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Archiv für die Kategorie „Politik“

Verkehrschaos in Geyen und Sinthern vorprogrammiert!?

BVP stellt Anfrage zur mehrmonatigen halbseitigen Sperrung der von-Frentz-Straße in Geyen

Die Fraktion des Bürgervereins Pulheim hat zur geplanten Sperrung der „von-Frentz-Straße“ in Geyen eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
Wegen des Baus eines Mehrfamilienhauses auf der „von-Frentz-Straße“ wird diese ab Montag, den 07.08.2017, auf der nördlichen Seite gesperrt. Hier wird ein Baukran aufgestellt und Baufahrzeuge sollen dort an- und abfahren. Den Verkehr regelt eine Ampel.
Auch die „Sintherner Straße und die „Frechener Str.“ sind von der Baumaßnahme betroffen. Auf der „Sintherner Straße“ wird vor der Kurve eine Ampel aufgestellt, um den Abbiegeverkehr aus Geyen Richtung „Bonnstraße“ zu gewährleisten. Die „Frechener Straße“ kann nur in Fahrtrichtung „Bonnstraße“ befahren werden. Die halbseitige Sperrung in Geyen wird voraussichtlich mehrere Monate bestehen bleiben. Einen festen Termin für die Beendigung der Sperre nennt die Stadt Pulheim in ihrer Pressemitteilung nicht.

„Erst durch die Pressemitteilung der Stadt und die Berichterstattung in der Presse wurden die Fraktionen umfangreicher über die geplante Baumaßnahme informiert. Ungeachtet der Tatsache, dass neuer Wohnraum dringend geschaffen werden sollte, hätten wir uns gerade im Hinblick auf die nicht unerheblichen Verkehrsauswirkungen für Geyen und Sinthern und die dort ansässigen Geschäfte eine umfassendere Vorabinformierung gewünscht. Daher haben wir nun eine Anfrage an Bürgermeister Keppeler formuliert und um kurzfristige Beantwortung gebeten“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Unsere Fraktion möchte gerne wissen, inwieweit Geschäftsleute und Anwohner über die Baumaßnahme im Vorfeld informiert wurden und warum es bei so einem umfangreichen Bauvorhaben keine Bürgerinformationsveranstaltung gegeben hat. Ebenso ist es uns unverständlich, warum der Bau des Mehrfamilienhauses samt seiner Auswirkungen nicht als Tagesordnungspunkt in einem Fachausschuss behandelt wurde. Ein wichtiges Anliegen ist uns auch, dass die Verwaltung konkretisiert, über welchen Zeitraum die Sperrungen bestehen bleiben sollen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Geschäftsleute darüber zu informieren wie lange die nicht unerheblichen Beeinträchtigungen bestehen bleiben, gehört für den BVP zu einer selbstverständlichen Pflicht der Stadt Pulheim.
Zudem möchten wir im Hinblick auf die beengte Parkplatzsituation eine genaue Anzahl der vorgesehenen Wohnungstypen erfahren, da gerade in Ortsteilen ohne ausreichenden ÖPNV-Anschluss der Trend auch bei kleineren Wohnungen häufig zur Nutzung von zwei PKW je Haushalt geht. Da die Parkplatzsituation in Geyen bereits jetzt zum Teil prekär ist, möchten wir auch wissen, ob im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die Möglichkeit eruiert wurde zusätzlichen Parkraum in Geyen zu generieren. Erneut ist hier keine gute Informationspolitik seitens der Verwaltung erfolgt. Verärgerte Bürgerinnen und Bürger sowie ein Verkehrschaos sind wohl leider vorprogrammiert!“ so Liste-Partsch weiter.

Fraktion Bürgerverein Pulheim

Wohnen in Pulheim

Aufgrund des immensen Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet Pulheim hat die SPD beantragt, dass bei der Veräußerung städtischer Grundstücke in Neubaugebieten und Bauvorhaben mit mehr als 5 Wohneinheiten eine feste Quote öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingehalten werden muss. Diese Quote soll bei Geschosswohnungsbau 50% der entstehenden Wohneinheiten und bei Einfamilienhäusern 20% betragen.

Weiterhin soll die Stadt Pulheim eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen oder alternativ eine Kooperation mit Nachbarkommunen zum Zwecke der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft eingehen.

Auf eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Frank Sommer, hat die Stadtverwaltung endlich zugegeben, dass es in Pulheim zu wenig Wohnraum für normal bis weniger Verdienende gibt. Mit Schreiben vom 27.04.2017 hat der zuständige Beigeordnete erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt einen Bestand von 295 geförderten Wohnungen (davon sechs im Besitz der Stadt Pulheim) gebe und weitere 23 Wohnungen im Bau seien. Gleichzeitig würden mit steigender Tendenz Wohnungen abgelöst.

