Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Pulheim – Segmüller Eröffnung vor dem Aus
Der schlimmste Fall ist eingetreten. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Klagen der Städte Bergheim und Leverkusen gegen die Baugenehmigung des Möbelhauses Segmüller stattgegeben. Damit steht die Eröffnung am 8. Dezember mehr als in Frage.
Siehe auch hier: http://www.radioerft.de/erft/re/1400177/news/rhein-erft-kreis
Pulheim – Sondersitzung des Stadtrates zum Friedhofskonzept
Am 15. November um 17.00 Uhr wird eine Sondersitzung des Pulheimer Stadtrates zum Friedhofskonzept stattfinden. In einer Pressemitteilung schildert die „Initiative Zukunft Friedhof“, (kurz IN ZukFried), ihre Eindrücke von der letzten Ratssitzung vom 08.11.2016.
Wer sich laufend über die Aktivitäten der „Initiative Zukunft Friedhof“, informieren will, kann dies auch über die öffentliche Facebook-Gruppe „Stoppt das Friedhofskonzept“ tun.
Wir dokumentieren die Pressemitteilung der „Initiative Zukunft Friedhof“
Entsetzen bei Bürgerinnen und Bürgern – Wo bleiben unsere Anträge?
Verwaltung hebelt Bürgerrechte aus!
Für Entsetzen sorgte bereits an Allerheiligen das Friedhofskonzept der Stadt Pulheim, dass erst durch die Aufklärungsarbeit der „Initiative Zukunft Friedhof“, (kurz IN ZukFried) einer großen Bevölkerungsschicht bekannt gemacht wurde. Das Konzept verfolgt das Ziel, Friedhofsflächen drastisch zu verkleinern, um den Pflegeaufwand zu reduzieren. Das Argument (welches selbst im Gutachten nachzulesen ist), dass diese Beschneidung der Friedhofsflächen mit all ihren Konsequenzen für die Toten und die Lebenden, erst 2051 möglicherweise zu Einsparungen führt, wurde bisher vom Rat ignoriert.
Eine Bürgerin schilderte in der Ratssitzung sehr emotional, dass sie bereits vor 15 Jahren ihren Mann verloren habe, der auf dem Parkfriedhof in der „gelben Zone“ seine letzte Ruhe gefunden habe. Diesen Platz hätten sie damals gemeinsam noch ausgesucht, und seien froh gewesen, dass es diesen schönen Parkfriedhof gebe. Jetzt müsse sie befürchten, dass sie nicht mehr neben ihrem Mann bestattet werden könne und dieser umgebettet werden müsse. Ein Parkfriedhof sei auch unterschiedlich zu anderen Friedhöfen zu behandeln. Mit den Worten: „Was tun Sie uns an? Wissen Sie eigentlich was das für die Menschen bedeutet?“, klagte sie die verantwortlichen im Rat und Verwaltung an. Der 1. Beigeordnete, Herr Batist antwortete, dass er auf diese emotionale Rede nur ohne Emotionen antworten könne. In Kurzform: Der Sachverhalt sei so. Unterschiede zwischen Friedhöfen und Parkfriedhöfen gäbe es nicht. Hierauf folgte sofort der Widerspruch der Bürgerin, die die Unterschiede erläuterte und dem Verantwortlichen, Herrn Batist, augenscheinlich nicht bekannt waren! Diesen Beitrag weiterlesen »
Brauweiler Kunstrasenplatz – Eröffnung am Freitag, 4. November, 14 Uhr
Im Brauweiler Sportzentrum sind die Bauarbeiten für die Errichtung des Kunstrasenplatzes und der Kunststoffbahnen abgeschlossen. Der vorgesehene Zeitplan ist eingehalten worden. Am Freitag, 4. November, 14 Uhr, werden die neuen Anlagen von Bürgermeister Frank Keppeler offiziell übergeben. Sie stehen den Schulen und Vereinen anschließend zur Verfügung.
Rat der Stadt Pulheim – Sondersitzung findet nicht statt
Die für Mittwoch, 2. November, terminierte Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit findet nicht statt. In Absprache mit dem Vorsitzenden ist die Sitzung abgesagt worden, weil der Bürgerverein seinen Antrag zurückgezogen hat.
