Archiv für die Kategorie „Stadtverwaltung“
So sieht es Schepers – „Ist das Kunst oder kann das schon weg?“
Die Sonne scheint auf den Mont Klamott mitten in Brauweiler. So sieht es Schepers. »Von den Abrißarbeiten an der Kaiser-Otto-Straße Ecke Ehrenfriedstraße habe ich schon ein paar Fotos gemacht und in meinem Blog veröffentlicht. Auch vom Mont Klamott. — Vorhin ließ die Morgensonne den Mont Klamott wieder “erstrahlen”. Da kann man ja ruhig noch mal draufhalten. Habe ich dann auch getan. Nun bin ich kein Künstler, sondern Hobbyfotograf und Rechtsanwalt.
Zum Mont Klamott fällt mir jetzt wirklich nichts mehr ein.
Künstlerisch, meine ich.
Also, von mir aus kann der jetzt weg. :-)«
Fotos: © Christoph Schepers
AOB schreibt an Bürgermeister – Straßenbauprojekte gefährdet?
(PM) Bislang wurde der Öffentlichkeit wiederholt versichert, es sei seitens der Stadt Pulheim alles Erforderliche getan worden für die Erneuerung der Bernhardstraße mit Kreisverkehr und des Umbaus der Ehrenfriedstraße. Mit großem Entsetzen muss die AOB nun zur Kenntnis nehmen, dass der Kreis kürzlich der Stadt Pulheim in einem Schreiben gravierende Versäumnisse vorwirft, die geeignet sind, beide Baumaßnahmen zu gefährden.
So führt der Kreis zunächst an, dass der Stadt Pulheim Mitte 2014 für die Bernhardstraße eine entsprechende Durchführungsvereinbarung zuging, die jedoch bislang weder geprüft noch unterzeichnet zurückgeschickt wurde. Ohne diese Vereinbarung, so erklärt der Kreis, könne die gemeinsame Baumaßnahme nicht abgewickelt werden.
In einem weiteren Punkt geht der Kreis darauf ein, dass seitens der Stadt Pulheim bislang keine Abstimmung über die Planung Ehrenfriedstraße betrieben wurde. Die aktuelle Planung sei dem Kreis nicht bekannt. Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung sei von der Stadt ebenfalls noch nicht in die Wege geleitet worden. Die Einhaltung eines Zeitplanes wird vom Kreis kritisch gesehen.
Weiter geht aus dem Schreiben des Kreises hervor, dass die beiden zuvor genannten Bauprojekte für Brauweiler nicht die einzigen sind, die wegen unzureichender Befassung durch die Stadt Pulheim gefährdet sind. Denn für zwei Bauprojekte an der K 25 sollen ebenfalls Verwaltungsvereinbarungen bislang nicht unterschrieben worden sein. Hieraus resultierend kündigt der Kreis an, erst nach Erledigung dieser Altfälle mit der Stadt Pulheim neue Vereinbarungen abschließen zu wollen.
Die AOB hatte mit Schreiben vom 7.08.2015 an den Bürgermeister nachgefragt: Treffen die Darlegungen des Kreises zu? Wurde die Mitte 2014 der Stadt Pulheim zugegangene Vereinbarung tatsächlich noch nicht bearbeitet? Ist es richtig, dass eine Abstimmung über den Umbau der Ehrenfriedstraße noch nicht erfolgte? Wird in der Stadt bedacht, dass gegebenenfalls Fördermittel ausfallen könnten? Was sind die Folgen für die Bauprojekte Bernhardstraße und Ehrenfriedstraße, wenn der Kreis mit der Stadt Pulheim erst die Altfälle abschließen muss? Gefährden die Versäumnisse der Stadt den Baubeginn 2016?
Der Bürgermeister teilte der AOB auf ihre Fragen am 13.08.2015 u.a. mit, er habe das Schreiben an den zuständigen Beigeordneten weitergeleitet, von dort würden weitere Nachrichten zu erhalten sein. Bislang wurden die Fragen der AOB nicht beantwortet.
Es würde ein erheblicher Vertrauensverlust eintreten, wenn die vom Kreis erhobenen Versäumnisse der Stadt zutreffen.
Ulla Esser
Christine Hucke
Manfred Kohlmann
Holger Paulsen
Jürgen Schniering
So sieht es Schepers – »Schicht für Schicht«
Schepers schaut in die Grube und sieht archäologische Sicherungsmaßnahmen: »Es geht voran… Mit den provisorischen Parkplätzen, meine ich. Jetzt wird mit dem Bagger Schicht für Schicht der Boden abgetragen. Mal sehen, was sich finden wird.