Mangels einer entsprechenden Bedarfsstatistik könne nur aus den Anträgen auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) der Bedarf geschätzt werden. In 2016 habe die Zahl der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine bei etwa 200 gelegen, wobei davon auszugehen sei, dass die Dunkelziffer potentiell Anspruchsberechtigter deutlich höher liege. Hinzu kämen derzeit 220 Flüchtlinge, die die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen dürften.

Frank Sommer hierzu: „Jede nicht gebaute Wohnung in Pulheim lässt die Preise in die Höhe schießen. Gefragt sind aber vor allem, preiswerte Wohnungen. Alleinstehende, ältere Leute und Menschen mit einem kleinen Geldbeutel können sich Wohnraum in Pulheim kaum noch leisten. Die Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist deshalb unverzichtbar. Eine Quote, die vorsieht, Neubauwohnungen mit Mietpreisbindung zu errichten, ist ein dringend benötigter Fortschritt für die Sicherung unseres sozialen Gefüges.“

Planungsausschuss und Umweltausschuss – Gemeinsame Sondersitzung

Der Planungsausschuss und der Umweltausschuss kommen am Mittwoch, 5. Juli,
18 Uhr, zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen. Sie findet im Ratssaal des Rathauses statt und beginnt um 18 Uhr. Befassen werden sich die Ausschussmitglieder mit dem integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim und mit der Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Köln. Konkret geht es hier um die Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen im Stadtgebiet Pulheim.

Friedhöfe in Pulheim auf dem Stimmzettel

Kritik an Nichtzusammenlegung von Bürgerentscheid mit Landtagswahl

(PM) – Bei einem Bürgerentscheid am Sonntag in Pulheim steht ein eher seltenes Thema auf dem Stimmzettel. Bei der dritten Abstimmung in der Geschichte der Stadt geht es um die Entwidmung von Friedhofsflächen.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert, dass der Bürgerentscheid nicht mit der Landtagswahl am 14. Mai zusammengelegt wurde. „Die Fristen hätten eine Zusammenlegung eigentlich erlaubt. Die Stadt meinte aber, sie bräuchte für einen Bürgerentscheid eigene Abstimmungsvorstände und Abstimmungslokale, was ihrer Meinung nach nicht zu leisten gewesen wäre. Das ist falsch. Notwendig gewesen wären lediglich Wahlzettel in zwei unterschiedlichen Farben und die doppelte Anzahl an Wahlurnen“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

„Es kommt der Verdacht auf, dass man bei der Stadt hofft, dass das Bürgerbegehren bei einem von der Wahl getrennten Termin durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht wird. Das belegt einmal mehr die schädliche Wirkung des Zustimmungsquorums, das dazu einlädt, die Beteiligung an Bürgerentscheiden möglichst zu erschweren“, kritisiert Trennheuser. Bei der Abstimmung am Sonntag braucht das Bürgerbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten.

Laut Mehr Demokratie wird die je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent liegende Hürde in NRW bei jedem zweiten Bürgerentscheid nicht übersprungen. „Bei jeder zweiten Abstimmung gehen die Bürger also umsonst an die Urne. Das verursacht Frust und Politikverdrossenheit“, meint Trennheuser. Mehr Demokratie fordert deshalb die Abschaffung von Quoren bei Bürgerentscheiden.

Auslöser des Bürgerentscheids ist ein Beschluss des Stadtrats über ein neues Friedhofskonzept. Im Rahmen dessen sollen 2.090 Grabstätten auf Pulheimer Friedhöfen geschlossen und nach Ablauf der Nutzungsrechte entwidmet werden.

Die Stadt begründet ihr neues Konzept mit bedeutenden Veränderungen im Friedhofswesen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen. Durch die Reduzierung von Grabflächen und neue Grabtypen werde sich der Pflegeaufwand mittel- bis langfristig stark verringern. Die Stadt rechnet mit Einsparungen von 166.000 Euro jährlich.

Für die Initiative „Zukunft Friedhof“ steht der Ratsbeschluss im Widerspruch zu den menschlichen, ethischen und christlichen Werten. Er verstoße gegen die Würde der Toten und sei nicht nur für die betroffenen Hinterbliebenen nicht zu akzeptieren. Die Kosten sänken erst, wenn alle Gräber abgelaufen und die Flächen entwidmet seien. Dies werde mehrere Jahrzehnte dauern. Bis dahin müsse die Verwaltung die Flächen bereits abgelaufener Gräber pflegen. Durch die auslaufenden Gräber werde der Pflegeaufwand für die Stadt steigen.

