Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Stadtarchiv Pulheim – Archivalien des ehemaligen Brauweiler Bürgermeister Hünselers
Hansjakob Hünseler, Sohn des früheren Brauweiler Bürgermeisters Christian Hünseler, hat dem Pulheimer Stadtarchiv die Handakten seines Vaters übergeben. „Für das Stadtarchiv“, so Archivar Horst Kandt, „ist dies historisch ein sehr interessantes Geschenk.“ Der Gesamtumfang von vier Mappen mit losen, meist sehr dünnen Blättern, beträgt zwölf Zentimeter. Dokumentiert wird, womit sich der Bürgermeister in der Nachkriegszeit von 1947 bis 1956 im Raum Brauweiler zu befassen hatte. Die Mappen sind beschriftet mit „Bekanntmachungen 1946/47“, „Brauweiler 1949/50“, „Gemeinde Brauweiler seit 1952“ und „Protokolle Brauweiler“ (1952 – 1956). Um die Unterlagen zu sichern, hat das Stadtarchiv einen Kostenvoranschlag von der Restaurierungswerkstatt des Archivberatungs- und Förderbildungszentrums in Brauweiler erbeten. Für die Rettung der Hand- und Maschinenschriftdokumente ist es notwendig, das minderwertige Papier aus der Nachkriegszeit zu stabilisieren. Zusätzlich wird die Digitalisierung erwogen. Themen der damaligen Zeit waren u.a. Versorgung, Gesundheit der Bevölkerung, Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, die Errichtung von Schulen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur. Weiterhin behandelt wurden z.B. um Brikettzuteilungen, Aushändigung von Kartoffeln, Kartoffelkäferbekämpfung, Preisregulierung von Milch und Micherzeugnissen, Lebensmittelkarten, Meldung ansteckender Krankheiten, Kleinlieferwagen für Krankentransporte, Flüchtlingstransporte sowie Luftschutzbetten für Evakuierte und Flüchtlinge, die Wiedereröffnung der Landwirtschaftlichen Berufsschule in Widdersdorf. Zudem mussten sich die Verwaltungsmitarbeiter mit Entnazifizierungen befassen. Interessant ist der Schriftwechsel zur beabsichtigten und schließlich gegen Widerstände erreichten Ausamtung der Gemeinde Brauweiler aus dem Amt Weiden.
1934 war das Amt Brauweiler aufgelöst worden. Die Gemeinde Brauweiler wurde in das Amt Lövenich mit Sitz in Weiden eingegliedert. Zum Amt Lövenich gehörten die Gemeinden Brauweiler und Lövenich. 1937 wurde Lövenich in Amt Weiden umbenannt. 1951 wurde das Amt Weiden aufgelöst und die Gemeinde Brauweiler wurde wieder selbständig mit dem Amtssitz in Brauweiler. In der Übergangszeit von der Amtszugehörigkeit zur Selbständigkeit fällt die Amtszeit von Bürgermeister Christian Hünseler.
Postkarte aus Eckernförde – Minustemperaturen
ich sage diese Woche mal gar nichts. Ich mache meine Arbeit und sobald ich kann, gehe ich ans Wasser. Abkühlen und auslüften. Ist es die plötzliche Heizungsluft, die mich so schafft?
Tschüß
euer Hans Rasmussen
P.S. Rasmussen und die Brix ermitteln. In: „Tod am Strand“ und „Die Schlei-Diva“. Bei #emons erschienen und überall im gutsortierten Krimi-Buchhandel erhältlich. Band 3 erscheint im Sommer 2016.
(Foto: Bülk © Hendrik Neubauer)
Weihnachtsbaumabfuhr – »Tschö«
Die Stadt Pulheim teilt die Termine für die Weihnachtsbaumabfuhr mit:
In der Stadt Pulheim werden die Weihnachtsbäume in den jeweiligen Abfuhrbezirken an folgenden Tagen abgeholt:
Mittwoch, 20. Januar – Geyen, Sinthern, Manstedten, Sinnersdorf
Freitag, 22. Januar – Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
Montag, 25. Januar – Pulheim I (mit Orr)
Dienstag, 26. Januar – Pulheim II
Mittwoch, 27. Januar – Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf
Die Weihnachtsbäume müssen ohne schmückendes Beiwerk abgelegt werden. Ab einer Länge von zwei Metern müssen die Bäume durchgesägt werden.
