Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
Seniorenbeauftrage der Stadt Pulheim – Vortrag über Patientenverfügung
Die Seniorenbeauftragte der Stadtverwaltung Pulheim, Barbara Vollmer, lädt am Dienstag, 19. April, 17 Uhr, in den Ratssaal des Rathauses zu einem Vortrag über Patientenverfügungen ein. Mit Bernd Löffler wird ein ausgewiesener Fachreferent in das Thema einführen. Mit der Veranstaltung, die im Rahmen der dritten Demenzwoche im Rhein-Erft-Kreis stattfindet, sollen Antworten auf wichtige Fragen rund um die Patientenverfügung gegeben werden. Außerdem wird erläutert, was bei der Erstellung zu beachten ist. Nach dem Vortrag können Fragen gestellt werden. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erteilt Barbara Vollmer, Telefon 02238/808186.
Auswertung der OGS-Abfrage – Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und Jugendhilfeausschuss
Am Donnerstag, 14. April, 18 Uhr, findet eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) und des Jugendhilfeausschusses (JHA) im Ratssaal des Rathauses statt. Auf der Tagesordnung steht die Auswertung der Elternbedarfsabfrage zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS).
Im Anschluss kommt der BKSF zu einer Sondersitzung zusammen, um sich mit den Umsetzungsmöglichkeiten und Kostenschätzungen zur Schaffung von zusätzlichen OGS-Plätzen für das Schuljahr 2016/ 2017 zu befassen.
Pulheim – Defekte Straßenlaternen melden
Die Stadtverwaltung bittet, ihr den Ausfall einer defekten Straßenlaterne im Pulheimer Stadtgebiet zu melden. Im Rathaus Pulheim sind im Tiefbauamt Thomas Krause, Telefon 02238/ 808 278, oder Muhammet Canbolat, Telefon 02238/ 808 272, zuständig. Meldungen können auch über die Homepage der Stadt Pulheim oder per E-Mail an tiefbauamt@pulheim.de erfolgen. Bei akuten Gefährdungen oder Unfällen, bei denen zum Beispiel Leitungen offen liegen, steht außerhalb der Rathausdienstzeiten ein Notdienst zur Verfügung, der bei Bedarf von der Feuerwehr informiert wird.
Pulheim -Weitere Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge
(pm) Bei der Planung zur Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber ist die Stadtverwaltung einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die Wohngebäude in Containerbauweise auf dem sogenannten Zirkusplatz (neben dem „Kraftwerk“ des Pulheimer SC) am Sportzentrum Pulheim können errichtet werden. Die Stadtverwaltung hat den Vertrag mit dem Generalunternehmer unterzeichnet. Vorausgegangen waren Verhandlungen des Unternehmers über die Gestellung einer sogenannten Vorauszahlungsbürgschaft. Der Unternehmer errichtet auf dem Grundstück für die Stadt Pulheim eine schlüsselfertige Wohnanlage aus sechs zweigeschossigen Doppelhäusern in modularer Bauweise. Der Neubau wird 24 Wohneinheiten mit jeweils drei Schlafzimmern sowie Küche und Bad enthalten. Die Erschließung der Wohnanlage erfolgt über die Peter-Kanters-Allee. Mit den vorbereitenden Tiefbauarbeiten wird voraussichtlich am Montag, 25. April, begonnen. Der angrenzende Skaterplatz wird für die Lagerung der angelieferten Containermodule gebraucht. Außerdem werden hier die Containerteile zusammengefügt. Der Platz wird den Skatern ca. zehn Wochen nicht zur Verfügung stehen. Die Fertigstellung der Gebäude ist für Ende Juli vereinbart. Die Anlage ist für eine Regelunterbringung von 144 Menschen vorgesehen. Bis die Unterbringungssituation sich entspannt hat, kann die Bettenzahl vorrübergehend auf bis zu 288 angehoben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro.
Veranstaltungsreihe – „WiederEinstieg in den Beruf nach der Familienphase“
Gesprächskreis – Workshop – Infoveranstaltung
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Gleichstellungsbeauftragten und des Bildungsbüros der Stadtverwaltung Pulheim sowie der Frauenberatungsstelle im Café F unter der Überschrift „WiederEinstieg in den Beruf nach der Familienphase“ finden folgende Veranstaltungen statt: Diesen Beitrag weiterlesen »
So sieht es Schepers – »Guidelplatz – Baubeginn 2016 wird wohl nichts«
Eine neue Folge von »So sieht es Schepers« lässt tief blicken. Neue Erkenntnisse in Sachen Guidelplatz!
