) erhoben. Für überörtliche Straßen verringert sie sich von 1,44 € auf 1,37 € (-4,9%). Preisgünstiger wird die Handreinigung. Sie sinkt von 9,89 € auf 9,61 € (-2,8%).
Im Bereich des Friedhofswesens sinken die Gebühren zum Teil erheblich. Ein traditionelles Sarggrab kostet statt bisher 1.608,00 Euro ab 2017 1.452,00 Euro (-9,7%). Für einen Urnengrab (traditionell) wird eine Gebühr von 1.015,00 Euro statt bislang 1.404,00 Euro (-27,7%) erhoben.
Die Gebührenübersicht findet man im Internet auf der Homepage unter folgendem Link: http://www.pulheim.de/file_453-238553-42480/gebührenübersicht-2015-2017.pdf

Wilder Müll zwischen Sinnersdorf und A 57

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Immer wieder haben die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes viel Arbeit mit wildem Müll. Aktuell sind nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf einem Feld zwischen Sinnersdorf und der Auffahrt zur Autobahn 57 (auf Pulheimer Stadtgebiet) in erheblichem Umfang wilde Müllablagerungen gefunden worden. Offensichtlich handelt es sich um Bauschutt (Erde, Fliesen, Steine, Reste von Fenster- oder Türsturzen, Balken), der dort widerrechtlich entsorgt worden ist. Reifenspuren deuten darauf hin, dass die Täter für den Transport zu dem Feld einen LKW benutzt haben. Mehr als 20 Kubikmeter Material haben sie dort abgelegt. Für die Beseitigung müssen die Bauhofmitarbeiter Großcontainer einsetzen Bei der Ermittlung des oder der Täter können Hinweise aus der Bevölkerung sehr hilfreich sein (Bauhof Pulheim, Telefon 02238/ 808 329).
Jährlich müssen bis zu 150 Tonnen wilder Müll von den Mitarbeitern des Bauhofes entsorgt werden. Die Kosten belaufen sich auf über 30.000 Euro.

Brauweiler: Wasserschaden, Nebenstelle geschlossen

Die Nebenstelle des Einwohnermeldeamtes im alten Rathaus in Brauweiler ist wegen eines Wasserschadens bis auf weiteres geschlossen.

Pulheim – Möbelhaus Segmüller darf – vorläufig – eröffnen

SegmüllerDas Möbelhaus Segmüller kann jetzt doch wie geplant am 8. Dezember eröffnen. Dies entschied heute der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in denen sich die Nachbarstädte Bergheim und Leverkusen gegen die Baugenehmigung für das Möbelhaus gewandt hatten.

Weitere Informationen:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/44_161202/index.php

Pulheim – Baumfällungen

Vor dem Eingang zum Kaufland-Kaufhaus in Pulheim ist ein Baum gefällt worden.
Drei weitere Baumfällungen werden in der Rathausstraße im Zuge des Ausbaus der Bushaltestelle vor dem Eiscafé, dem Obst- und Gemüsegeschäft und dem Friseursalon vorgenommen. Der Trompetenbaum (Catalpa) vor dem Kaufhaus hat sich wegen der Nähe zu zwei Nachbarbäumen nicht ausreichend entwickelt. Der Gehwegbereich wird neu gestaltet. Die drei Ginkgos in der Rathausstraße werden durch einen einheimischen Baum ersetzt. Die vier größten Bäume (zwei Gingkos und zwei Ahornbäume) bleiben erhalten und werden mit einem begehbaren Wurzelschutz ausgestattet. Die Lebensbedingungen werden für diese Bäume erheblich verbessert.
Die Bürgersteige und Bushaltestellen in diesem Bereich werden breiter. Dadurch können sich auch mobilitätsbeeinträchtigte Personen ungehindert und bequemer bewegen. Das Wartehäuschen wird versetzt.

Neue Kindertagesstätte Am Wäldchen in Pulheim – Inbetriebnahme erst im Februar 2017

Die neue Kindertagesstätte Am Wäldchen in Pulheim soll nach dem aktuellen Bauzeitenplan an die Nutzer am 15. Februar 2017 übergeben werden. Der Betreiber und die Eltern werden über die verspätete Übergabe informiert. Mehrere Gewerke mussten neu beauftragt werden. Hinzu gekommen ist, dass einzelne Bieter nicht mit einer Beauftragung gerechnet haben und andere Verpflichtungen eingegangen sind. Die Fachplaner mussten daher die Vertragstermine neu verhandeln und mit den Firmen Gespräche zur Umsetzung führen. Ein neuer Bauzeitenplan ist aufgestellt worden.
Eine Teilinbetriebnahme des Gebäudes zu einem früheren Zeitpunkt als Februar 2017 ist aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich.
Das Jugendamt hat für alle betroffenen Eltern ein Service-Telefon eingerichtet, das zunächst für eine Woche zu den üblichen Bürozeiten durchgängig besetzt ist. Hier können sich Eltern melden, die auf Grund der verspäteten Eröffnung der Kita am Wäldchen Betreuungsprobleme haben. Die konkreten Bedarfe werden von Mitarbeiterinnen aufgenommen, Telefon 02238/ 808 622. Alternativ kann die Service E-Mail Adresse genutzt werden. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Kontaktdaten hinterlassen und möglichst konkret ihre Bedarfe benennen,
E.Mail Service-kita-navigator@pulheim.de         

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