Jedenfalls geht es weiter 🙂
So ein bisschen zumindest…«
Sportzentrum Pulheim – Turnhalle muss geschlossen werden
Die Turnhalle im Sportzentrum Pulheim ist für den Schul- und Vereinssport ab sofort geschlossen. Bei Untersuchungen der Deckenkonstruktion des 1974 errichteten Gebäudes ist festgestellt worden, dass Deckenplatten unsachgemäß befestigt worden sind und herabfallen könnten. Das Problem ist bereits in den Sommerferien in einer Sporthalle in Bochum aufgetreten. Dort sind Deckenteile herabgefallen. Ursache war die Befestigung der Deckenplatten mit glatten und gerade eingeschlagenen Nägeln. Dieses Ereignis hat das Landesbauministerium veranlasst, die örtlichen Baubehörden in ganz NRW zur Überprüfung der eigenen Hallen zu veranlassen. Eine Überprüfung durch einen Gutachter hat jetzt ergeben, dass die Turnhalle am Sportzentrum Pulheim betroffen ist. Die Verwaltung sieht keine andere Möglichkeit, als die Halle nach Kenntnisnahme dieser Problematik aus Gründen der Sicherheit für den Sportbetrieb sofort zu schließen. Die Schulen und Vereine sind über den Sachverhalt informiert worden.
Das städtische Immobilienmanagement hat notwendige Sanierungsmaßnahmen sofort eingeleitet. Aktuell kann nicht gesagt werden, wie lange die Schließung dauern wird.
AOB schreibt an den Bürgermeister – „Demokratie lebt vom Mitmachen“
Nach dem Interview im „Pulheimer Wochenende“ am 26.08.2015 mit Bürgermeister Keppeler fragte die AOB nach: wie will er seine eigene Partei und die CDU-Ratsmitglieder von seiner Erkenntnis überzeugen, “Demokratie lebt vom Mitmachen“? Veranlassung war Keppelers Antwort zur Frage nach dem Guidelplatz. Es sei wichtig, so seine Ausführung, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig „mitzunehmen“.
Jetzt allerdings erklärte, kaum eine Woche nach dem einstimmigen Beschluss zur Aufstellung eines Gesamtkonzeptes, ein CDU-Ratsvertreter auf einer Veranstaltung in Brauweiler, es gäbe keine Notwendigkeit für eine Optimierung der Planung des Kreisels an der Mathildenstraße/Bernhardstraße; das dortige Eckgebäude würde nicht abgebrochen.
Die AOB fragte nun nach, ob diese Erkenntnis das Ergebnis des beschlossenen und mit der Bürgerschaft zu erörternden Planverfahrens Ortsmitte Brauweiler schon vorwegnimmt. Soll die noch anstehende Bürgerbeteiligung von örtlichen CDU-Ratspolitikern gesteuert werden?
Dies würde aus Sicht der AOB auch die zögerliche Behandlung des Antrags für ein Gesamtkonzept durch den Bürgermeister in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erklären. Denn er versuchte zunächst eine formale Befassung mit Beschluss zu verhindern. Er wollte alles direkt in die Fachausschüsse überweisen lassen. Aber die Fraktionen spürten wohl den großen Druck der Brauweiler Bürgerinnen und Bürger.
Die AOB fordert: Jetzt muss der Ratsbeschluss auch mit Leben erfüllt werden. Ein Info-Büro vor Ort würde das „Mitnehmen“ der Bürgerschaft erleichtern.
Auf ihr Schreiben erhielt die AOB vom Bürgermeister bislang keine Antwort.
Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf – Schiedsperson gesucht
Die Stadt Pulheim sucht für den Schiedsamtsbezirk Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf Personen, die sich für das Amt der Schiedsperson bewerben möchte. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Interessenten müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht älter als 70 Jahre sein, und müssen in dem Schiedsamtsbezirk wohnen.
Bewerbungen sind bis Dienstag, 01. September, an die Stadt Pulheim, Haupt- und Personalamt, Zentrale Dienste, Heike Kersten, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim, zu richten.
Kindertagesstätten-Platzvergabe über das Internet
Online-Vormerksystem startet am 1. September
(PM) – Für das Kindergartenjahr 2016/ 2017 wird das bisherige Anmeldeverfahren für die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten durch die Online-Plattform „Kita-Navigator“ abgelöst. Damit steht den Eltern ein Online-Vormerksystem für Betreuungsplätze in allen Pulheimer Kindertagesstätten zur Verfügung.