Insider wissen schon seit längerem von neuen Problemen, nun gelangt es langsam an die Öffentlichkeit:
Der Baubeginn 2016 für den Guidelplatz ist kaum noch zu halten.
Bereits bekannt war, daß die Ehrenfriedstraße vor der Abtei mit Pflastersteinen gestaltet wird, um den Guidelplatz optisch an das Baudenkmal Abtei anzubinden. Jetzt stellt sich heraus, daß der Schutz der historischen Bausubstanz spezielle Flüsterpflastersteine erfordert, um Erschütterungen und Vibrationen zu reduzieren. Die daraus resultierenden Mehrkosten in Millionenhöhe trifft die Stadt Pulheim als Träger der Straßenbaulast. Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist bisher nicht sichergestellt.
Hinzu kommt, daß die Flüsterpflastersteine nur mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen belastet werden dürfen. Dadurch können die Geschäfte im Ortskern nicht mehr mit großen LKW angefahren werden, was die Anlieferung in Frage stellt. Derzeit wird eine Anfahrt der Kaiser-Otto-Straße über Langgasse bzw. Friedhofsweg und Rosenhügel erwogen. Dazu müßte die Kaiser-Otto-Straße wieder durchgängig befahrbar sein, auch vor der Bäckerei. Inwieweit sich das auf die Einfahrt der geplanten Tiefgarage auswirkt, ist noch nicht klar. Es sind wohl weitere Gutachten erforderlich.
Insbesondere für große LKW ist auch die Einmündung Kaiser-Otto-Straße Ecke Rosenhügel problematisch, da sie ziemlich eng ist. Wahrscheinlich muß ein Teil des Blumenbeetes an dieser Ecke dem LKW-Verkehr geopfert werden.
Und da das mit Prüfung, Gutachten, Umwidmung und Genehmigung nun einmal dauert, wird es dieses Jahr wohl nichts mehr.
Nun denn, so bleibt wenigstens genügend Zeit, die Historiker weiter graben zu lassen.
Stadt Pulheim – Brigitte Kreuter 40 Jahre im öffentlichen Dienst
Zum 40-jährigen Jubiläum im öffentlichen Dienst haben Bürgermeister Frank Keppeler und der Personalratsvorsitzende Michael Gasch kürzlich Brigitte Kreuter gratuliert. Der Bürgermeister bedankte sich für die geleistete Arbeit und die langjährige Treue gegenüber dem Dienstherrn Stadtverwaltung Pulheim. Michael Gasch übermittelte die Grüße der Kolleginnen und Kollegen.
Die Arbeit im Rathaus macht Brigitte Kreuter nach eigener Aussage sehr viel Spaß. Aktuell kümmert sie sich um die Verwaltungsbücherei. Zeitweise arbeitet sie auch in der Poststelle und in der Telefonzentrale mit.
Brigitte Kreuter ist in Brauweiler aufgewachsen und zur Schule gegangen. Nach einer Ausbildung bei einer Versicherungsagentur hat sie am 1. März 1976 ihren Dienst als Telefonistin im ehemaligen Rathaus in Brauweiler angetreten. Nach der Fertigstellung des neuen Rathauses setzt sie diese Tätigkeit seit dem 1. Juni 1983 in Pulheim fort.
In ihrer Freizeit geht Brigitte Kreuter gerne essen oder besucht Konzerte im Großraum Köln und Düsseldorf. Gemeinsam mit ihrem Partner unternimmt sie ausgedehnte Reisen. Besonderer Höhepunkt war ein Trip zu den großen Pyramiden in Ägypten
Bildunterschrift:
Bürgermeister Frank Keppeler und der Personalratsvorsitzende Michael Gasch gratulieren Brigitte Kreuter zum 40-jährigen Jubiläum im öffentlichen Dienst.
Unterbringung von Flüchtlingen
(PM) – Die Stadt Pulheim steht wie alle Kommunen vor der Herausforderung, eine große Zahl von Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind, unterzubringen. Dafür muss seit dem Sommer 2015 Wohnraum gefunden und geschaffen werden. Aktuell leben 841 Menschen in 21 städtischen Unterkünften; dazu gehören die vier Schulturnhallen in Stommeln (An der Kopfbuche), in Sinnersdorf (Horionschule) und in Pulheim (Marion-Dönhoff-Realschule und Steinstraße). Die Dreifachturnhalle in Brauweiler wird vom Land NRW als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt.