Pulheimer Abfallkalender 2016 – Verteilung mit der Sonntags-Post am 12. Dezember
Der Abfallkalender 2016 der Stadt Pulheim wird am Samstag, 12. Dezember, mit der Wochenzeitung „Sonntags-Post“ an die Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Wer versehentlich keinen Abfallkalender erhalten hat, kann im Abfallberatungszentrum in Pulheim, Alte Kölner Straße 46, oder an der Information im Rathaus ein Exemplar bekommen. Der Abfallkalender kann ab Montag, 14. Dezember, auf der städtischen Homepage www.pulheim.de eingesehen oder als PDF-Datei abgespeichert werden.
Pulheim: Rentenstelle nicht besetzt
Die Rentenberatungsstelle der Stadtverwaltung Pulheim ist vorläufig nicht besetzt, weil zurzeit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes in die Flüchtlingsbetreuung eingebunden sind.
Beratungen werden von der Rentenversicherung Rheinland, Service-Zentrum-Köln, Lungengasse 35, Telefon 0221 3317-01, E-Mail service-zentrum.koeln@drv-rheinland.de, angeboten.
Sprechzeiten:
Montag von 7.30-15.00 Uhr
Dienstag von 7.30-15.00 Uhr
Mittwoch von 7.30-15.00 Uhr
Donnerstag von 7.30-18.00 Uhr
Freitag von 7.30-13.00 Uhr
Jugendamt sucht Pflegestellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Das Jugendamt der Stadtverwaltung Pulheim sucht Pflegestellen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei sich aufnehmen und ihnen ein neues Zuhause auf Zeit geben. Pflegestelle können Familien, Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Alleinstehende oder ältere Paare sein, deren eigenen Kinder das Elternhaus bereits verlassen haben. Voraussetzung für diese Aufgabe ist Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Lebensweisen sowie Verständnis für junge Menschen, die traumatische Erlebnisse erfahren mussten.
Wer interessiert ist, einen jungen Menschen zu unterstützen, wird gebeten, mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Informationen erteilen Christa Cirkel-Arenz, E-Mail christa.cirkel-arenz@pulheim.de, Telefon 02238/ 808 233 oder Nicole Röhrig, E-Mail nicole.roehrig@pulheim.de, Telefon 02238/ 808 309. Ende November oder Anfang Dezember findet auf Kreisebene eine Informationsveranstaltung statt, zu der Interessenten eingeladen werden.
Pflegestellen sollten Zeit zur Begleitung haben und den jungen Flüchtlingen bei der Integration (Sprache, Schule, Ausbildung, Alltag) helfen können. Interessenten werden vom Jugendamt vorbereitet, geschult und begleitet. Sie werden zunächst vom Pflegekinderdienst auf ihre grundsätzliche Eignung überprüft. Die jeweiligen Belastungen und Bedarfe der jungen Flüchtlinge werden – in einer der Vermittlung des Jugendlichen vorgeschalteten sogenannten „Clearingphase“ – ermittelt, um beurteilen zu können, wer in welche Pflegestelle passt.
Nach Informationen über den jungen Menschen folgen das erste Kennenlernen, dann die behutsame Anbahnung und schließlich der Umzug in die Pflegestelle. In der Betreuungszeit werden die Pflegestellen und die jungen Flüchtlinge vom Jugendamt betreut. Dafür stehen feste Ansprechpartner zur Verfügung.
