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Bäderlandschaft Pulheim – Offener Brief von Claudia Reischauer an den Bürgermeister Keppeler

Die Bäderlandschaft Pulheim steht heute Abend auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Pulheim. Konkret geht es um die Durchführung eines ÖPP Interessenbekundungsverfahrens. Hierzu hat Claudia Reischauer, Wirtschaftsjournalistin aus Stommeln, einen Offenen Brief an den Bürgermeister Frank Keppeler formuliert, in dem auf die Geschäftsverbindung zwischen der Kanzlei Wolter Hoppenberg, die die Kommune berät, und der Firma s.a.b., die als möglicher Investor in der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft gilt, verwiesen wird. Wir dokumentieren diesen Brief.

ÖPP-Verfahren zum Hallenbad-Bau/
Beratung der Stadt Pulheim durch die Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Verfahren zum Bäderbau empfiehlt die Verwaltung ein Interessenbekundungs-verfahren, um Chancen und Risiken einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) zu ermitteln. Dabei wird die Kommune von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg beraten, zeigt die Beschlussvorlage zur Ratssitzung am kommenden Dienstag, 27.3.2012.

Ich habe dazu mehrere Fragen und bitte höflichst um schriftliche Antwort. Zudem bitte ich darum, dieses Schreiben zu den Akten zu nehmen, die das Verfahren zur Pulheimer Bäderplanung dokumentieren.

Aus welchen Gründen benötigt die Stadt den Rat von Juristen in dieser frühen Phase, in der es zunächst um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Verfahrens gehen muss?
Wie kam es zur Auswahl der Kanzlei für die von der Verwaltung erstellten Liste von ÖPP-Beratern, die angeschrieben wurden, damit sie sich um dieses Mandat in Pulheim bewerben?
Aus welchen Gründen hat die Verwaltung die Kanzlei ausgewählt und dem Stadtrat empfohlen?
Hat die Verwaltung die Ratsmitglieder darüber informiert, dass die Kanzlei schon seit längerem ein Mandatsverhältnis zu dem ÖPP-Investor s.a.b. AG unterhält, der auch als möglicher Investor für Pulheim ins Gespräch gebracht worden ist?
Wie ist sichergestellt, dass die Tätigkeit der Kanzlei für den ÖPP-Investor s.a.b. AG nicht zu einem Interessenskonflikt zu Lasten der Kommune führt?
Hat die s.a.b. AG gegenüber der Stadt Pulheim schriftlich erklärt, sich als Investor nicht zu bewerben bzw. ist vorgesehen, eine solche schriftliche Erklärung einzufordern?
Würde andernfalls die Beauftragung der s.a.b. AG als ÖPP-Investor in Pulheim nicht eindeutig gegen das Vergaberecht verstoßen, weil deren Geschäftspartner als Berater der Stadt fungiert?  (§ 16, Abs. 1, Nr. 2 VgV; siehe dazu auch Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 12.7.2011, Az.: VgK-19/2011)
Hat die Verwaltung geprüft, ob die gleichzeitige Tätigkeit der Kanzlei Wolter Hoppenberg als Berater für Kommunen in ÖPP-Verfahren (etwa im Fall des Oktopus in Siegburg und des Oversum in Winterberg – in beiden Fällen ist die  s.a.b. AG Investor) und gleichzeitig als juristischer Vertreter der s.a.b. AG standesrechtlich unbedenklich ist und wenn ja, in welcher Art und Weise ist das dokumentiert?

Die Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg arbeitet eng mit dem ÖPP-Investor s.a.b. AG aus Friedrichshafen zusammen. Das geht hervor aus

der Berichterstattung zum gescheiterten ÖPP-Verfahren zum Hallen-Freibadbau in Hechingen. Dort fordert die s.a.b. AG aktuell 1,5 Millionen Euro Schadensersatz von der Kommune und wird dabei vertreten durch Wolter Hoppenberg („Südwest-Presse“, 27.10.2011).
der Berichterstattung zum Bäderbau in Königswinter. Dort trat Namensgeber Michael Hoppenberg als Anwalt einer Bietergemeinschaft mit Beteiligung der s.a.b. AG auf („General-Anzeiger“ Bonn, 22.6.2011).
meiner telefonischen Anfrage bei der Kanzlei. Eine Mitarbeiterin am Standort Münster bestätigte die s.a.b. AG als Mandaten.
der Tatsache, dass die s.a.b. AG auf ihrer Internetseite ein Zitat  von Herrn Rechtsanwalt Hoppenberg veröffentlicht. Dort sagt er über den ÖPP-Investor: „`Endlich ist ein Unternehmen in der Lage, eine Finanzierung auf diesem Wege zu stemmen.´ Michael Hoppenberg, Rechtsanwalt, Sozietät Wolter Hoppenberg, Hamm und Münster“.

Vor diesem Hintergrund dürfte es im Interesse der Stadt Pulheim in besonderem Maße erforderlich sein, dass die Wahl der Kanzlei als Berater im ÖPP-Verfahren Pulheims transparent und nachvollziehbar gemacht wird und bei objektiver Betrachtung die beste Leistungserbringung für die Stadt – und nicht für einen Investor – erwartet werden kann. Bislang ist dies jedenfalls noch nicht erkennbar, denn die Firma s.a.b. AG wurde im vergangenen Oktober auch als möglicher Partner für Pulheim ins Gespräch gebracht.

Darüber berichtete u. a. der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 27.10.2011: „Pulheim – Die freien Demokraten haben beantragt, dass Bürgermeister Frank Keppeler bei der Firma `s.a.b´  in Friedrichshafen eine mögliche Kooperation mit der Stadt ausloten soll.“

An dieser Stelle verweise ich ausdrücklich auf den „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten vom 14. September 2011, vorgelegt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. In Kapitel 4.2., S.9,  heißt es zum Einsatz externer Berater:

„Die Rechnungshöfe stellten fest, dass günstige `Lockangebote´ für Machbarkeitsstudien angeboten wurden, um Folgeberatungsaufträge zu erlangen (…). In vielen Fällen zeichneten sich die Arbeitsergebnisse der Berater durch mangelnde Nachvollziehbarkeit aus. Zum Teil waren die Grenzen zwischen Beratung und Lobbying fließend.“

Ich blicke Ihrer Antwort entgegen und bitte darum, diese Informationen im Sinne der Kommune zu berücksichtigen.

Mit besten Grüßen,

Claudia Reischauer

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