Es muss davon ausgegangen werden, dass der Flüchtlingszustrom im Jahr 2016 nicht aufhören wird. Es müssen daher weitere Unterbringungsplätze geschaffen werden. Vorgesehen ist, einige Immobilien, u.a. die ehemaligen Internatsgebäude in Stommeln, Wohnhäuser in Stommeln und in Dansweiler, zu mieten und Gebäude in Containerbauweise und Holzrahmenbauweise (Wiese neben dem ehemaligen Hallenbad in Pulheim, Sportzentrum Pulheim, Schützenplatz Brauweiler, Christinaschule Stommeln, Siegstraße/ Willi-Schumacher-Weg in Sinnersdorf) zu errichten.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 15. März mit der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge befasst und die Anmietung und Errichtung von Häusern und Wohnungen sowie den Umbau von Gebäuden beschlossen.
Baumaßnahmen, die kurz- bis mittelfristig zu einer Erhöhung der Kapazitäten der Unterbringungsplätze führen werden, sind der Umbau des alten Hallenbades in Pulheim (ca. 100 Unterbringungsplätze) und die Aufstellung von Wohncontainern auf der Wiese neben dem alten Hallenbad in Pulheim (ca. 130 Unterbringungsplätze). Das alte Hallenbad soll Mitte Mai und die Containeranlage auf der Schwimmbadwiese ab Mitte Juni zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Außerdem wird zurzeit mit einem Generalunternehmer über die Aufstellung von Wohngebäuden in Containerbauweise für bis zu 280 Personen auf der Fläche neben dem PSC-Kraftwerk („Zirkusplatz“) im Sportzentrum Pulheim verhandelt.
Die bestehende Unterkunft im ehemaligen Schulgebäude in der Escher Straße in Pulheim wird Ende März freigemacht, weil dort mit dem Umbau des Gebäudes zu einer Kindertagesstätte begonnen wird. Weiterhin endet voraussichtlich der Mietvertrag für eine Unterkunft in Pulheim am 30. April. Damit entfallen 93 Unterbringungsplätze, für die an anderen Stellen Ersatz geschaffen werden muss.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 10. November 2015 die Verwaltung beauftragt, die Errichtung von zwei Großunterkünften zu planen. In diesem Zusammenhang waren der Schützenplatz in Brauweiler und die Fläche der heutigen Unterkunft Am Fronhof in Sinthern vorgeschlagen worden. Aktueller Sachstand ist, dass die Planungen für eine Unterkunft in Sinthern/ Geyen derzeit nicht weiter verfolgt werden, weil kurzfristig realisierbare Projekte an anderer Stelle Vorrang haben. Selbstverständlich werden bei den Planungen von zukünftigen Einrichtungen in allen Ortsteilen die Belange der Umgebung, insbesondere dann, wenn Kindertagesstätten oder Schulen in der Nachbarschaft sind, berücksichtigt. So sind am Standort in Sinthern/ Geyen die Belange der Anwohner einzubeziehen. Eine Großunterkunft kann auf diesem Grundstück nicht geschaffen werden.
In den dort bereits seit vielen Jahren stehenden Häusern, die abgebrochen werden müssten, wohnen aktuell 26 Personen. Um einen Neubau errichten zu können, müssten sie zuerst in einer anderen städtischen Unterkunft untergebracht werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Allianz Ortsmitte Brauweiler (AOB) – »Wann kommt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Brauweiler?«
Hier im Brauweilerblog werden seit Jahren die Themen „Masterplan“ und „Bürgerbeteiligung“ diskutiert. Die Stadtverwaltung Pulheim lässt von dieser Debatte nicht weiter beeindrucken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pressemitteilung der Stadt in Sachen Guidelplatz fordert die Allianz Ortsmitte Brauweiler zum wiederholten Male „gemeinsam mit den Brauweiler Bürgerinnen und Bürger sowie den ansässigen Geschäftsleuten einen Zukunftsplan für Brauweiler erstellen, in dem wichtige Themenschwerpunkte wie zukünftige Maßnahmen am Guidelplatz, allgemeine Verkehrssituation, Einzelhandelsangebot und äußeres Erscheinungsbild beinhaltet sind. Die einzelnen Themen sollen zunächst in den kommenden Fachausschüssen beraten und behandelt werden.“
Wann kommt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Brauweiler?