Das Online-Vormerksystem steht ab Dienstag, 01. September, zur Verfügung. Für Fragen zum Programm wurde ein Service-Telefon eingerichtet, Ruf 02238/ 808 622, Elke Neuhoff. Frau Neuhoff ist dienstags und donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr erreichbar.
Alle Informationen zum Kita-Navigator sind in einem Flyer enthalten. Die Flyer liegen ab Montag, 17. August, in allen Kindertagesstätten und im Rathaus aus.
Das neue System bietet die Möglichkeit, sich Online über das Angebot der Kindertageseinrichtungen zu informieren. Zahlreiche individuelle Auswahlkriterien erleichtern eine zielgenaue Suche, den Vergleich und die Entscheidung über eine oder mehrere Einrichtungen.
Die Vormerkung für einen Kita-Platz erfolgt durch die Eltern von zu Hause aus. Für Eltern, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, besteht die Möglichkeit der Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder im Jugendamt.
Es werden nur die Kinder für eine Platzvergabe berücksichtigt, die im Kita-Navigator erfasst sind. Anmeldungen für Kinder, die bereits nach dem bisherigen Verfahren in den Kindertagesstätten vor Ort angemeldet wurden, werden nicht berücksichtigt. In einem solchen Fall ist eine erneute Anmeldung im Kita-Navigator notwendig.
Für das Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2016/2017 gelten folgende Termine, die mit allen 29 Kindertagesstätten verbindlich vereinbart worden sind:
Der Online-Anmeldezeitraum für die Vormerkung von Kita-Plätzen beginnt ab Dienstag, 01.September und endet am Freitag, 13. November 2015. Am Freitag, 13. November, müssen alle Vormerkungen für die Wunscheinrichtungen Online im Kita-Navigator sein. Am Freitag, 11.Dezember, werden die Platzzusagen (je nach Wunsch per Mail oder mit der Post) von den Kindertagesstätten verschickt. Die Eltern müssen bis Freitag, 08.Januar 2016, die Kita darüber informieren, ob sie den angebotenen Platz annehmen. Im Anschluss soll zeitnah der Termin für die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vereinbart werden. Das Nachrückverfahren für die Vergabe noch offener Plätze soll bis Freitag, 22. Januar 2016, abgeschlossen werden. Für die Kinder, die bis Sonntag 31. Januar 2016, noch keinen Platz erhalten haben, kümmert sich das Jugendamt um die Vermittlung eines Betreuungsplatzes.
Verkehrsberuhigte Straße – So verhalte ich mich richtig
(PM) – Anwohnerinnen und Anwohner in verkehrsberuhigten Straßen beschweren sich häufig über zu schnelles Fahren von Verkehrsteilnehmern. Das möchte die Stadtverwaltung zum Anlass nehmen, um unter der Überschrift: „Wie verhalte ich mich richtig“? über geltende Gebote und Verbote zu informieren. Weil es in diesen Straßen keine Trennung von Fahrbahnen und Gehwegen gibt, sind Fußgänger und Kraftfahrzeugführer gleichberechtigte Partner. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist für alle Benutzer eines verkehrsberuhigten Bereiches unbedingt zu beachten.
Zudem bestehen folgende Gebote und Verbote:
-Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Schrittgeschwindigkeit bedeutet nach der Rechtssprechung zwischen vier und elf Stundenkilometer und deutlich unter 20 Stundenkilometer).
-Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; falls notwendig, müssen sie warten.
-Fußgänger dürfen den Radfahrverkehr nicht unnötig behindern.
-Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
-Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite nutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die verkehrsberuhigten Bereiche keine Spielstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind. Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereiche werden begrifflich häufig verwechselt. In reinen Spielstraßen ist jeglicher Verkehr ausgeschlossen.
Von Beschwerdeführern wird häufig gefordert, weitere Beschilderungen aufzustellen. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen ist in der Straßenverkehrsordnung jedoch die Anordnung von weiteren Verkehrszeichen nicht vorgesehen. Die zum Parken bestimmten Flächen werden durch Markierungen, die durch Pflasterwechsel erzielt werden, gekennzeichnet.
Nach Feststellung von Straßenverkehrsbehörden fahren in verkehrsberuhigten Straßen auch die Anwohner häufig selber zu schnell. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, im Interesse einer gelungenen Nachbarschaft in verkehrsberuhigten Straßen auf die Einhaltung der gebotenen Geschwindigkeiten zu achten.