Hintergrund:

Bürgerentscheid über Entwidmung von Friedhofsflächen in Pulheim
www.nrw.mehr-demokratie.de/pulheim.html

Die Abstimmungshürde
www.nrw.mehr-demokratie.de/quorum.html

Einfriedung Friedhof Brauweiler wiederherstellen

Brief von Anja Mahlberg. Sie ist die Ortsausschussvorsitzende der FDP in Brauweiler.

Die vor neugierigen Blicken schützende Hecke wurde am Friedhof in Brauweiler, Bernhardstraße entfernt. Jetzt ist vom Parkplatz oder von der Bernhardstraße aus der Blick auf das Gräberfeld und Trauernde ungehindert möglich. Anja Mahlberg, Vorsitzende FDP-Ortsausschuss Brauweiler/Dansweiler: „Die Pietät verlangt es, dass der Friedhof eingefriedet ist und Trauernde weder vom Parkplatz oder der Bernhardstraße aus neugierigen Blicken ausgesetzt sind. Entweder wird der Maschendrahtzaun ergänzt oder es wird wieder eine immergrüne Hecke angepflanzt. Die Stadtverwaltung muss handeln und im zuständigen Fachausschuss berichten, so mein Antrag an Bürgermeister Frank Keppeler.“

Landtagswahl: Ergebnisse für Brauweiler und Dansweiler


Wahlkampf in Pulheim

Foto: Manuel Zeh

Der Wahlkampf ist auch in Pulheim im vollen Gange. Gestern stellte sich der gut erholte Christian Lindner den Fragen von Antenne Pulheim bei seinem Auftritt im Rittergut Orr.
Heute zu hören bei Antenne Pulheim 97.2 oder auf www.antennepulheim.de

Leserbrief von Theo Bayard: Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Friedhofskonzept

Ein abgekartetes Spiel – oder die Angst vor den Bürgern!

Manche hatte es nicht nur geahnt, sondern gewusst: Die Mehrheitsfraktion von CDU und Grünen würden mit allen Mitteln versuchen, den Erfolg des Bürgerbegehrens / Bürgerentscheides zu erschweren.
Die Welt ist ein Theater, sagte einmal ein bekannter Zeitgenosse. Diesen Wahlspruch haben sich CDU und Grüne in Pulheim wohl zu Eigen gemacht, als sie den Ratssaal für ihr Laientheater missbrauchten.

Mitwirkende: Der Bürgermeister, die Verwaltung (sich Zeit lassend bei der Stimmauszählung), CDU und Grüne als Mehrheitsfraktion im Rat und eine Bürgerinitiative, die erfolgreich ein Bürgerbegehren mit Unterstützung von SPD, FDP und BVP zum Abschluss brachte. Die gerne den Wahltermin der Landtagswahlen für den fälligen Bürgerentscheid nutzen wollte, sollte der Rat dem Bürgerbegehren nicht zustimmen. Und natürlich braucht ein Theater noch Zuschauer, die durch die am politischen Theater interessierte Bürger und Bürgerinnen (Wähler!) repräsentiert wurden.

Ob sich der Rat nun dem Bürgerbegehren anschließt oder nicht und der mögliche Wahltermin sollten auf der angesetzten Sondersitzung am 30. März 2017 besprochen und beschlossen werden. Natürlich machten sich nur wenige der Initiatoren Illusionen darüber, dass sich der Rat dem Bürgerbegehren anschließen würde.
Nun wollten die Mehrheitsfraktion von CDU und Grünen aber nicht mehr demokratisch mitspielen, sondern lieber ein eigenes Schmierentheater aufführen und sagten unter den fadenscheinigsten Begründungen kurzfristig ihre Teilnahme ab.
Das Schmierentheater war erfolgreich, hatte man doch damit verhindert, dass durch Abwesenheit eigener Ratsmitglieder evtl. auf einmal die Minderheitsfraktionen von SPD, FDP und BVP auf einmal die Mehrheit gehabt hätten und den Beschluss gefasst hätten sich dem Bürgerbegehren anzuschließen.
So wurde nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit die angesetzte Sondersitzung nach einigen Minuten beendet.
Und natürlich beschloss man auf der folgenden Ratssitzung dass nicht der 14. Mai (Landtagswahl) sondern der 25. Juni der Wahltag für den Bürgerentscheid sein soll.
Mögliche Überlegungen: „Da sind schon viele in Urlaub, den Gang zur Urne nach einem Monat werden nicht so viele Wähler wie bei der Landtagswahl wahrnehmen“.
Wenn man sich da nicht vertut!
Die Begründung der Stadt, dass eine Koppelung mit der Landtagswahl nicht zu stemmen ist, weil zu wenig Wahlhelfer sich gemeldet hätten, ist so durchsichtig wie fadenscheinig. Das Angebot der Initiative, im Fall der Terminzusammenlegung für ausreichend Wahlhelfer zu sorgen, wurde nicht weiter erörtert.
Ob sich CDU und Grüne mit ihrer undemokratischen, verachtenden Vorgehensweise einen Gefallen getan haben, darf stark bezweifelt werden. Insbesondere wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist. Wir werden es bei den nächsten Wahlen sehen.