Für die Sitzung des Planungsausschusses am 9.03.2016 legte die Pulheimer Verwaltung in ihrer Vorlage dar, wie sie das Gesamtkonzept für die Ortsmitte in Brauweiler entwickeln will.
Die AOB sieht aufgrund dieser Vorlage die Gefahr, dass nur Teilaspekte, ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit, behandelt werden sollen. Deshalb erinnerte die AOB in dieser Sitzung an den einstimmigen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.August 2015:
„Die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim sprechen sich dafür aus, dass ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der aktuell gestellten Anträge, für den Ortsteil Brauweiler erstellt wird. Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Brauweiler Bürgerinnen und Bürger sowie den ansässigen Geschäftsleuten einen Zukunftsplan für Brauweiler erstellen, in dem wichtige Themenschwerpunkte wie zukünftige Maßnahmen am Guidelplatz, allgemeine Verkehrssituation, Einzelhandelsangebot und äußeres Erscheinungsbild beinhaltet sind. Die einzelnen Themen sollen zunächst in den kommenden Fachausschüssen beraten und behandelt werden“Einige Fraktionen bestätigten diese Erwartung und schlugen ein entsprechendes Vorgehen z.B. in Form einer zu erstellenden Machbarkeitsstudie vor. Die AOB verwies auf die Nachbarstadt Frechen, in der ein ähnlicher Planungsprozess unter Beteiligung der Bürger und Geschäftsleute beispielgebend durchgeführt wird. Warum können wir das für Brauweiler nicht auch?
Die Verwaltung schlägt in ihrer Vorlage für die Eckbebauung Kaiser-Otto-Straße vor, über einen Investorenwettbewerb ein Konzept zu finden und mit Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens die Bürgerbeteiligung zu regeln. Diese Vorgehensweise wird der städtebaulichen Bedeutung der Situation nicht gerecht. Stattdessen fordert die AOB einen Architektenwettbewerb, dem eine intensive Gesamterörterung für die Gestaltung der Ortsmitte in der Öffentlichkeit vorausgehen muss. Zusätzlich sind Lokale Agenda und AOB bereit, einen Wettbewerb unter Architekturstudenten zu fördern, umso über erste Pläne und Skizzen die Möglichkeit für eine Mitwirkung aller zu erleichtern.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Vorlage die Ablehnung des LVR für gemeinsame Parkplätze auf dem Gelände des LVR resignierend hin und will nun durch einen Verkehrsplaner die verbleibenden Optionen prüfen lassen. Dieses Thema hatte die AOB bereits einen Tag vor der Sitzung mit dem Bürgermeister besprochen und um seinen persönlichen Einsatz in dieser wichtigen Angelegenheit geworben. In der Sitzung wurde klar die Erwartung geäußert, dass mit dem LVR erneut zu verhandeln sei. Gesprächsbedarf mit dem LVR gibt es auch wegen des Kreisels Einmündung Mathildenstraße/ Bernhardstraße, denn die beste Planungsvariante würde einen kleinen Streifen des LVR Geländes beanspruchen. Auch hier ist der Bürgermeister gefordert.
Lange Redebeiträge im Ausschuss gab es darüber, wie die Beratungsergebnisse aus den Ausschüssen über das Internet der Öffentlichkeit vermittelt werden können. Wichtiger für die AOB ist, dass alle in Brauweiler an der Erarbeitung dieser Ergebnisse mitwirken können. Auf diesen Diskurs wartet Brauweiler weiterhin.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde beim Bebauungsplan Nr. 124 (Langgasse ehemalige Gärtnerei Schmitz) die gemeinsame Forderung von Lokaler Agenda, ADFC, und AOB für einen Verbindungsweg zwischen Sperlingstraße und Langgasse beraten. Diese Verbesserung wurde vom Ausschuss abgelehnt. Allerdings wird bis zur Sitzung des Rates, der abschließend entscheidet, auf Verlangen der AOB geprüft, was sich daraus ergibt, dass die fristgerecht von der AOB eingereichte Stellungnahme nicht im Verfahren berücksichtigt wurde.Sie möchten Kontakt mit der AOB aufnehmen: Schreiben Sie eine E-Mail an die Sprecherin der AOB Christine Hucke: post@christine-hucke.de
Guidelplatz Brauweiler – Signal steht auf Grün: Stadtverwaltung hat Baugenehmigung erteilt
Wir dokumentieren die Pressemitteilung der Stadt Pulheim zum Thema „Erteilung der Baugenehmigung für den Guidelplatz“.