So sieht es Schepers – „Es tut sich was am Mont Klamott.“
Schepers schaut sich weiter um in der Ortsmitte. Und entdeckt Bewegung. »Es tut sich was am Mont Klamott. Aber was? Der Mont Klamott ruht unberührt. Die zwei Bagger ebenfalls. Getan hat sich trotzdem was. Wir haben jetzt eine mehrgeschossige Sonnenterrasse mit exklusivem Blick auf den Mont Klamott. Von dort läßt sich wunderbar der Rest des goldenen Oktobers genießen – nehme ich zumindest an. Und wenn der goldene Oktober rum ist, können meinetwegen die goldenen Zeiten von Brauweiler beginnen – mit ohne Mont Klamott.«
Änderung des Melderechts ab 1. November 2015
(PM) – Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Und das ist wichtig: Der Wohnungsgeber (das sind die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen; Wohnungsgeber können auch Hauptmieter sein, die ihren Wohnraum untervermieten) ist dann verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Dem Meldepflichtigen muss bei der Anmeldung der Wohnung eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Eigentümers und des Wohnungsgebers, Datum des Ein- oder Auszugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen, die ein- oder ausziehen.
Das dafür notwendige Formular findet man im Internet auf der Homepage www.pulheim.de in der Rubrik „Formulare Pass- und Meldewesen“.
Das Meldegesetz schreibt vor, dass eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug durchgeführt sein soll. Für eine Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt man von allen anzumeldenden Personen die Ausweispapiere (Personalausweis/ Reisepass und Kinderausweis) zur Identitätsüberprüfung und Änderung der Anschrift. Sollte eine Person keinen Ausweis besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Neubau Flüchtlingsunterkunft in Brauweiler
Am Standort der bestehenden Unterkunft in der Donatusstraße in Brauweiler wird zurzeit neben dem bereits stehenden Gebäude ein Neubau für Flüchtlinge errichtet.
Das Gebäude wird zweigeschossig in Fertigbauweise mit einer Nutzfläche von ca. 490 Quadratmeter ausgeführt. In ihm können 32 Personen untergebracht werden. Die Wohnräume sind als Doppelzimmer ausgelegt. In Jeder Etage wird es eine Gemeinschaftsküche und getrennte Sanitärräume für Damen und Herren geben.
Die Baumaßnahme liegt im Zeitplan. Die Fundamentplatte ist bereits fertiggestellt. Die Errichtung des Rohbaus wird bald begonnen. Nach Ausführung aller Ausbaugewerke und der Installation der Haustechnik wird voraussichtlich im Dezember der Erstbezug möglich sein. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 500.000 Euro.
Abbruch Häuser Kaiser-Otto-Straße/ Ehrenfriedstraße in Brauweiler
Schuttentsorgung verzögert sich Pressemitteilung der Stadt Pulheim
Der aktuelle Stillstand auf der Baustelle im Ortskern von Brauweiler ist durch Probleme
bei der Entsorgung des Bauschutts, der belastetes Material enthält, entstanden. Dieses Material muss zunächst in einem Labor untersucht und klassifiziert werden, um entscheiden zu können, welcher Deponie es zugeführt werden kann. Die Stadtverwaltung prüft zurzeit einen von der Abbruchfirma vorgelegten Nachtrag. Sie ist zuversichtlich, dass eine Einigung schnell erreicht werden kann und die Schuttmassen in absehbarer Zeit abgefahren werden können.
Der Abbruch der Wohn- und Geschäftshäuser in der Kaiser-Otto-Straße und in der Ehrenfriedstraße ist zunächst zügig und nach Terminplan umgesetzt worden. Für die Arbeiten hatten ein Abbruch- und Entsorgungskonzept sowie die Genehmigung von der unteren Denkmalbehörde vorgelegen.
Die Beauftragung einer Grabungsfachfirma für notwendig gewordene archäologische Untersuchungen ist erfolgt.
Weil die Stadtverwaltung die Abbrucharbeiten frühzeitig beauftragt hat, stellen die Schuttentsorgungsprobleme und die archäologischen Untersuchungen für den weiteren Fortgang der Baumaßnahmen kein Problem dar. Auch wenn sich die Herstellung des provisorischen Parkplatzes verzögert – der zeitliche Umfang der Verzögerung ist abhängig von der archäologischen Situation – verbleibt bis zum Baubeginn auf dem Guidelplatz genügend Zeit. Dies ist in der Bürgerversammlung am 2. Juli in der Abtei thematisiert worden.