So sieht es Schepers – »Diesmal wart Ihr da«

Schepers war im Zentralort. Denn es war wieder Ratssitzung.

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
diesmal wart Ihr da. Gestern bei der Ratssitzung.
 Ich war auch da. Als Zuschauer. Nicht die ganze Zeit, so viel Kondition habe ich nicht. Aber 2 ½ Stunden habe ich geschafft.
Deshalb weiß ich jetzt auch, wieso letzte Woche die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever stattgefunden hat.
Die anderen haben nicht angerufen. Die haben Euch nicht Bescheid gesagt.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, eine Sondersitzung beantragen zu wollen.
Die Mehrheitsfraktionen haben die Minderheitsfraktionen nicht darüber informiert, nicht vollständig an der Sondersitzung teilnehmen können.
Die Minderheitsfraktionen haben die Mehrheitsfraktionen nicht darüber informiert, ob sie vollständig an der Sondersitzung teilnehmen werden.
Die Mehrheitsfraktionen wußten nicht, ob die üblichen Mehrheitsverhältnisse auch in der Sondersitzung vorherrschen würden.
Die Minderheitsfraktionen wußten nicht, daß die Mehrheitsfraktionen die Sondersitzung boykottieren würden.
Schuld sind die anderen. Die, die Euch nicht Bescheid gesagt haben. Ihr selber brauchtet nicht Bescheid zu sagen, weil ja die anderen hätten Bescheid sagen können.
Merkt Ihr was?
Ich will jetzt nicht sagen, daß Ihr versagt habt. Aber das habt Ihr. Der Rat hat versagt. Der Rat, das seid Ihr alle.
Die wichtigste Aufgabe des Rates ist, funktionsfähig zu sein. Das bedeutet vor allem, beschlußfähig zu sein.
In der Sondersitzung am 30.3.17 war der Rat nicht beschlußfähig.
Schuld daran waren die Ratsmitglieder. Alle Ratsmitglieder. Die, die da waren und die, die nicht da waren. Ihr hättet im Vorfeld sicherstellen können, daß der Rat in der Sondersitzung beschlußfähig ist. Jeder von Euch. Ihr hättet nur mit den anderen reden müssen. Habt Ihr aber nicht. Hast Du nicht.
Das könnt Ihr besser. Viel besser.
Aber das wißt Ihr selber.
Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft habt Ihr in der Ratssitzung bereits angesprochen. Und das ist gut so.

So sieht es Schepers – »Die kürzeste Ratsitzung ever – was war da los?«

Schepers hat in der neuesten Episode in den Zentralort geschaut. Dort sollte am Donnerstagabend in einer Sondersitzung das neue Friedhofskonzept „verhandelt“ werden. Lesen Sie selbst:

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim,
wir müssen reden.
Am 30.3.17 fand die vielleicht kürzeste Ratssitzung ever statt.
Sitzung eröffnet, Beschlußunfähigkeit festgestellt, Sitzung geschlossen. Tschüss zusammen.
Was war da los?
Am 15.11.16 hatte der Rat ein neues Friedhofskonzept beschlossen. Dieses neue Friedhofskonzept hat nicht allen Bürgern gefallen. Anstatt jedoch über die Ratsmitglieder politikverdrossen zu schimpfen, haben einige dieser Bürger sich gekümmert.
Sie begehrten auf und leierten ein Bürgerbegehren an.
Diese Möglichkeit eröffnet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Grundsätzlich ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig ( § 41 GO NRW). Die Bürger können jedoch gemäß § 26 Absatz 1 GO NRW beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Falls der Rat über eine bestimmte Angelegenheit bereits beschlossen hat, kann sich das Bürgerbegehren auch gegen einen bestimmten Ratsbeschluß richten. Allerdings muß das dann innerhalb einer kurzen Frist von 6 Wochen bzw. 3 Monaten erfolgen (§ 26 Absatz 3 GO NRW).
Für ein solches Bürgerbegehren muß man ziemlich viele Unterschriften sammeln, je nach Größe der Gemeinde 3 % bis 10 % aller Bürger (§ 26 Absatz 4 GO NRW). Bürger ist jeder, der zur Gemeindewahl berechtigt ist (§ 21 Absatz 2 GO NRW).
Das haben die aufbegehrenden Bürger geschafft. Sie haben über 4.000 Unterschriften gesammelt und das Bürgerbegehren eingereicht. Die haben da richtig was auf die Beine gestellt!
Was dann zu folgen hat, ist klar geregelt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 26 Absatz 6 GO NRW). Dafür braucht es eine Ratssitzung. Eine entsprechende Sondersitzung des Rates hatten drei Fraktionen beantragt (vgl. § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim), der Bürgermeister hatte den Rat zur Sitzung am 30.3.17 einberufen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 GO NRW), und der Rat hätte entscheiden sollen.
Er hätte entscheiden müssen, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erachtet oder nicht (§ 26 Absatz 6 Satz 1 GO NRW). Falls er es für zulässig erachtet hätte, hätte er darüberhinaus entscheiden müssen, ob er dem Bürgerbegehren entspricht (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW). Der Rat hätte also seinen Ratsbeschluß vom 15.11.16 zum Friedhofskonzept wieder aufheben können. Damit hätte sich das Bürgerbegehren erledigt. Der Rat hätte dem Wunsch vieler Bürger Folge geleistet, ein Bürgerentscheid (also eine gesonderte Abstimmung durch die Bürger) wäre nicht mehr erforderlich (§ 26 Absatz 6 Satz 4 GO NRW).
Hätter der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprochen, so wäre innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen gewesen (§ 26 Absatz 6 Satz 3 GO NRW).
Der Rat hätte einfach nur beschließen müssen – in die eine oder in die andere Richtung.
Konnte er aber nicht. Er war nicht beschlußfähig. Es war nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend (§ 49 Absatz 1 GO NRW). Zwei Fraktionen hatten die Ratssitzung boykottiert. Sitzung geplatzt. Abstimmung verschoben.
Deshalb müssen wir reden, liebe Ratsmitglieder.
Was war da los?
Bürger, die Euch in den Rat geschickt haben, beantragen ein Bürgerbegehren, und Ihr geht einfach nicht hin.
Was soll das?
Ihr seid ehrenamtliche Ratsmitglieder. Ihr macht das in Eurer Freizeit, werdet nicht dafür bezahlt, sondern erhaltet  allenfalls eine Aufwandsentschädigung. Ihr kümmert Euch für uns um unsere Angelegenheiten. Und dafür erhaltet Ihr selten genug Anerkennung und Lob.
Aber bitte erklärt uns, was da am 30.3.17 abgelaufen ist!
Bürger stellen etwas auf die Beine, sagen Euch, um diese Sache (Friedhofskonzept) wollen wir uns selber kümmern, und Ihr geht darüber hinweg. Ihr ignoriert das einfach.
Wo wart Ihr am 30.3.17, als Ihr eigentlich an der Ratssitzung teilnehmen solltet?
Liebe Ratsmitglieder, ich frage jeden einzelnen von Euch:
Wo warst Du am 30.3.17?
Ich weiß, Stadtrat ist nicht Bundestag. Ihr macht das in Eurer Freizeit. Ist beim Fußball auch so. Bundesliga wird gut bezahlt, da kann man volle Hingabe verlangen. Kreisliga ist anders. Das ist Freizeit. Hobby. Da hat jeder Spieler mindestens 7 Omas, jede davon hat mindestens 3 mal im Jahr Geburtstag. Deshalb kann jeder Spieler mindestens 21 mal im Jahr wegen Omas Geburtstag nicht zum Training kommen.
Hatte Deine Oma am 30.3.17 Geburtstag?
Erklär mir einfach, was am 30.3.17 abgelaufen ist. Ich verstehe es nicht.
Der Bürger kümmert sich und Du verpaßt ihm eine schallende Ohrfeige?
Ich habe keine Ahnung vom politischen Geschäft, deshalb brauche ich Deine Hilfe.
Erkläre mir einfach, was da am 30.3.17 passierte, als nichts passierte!

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