Für das Guidelplatz-Projekt im Herzen von Brauweiler hat die Stadtverwaltung Pulheim der Bauherrin, der Gold-Kraemer-Stiftung, die Baugenehmigung erteilt. Errichtet werden sollen eine Tiefgarage und vier Gebäude. Mit den Bauarbeiten wird die Gold-Kraemer- Stiftung nach Auskunft ihres Architekten Ralf Hatzmann im Spätsommer 2016 beginnen. Zurzeit werden die Arbeiten ausgeschrieben. Mit einer Bauzeit von mehr als zwei Jahren muss gerechnet werden. „Wir sind davon überzeugt, dass am Guidelplatz etwas Zukunftsweisendes für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucher des Abteiortes entstehen wird“, so Bürgermeister Frank Keppeler. Johannes Ruland, Vorstandsvorsitzender der Gold-Kraemer-Stiftung, zeigt sich zuversichtlich: „Die Stiftung freut sich darauf, in diesem Jahr mit dem Bau ihres inklusiven Wohn- und Kunstquartiers in Brauweiler zu beginnen. Die Baugenehmigung markiert das Ende eines langen Weges, den das Projekt in den letzten Jahren zurückgelegt hat. Der nun erfolgende Start ist aber nicht nur eine gute Nachricht für unsere Stiftung, sondern für alle, die das Projekt stets unterstützt haben und nicht zuletzt für alle Brauweiler Bürgerinnen und Bürger.“ Johannes Ruland hob besonders das Engagement des zuständigen Bauordnungsamtes der Stadt hervor. Dies habe, so Ruland, in allen Planungsphasen das Projekt immer konstruktiv begleitet. Wirkungsvoller Wegbereiter der Idee der Gold-Kraemer-Stiftung, so der Vorsitzende weiter, sei Dr. Karlheinz Gierden, durch dessen besonderes Engagement auch viele wichtige Partner für das Projekt gewonnen werden konnten. Die Gold-Kraemer-Stiftung realisiert als Investor den Bau eines »Inklusiven Wohn- und Kunstquartiers«. Herzstück des Gebäudeensembles ist das Kunsthaus, in dem Künstler mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten können und professionelle Begleitung erfahren. Die Stiftung lädt ausdrücklich alle örtlichen Vereine, Gruppierungen und Initiativen zur konstruktiven Mitarbeit ein. Stadt und Stiftung werden auch in der Bauphase die Bürgerinnen und Bürger durch regelmäßige Informationsveranstaltungen über die aktuellen Entwicklungen informieren, die es auch bereits in der Planungsphase mehrfach gegeben hat. Die Gold-Kraemer-Stiftung beabsichtigt in der geänderten Konzeption die Hochbebauung innerhalb von vier Baufeldern umzusetzen. Am westlichen Rand des Guidelplatzes befinden sich zwei Solitärbauten (Haus 1 und 2), die eine Gasse zur Langgasse bilden. Haus 3 ist der Kopfbau im Anschluss an die bereits stehenden Guidel-Arkaden. Den nördlichen Abschluss der Platzfläche bildet das langgestreckte Gebäude 4 gegenüber der Guidel-Arkade. Entstehen werden insgesamt 37 Wohnungen, acht Ladenlokale und ein Kunsthaus sowie eine Tiefgarage mit etwa 80 privaten Stellplätzen für die Bewohner und Nutzer der Gebäude. Die Zufahrt ist von der Kaiser-Otto-Straße aus vorgesehen. Auf 330 Quadratmetern werden Künstlerwerkstätten entstehen. Ein 50 Quadratmeter großer Musikraum ist in Haus 2 vorgesehen. Neben Lagerflächen sind dort zehn Appartements geplant. In den anderen beiden Gebäuden werden frei vermietbare, barrierefreie Wohnungen und Gastronomie (Haus 1) und Ladenlokale entstehen. Auf den Baufeldern 5 und 6 wird die Gold-Kraemer-Stiftung keine Häuser errichten. Diese Grundstücke wurden an die Stadt Pulheim zurückgegeben. Die Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage in der Kaiser-Otto-Straße werden – im Vergleich zur bisherigen Planung – vom Nachbargrundstück abgerückt. Der Stadt Pulheim wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt über die Zufahrt der Tiefgarage der Stiftung eine weitere Tiefgarage unter dem angrenzenden städtischen Eigentumsbereich anbinden zu können. Der Guidelplatz soll ausgebaut und einheitlich gestaltet werden. Die Platzgestaltung wird über die Ehrenfriedstraße hinweg soweit wie möglich an das Prälatur-Gebäude der