Pulheim – Rückschnittmaßnahmen auf städtischen Friedhöfen
Mitarbeiter des Bauhofes haben mit den jährlichen Rückschnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern auf städtischen Friedhöfen begonnen. Mit dieser Maßnahme sollen Behinderungen und Beeinträchtigungen von Besuchern und Nachbarn vermieden werden. Die Rückschnitte dienen der Pflege und tragen zur besseren Entwicklung der Anpflanzungen bei. Dazu ist es stellenweise erforderlich, die Gehölze „auf den Stock“ zu setzen. In Einzelfällen ist das Entfernen von Bäumen unvermeidbar.
Neben den routinemäßigen Rückschnittarbeiten sind in diesem Jahr folgende zusätzlichen Maßnahmen erforderlich:
Auf den Friedhöfen Geyen, Sinthern, Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln und auf dem Parkfriedhof in Pulheim werden zusätzlich die Randbepflanzungen beschnitten. Auf dem Parkfriedhof in Pulheim werden außerdem die Pflanzbeete im Bereich des Parkplatzes neugestaltet. Dazu ist es erforderlich, eine kranke Kastanie zu fällen und mehrere größere Sträucher zu entfernen. Die Beete werden anschließend durch die Pflanzung mehrerer Rotbuchen neu gestaltet. Eine ähnliche Maßnahme wird im Eingangsbereich zum Feld I erfolgen. Hier wird zudem ein neuer Sichtschutzzaun gesetzt. Randbepflanzungen werden erneuert. Die Bäume werden erhalten und durch Blühsträucher ergänzt.
Stadt Pulheim – Ökostrom nicht teurer
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim hat der Beigeordnete Jens Batist mitgeteilt, dass das Ergebnis der Ökostromausschreibung vorliegt. Das Ergebnis macht deutlich, dass Ökostrom nicht teurer ist als herkömmlicher Strom, den die Stadt bislang bezogen hat. Die Gesamtstromkosten haben sich im Jahr 2015 auf 1.631.263 Euro belaufen. Die Ökostromausschreibung endet mit einem Betrag von 1.630.173 Euro. Hierbei ist der Verbrauch wie 2015 unterstellt worden. Festzustellen ist, dass die Netzkosten und die sonstigen Umlagen in der jüngeren Vergangenheit gestiegen sind. Die reinen Energiepreise sind dagegen deutlich gefallen. Infolge von geplanten Flächenerweiterungen geht die Stadt davon aus, dass in den kommenden Jahren mit einem Mehraufwand an Strom zu rechnen ist. Das Vergabeverfahren (europaweite Ausschreibung) ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Zuschlag in der ersten Oktoberhälfte erfolgen wird.
Nichts Neues im Friedhofskonzept der Stadt Pulheim – Offener Brief der Initiative Zukunft Friedhof
Am 10.10.2016 erreichte uns ein offener Brief der Initiative Zukunft Friedhof (IN ZukFried), der zugleich an den Bürgermeister, die Ratsfraktionen und die Presse ging. Hier stellt die Pulheimer Initiative folgende Forderungen auf:
– Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung durch den Rat der Stadt Pulheim
– Keine Einrichtung von „gelben Flächen“
– Keine Umbettungen (Störung der Totenruhe)
– Leere Grabstellen sollen auch mit neuen Grabtypen belegt werden können
– Friedhöfe sollen soziale, kulturelle und ökologische Bedarfe der Bevölkerung erfüllen und haben Vorrang vor kommerziellen Interessen
Wir dokumentieren den kompletten Brief hier:
Warum will die Stadt Pulheim soviel Geld an falscher Stelle ausgeben?
Bei Studium des „neuen“ Friedhofskonzepts kommt man auch zu neuen Einsichten:
Ich habe immer geglaubt, die Stadt ist fast pleite und kämpft für einen ausgeglichen Haushalt? Nun ist man scheinbar bereit, zur Durchsetzung des neuen Friedhofkonzepts, das fast alle Friedhöfe im Stadtgebiet massiv einschränkt und flächenmäßig verkleinert,
viel Geld in die Hand zu nehmen, das man eigentlich nicht hat.
Und das kommt so:
Nach unserer Schätzung sind rund 1/3 der über 7.500 Grabstätten, also ca. 2500 Grabstätten von einer „Umbettung“, betroffen. Durchschnittlich anzunehmende Kosten je Grabstätte ca. 2.500€.