ehemaligen Abtei herangeführt. Die Belange des Denkmalschutzes werden berücksichtigt. Der Platzgestaltung liegt die »Gestaltungsvariante 5« des Stadtplanungsbüros Atelier Fritschi und Stahl zugrunde. Der nach dem Abbruch der Wohn- und Geschäftshäuser in der Kaiser-Otto-Straße und in der Ehrenfriedstraße zurückgebliebene belastete Bauschutt ist abgefahren und entsorgt worden. Seitdem ist eine Fachfirma auf der Baufläche mit der Durchführung von archäologischen Sicherungsmaßnahmen beschäftigt. Die Kosten trägt die Stadt. Der Bau des an dieser Stelle vorgesehenen provisorischen Parkplatzes hat sich deshalb etwas verzögert. Bis zum Baubeginn auf dem Guidelplatz verbleibt genügend Zeit, die Stellplätze anzulegen. Dort entstehen 44 provisorische Autoabstellplätze. Sie ersetzen die Flächen, die in der Bauphase auf dem Guidelplatz wegfallen. Die Bauzeit für den provisorischen Parkplatz wird zwei Wochen betragen. Zur Ehrenfriedstraße wird die Fläche begrünt. Die Oberfläche wird mit Mineralbeton versehen. Eine Asphaltdeckschicht kann nicht aufgetragen werden, weil Anforderungen an die Entwässerung erfüllt werden müssten. Nach der Beendigung der Bauarbeiten auf dem Guidelplatz durch die Gold-Kraemer-Stiftung wird dieser Parkplatz wieder aufgegeben und es werden dort Gebäude errichtet. Bis dahin soll eine endgültige Lösung zur Schaffung von öffentlichen Stellplätzen im Kernbereich von Brauweiler gefunden werden. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2013 das veränderte Bebauungskonzept für den Bereich des Guidelplatzes und der neuen Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße in Brauweiler beschlossen. Die Umsetzung machte detaillierte Anpassungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gold-Kraemer-Stiftung und der Stadt notwendig. In seinen Sitzungen am 13. Mai und 4. November 2014 hatte sich der Stadtrat erneut mit der Neugestaltung des Guidelplatzes befasst und den abschließenden Vertragsdetails zugestimmt. In Bezug auf die Ehrenfriedstraße haben zahlreiche Verhandlungen und hilfreiche Unterstützungsmaßnahmen zur Lösung geführt. In Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau sowie der Denkmalbehörde des Landschaftsverbandes Rheinland haben der Bürgermeister und die Stadtverwaltung die von der Stiftung gewünschte Platzerweiterung über die Straße bis zum Prälatur-Gebäude erörtert und sich über mögliche Planungsansätze ausgetauscht. Dazu war es notwendig geworden, dass sich auch der Rhein-Erft-Kreis beteiligte. Ziel war die Herabstufung der Ehrenfriedstraße von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße. Nach einem Gespräch beim Verkehrsministerium in Düsseldorf am 10. November 2011 konnte der Rhein-Erft-Kreis die Ehrenfriedstraße und die Mathildenstraße am 1. Juli 2013 vom Land in die eigene Baulast übernehmen. Zu weiteren Verzögerungen war es außerdem gekommen, weil gegen den von der Stadt erlassenen Bauvorbescheid Klage erhoben wurde, die am 26. Juni 2013 vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt wurde. Zuvor geführte Einigungsgespräche mit den Klägern auf Rücknahme der Klage hatten zu keinem Ergebnis geführt. Das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass der für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern und einer Tiefgarage im Zentrum von Brauweiler erteilte Bauvorbescheid rechtswidrig ist. Dies begründete das Gericht damit, dass das von der Verwaltung beauftragte Lärmschutzgutachten insbesondere im Hinblick auf die nächtliche Nutzung der öffentlichen Stellplätze in der Tiefgarage Fragen offen lasse. Unabhängig vom zunächst angestrengten Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hat die Gold-Kraemer-Stiftung ihre Gespräche mit der Stadtverwaltung fortgeführt und Lösungen für die Umsetzung des Guidelplatz-Projektes unter Berücksichtigung der Hinweise und Verbesserungsvorschläge des Verwaltungsgerichtes Köln erarbeitet.