Nimmt man weiter an, dass nur ca. 10% von diesen 2.500 Grabstätten umgebettet werden müssen, sind dies Kosten von über 600.000€ (2.500 x 2.500 x 10%), die von der Stadt zu tragen sind. Von der Gefühlswelt der Angehörigen bei einer solchen Aktion einmal ganz abgesehen. Ob in diesen Fällen die Störung der Totenruhe obliegt einer rechtlichen Prüfung!Eigentlich hat die Stadt „eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen Wirklichkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern,“ so der deutsche Städtetag.
Soziale, ökologische oder kulturelle Wirklichkeit in Pulheim? Fehlanzeige!Die Stadt Pulheim setzt die ökonomischen, also wirtschaftlichen Interessen an die erste Stelle. Dies wird deutlich an dem im Frühjahr 2016 vorgelegten Gutachten, welches den Titel trug: „Immobiliennutzungskonzept … .“ Im Plan „Friedhof Blumenstraße“ wurden anfangs bereits Häuser auf die gelb markierten Flächen eingezeichnet. In Geyen ist ein Eckgrundstück, dass an ein weiteres riesiges Grundstück grenzt und deshalb als „Sahnestück“ bezeichnet werden kann, betroffen. Deutlicher kann man wohl nicht bekunden, dass es im vorliegenden Konzept um reinen Kommerz und Flächengewinn geht!
Was ist also neu am „neuen“ Friedhofskonzept? Diesen Beitrag weiterlesen »
Stadtverwaltung Pulheim – Umzug der Erziehungsberatung
Die Erziehungs- und Familienberatung der Stadtverwaltung Pulheim zieht am Montag, 17. Oktober, von ihren Räumen in der Johannisstraße in ihre neuen Büros im Erdgeschoss des Rathauscenters um. Die Beratungsstelle ist an diesem Tag geschlossen. Ab Dienstag, 18. Oktober, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Alten Kölner Straße 44 (Telefon 02238/808118) anzutreffen.
Stadtbücherei Pulheim – Mittags geschlossen
Wegen personeller Engpässe wird die Stadtbücherei befristet bis zum Ende des Jahres montags, dienstags und donnerstags in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr geschlossen. Diese Öffnungszeiten gelten ab Dienstag, 4. Oktober:
Montag 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr
Dienstag 10 bis 13 und 15- bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr
Freitag 10 bis 13 Uhr
Samstag 10 bis 13 Uhr
Möbelhaus Segmüller: Bebauungsplan unwirksam – Baugenehmigung nicht betroffen
(pm) Der Bebauungsplan für das Segmüller-Möbelhaus der Stadt Pulheim ist unwirksam.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Verhandlung am Mittwoch, 28. September, entschieden. Das Plangebiet reiche teilweise über die für die Errichtung des Möbelhauses im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus. Zudem seien die Auswirkungen des Möbelhauses auf die Nachbarstädte Bergheim und Leverkusen nicht ausreichend betrachtet worden.
„Die Stadt Pulheim zeigt sich betroffen über diese Entscheidung“, kommentiert Pulheims Technischer Beigeordneter Martin Höschen den Richterspruch aus Münster. „Mit der Entscheidung ist allerdings kein Baustopp verbunden, weil sie sich nur auf den Bebauungsplan und nicht auf die erteilten Baugenehmigungen bezieht“, erläutert der Beigeordnete die begrenzten Wirkungen des Urteils. Die aktuellen Bauarbeiten an der Segmüller-Allee würden auf der Grundlage einer vollziehbaren Baugenehmigung durchgeführt. Auch werde die Eröffnung des Möbelhauses mit einer kleineren Verkaufsfläche durch die Gerichtsentscheidung nicht in Frage gestellt. „Die Städte Bergheim und Leverkusen haben in ihren Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren eine Verkaufsflächenbegrenzung auf 30.000 Quadratmeter gefordert. Damit haben sich beide Städte gebunden“, ergänzt Höschen.
„Der Spruch aus Münster ist nicht rechtskräftig, sondern kann beim Bundesverwaltungsgerichtangefochten werden“, weist der Rechtsvertreter der Stadt Pulheim, Prof. Dr. Bernhard Stüer aus Münster, auf einen möglichen Gang nach Leipzig hin. Dort müssten die Richter entscheiden, ob das Urteil der Münsteraner Richter Bestand hat oder der Prozess in Münster neu aufgerollt werden muss.