Archiv für die Kategorie „Brauweiler“
Kindertagespflege – Vertretungssystem stellt sich vor
Kinder, die am Vertretungssystem der Kindertagespflege in Pulheim teilnehmen, sind gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Kennenlerntreffen in die Kindertageseinrichtung ‚Farbklecks‘, Erfurter Straße 2 in Brauweiler herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben hier die Gelegenheit, den Raum, in dem dieses Angebot stattfindet, in Augenschein zu nehmen und mit der Kindertagespflegeperson Christa Kruchen zu sprechen.
Die Treffen finden an den Samstagen 11. Mai und 18. Mai jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr statt. Weil lediglich jeweils fünf Kinder bzw. Eltern teilnehmen können, wird um eine telefonische Anmeldung, Ruf 0151-25622431, gebeten.
Die folgenden Treffen finden in den Sommerferien am 5. und 23. August statt.
Weitere Auskünfte erteilen die Fachberatungen für die Kindertagespflege im Jugendamt, Telefon 02238-808632 oder E-Mail kindertagespflege@pulheim.de.
CDU, Grüne und FDP stimmen gegen Bürgerbeteiligung in Brauweiler und treiben die Bürgerinnen und Bürger in die Klage!
Ratsmehrheit erklärt das Bürgerbegehren „Abteipassage“ für unzulässig!
(PM) – Man möchte bauen um jeden Preis, auch wenn man dafür die Bürgerbeteiligung in „Schutt und Asche“ legt. Davon muss man nach dem Beschluss der Ratsmehrheit zur Abteipassage Brauweiler ausgehen. Bürgermeister Keppeler, CDU, Grüne und FDP wischten über 3.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einfach so vom Tisch, indem sie das Bürgerbegehren „Abteipassage“ in der Ratssitzung am 09.04.2019 für unzulässig erklärten. Sie folgten damit der Argumentation der Verwaltung, die jedoch aus Sicht der Fraktion Bürgerverein Pulheim nicht überzeugt, sondern eher auf die Verhinderung eines Bürgerentscheids und der Mitbestimmung der Bürgerschaft ausgelegt zu sein scheint.
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Elemente direkter Demokratie in der Gemeindeordnung aufgenommen und sollen Bürgerinnen und Bürger in der Kommune politisch stärker einbinden. Wie man auch immer inhaltlich zu dem Bürgerbegehren steht, auch dieses Bürgerbegehren verfolgt genau diesen Zweck. Sowohl der Spitzenverband der Kommunen – der Städte- und Gemeindebund – als auch der Verein „Mehr Demokratie“ halten dieses Bürgerbegehren für zulässig“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
Der Wille von ca. 3000 Bürgern, die das Bürgerbegehren Abteipassage unterschrieben haben, um so ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern, ist durch die mehrheitliche Ratsentscheidung ignoriert worden. „Ich lasse mich doch nicht von Bürgern kastrieren“, so sinngemäß Fraktionsvorsitzender Werner Theisen, CDU.
Diese Einstellung zur Demokratie vertraten Gott sei Dank nicht alle Ratsmitglieder, diskutiert wurde die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Frage, ob ein Begehren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich rechtlich möglich ist. Durch Änderungen in der Gemeindeverordnung ist eine klare Entscheidung schwierig geworden.
Anstatt für das Bürgerbegehren zu stimmen wollte die Mehrheit von 33 Ratsmitgliedern von CDU, Grünen und FDP dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erst durch juristische Mittel erzwungen werden muss.
Somit ist die Initiative Abteipassage gezwungen, selbst Klage einzureichen.
Die damit verbundene Verzögerung der Planung der Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Pulheim zu verantworten.
Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Schriftliche Anfrage für den Rat am 09.04.2019 zu rechtsradikalen Plakaten in Pulheimer Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Keppeler,
durch den Brauweilerblog wurden wir auf beigefügte Plakate (Fotos), die sich vorwiegend in Brauweiler und Dansweiler befinden sollen, aufmerksam gemacht. Wir verurteilen diese rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste und denken nicht, dass diese nach Pulheim gehören.
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung schnellstmöglich gegen diese Plakate mit derart rechtsextremen Äußerungen vorzugehen?
2. Wird die Verwaltung eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zu Meldungen solcher Plakate aufzurufen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Liste-Partsch
Naziorte, Brauweiler und Dansweiler! Oder doch nicht?
Seit dem Wochenende hängen in Brauweiler und Dansweiler (sicherlich auch noch in anderen Orten) „Werbeplakate“ der Rechten, unter anderem mit dem Spruch: „Wir hängen nicht nur Plakate!“ Während des Nazianalsozialismus sind anders denkende Menschen aufgehangen worden.
Wollen Sie das unser Ort wieder so wird wie vor 86 Jahren (30.Januar 1933) oder machen wir etwas dagegen? Pulheim duldet kein rechtes Gedankengut, das hoffen wir zumindest! Interessant ist auch dieses Bild auf Instagram
Nebenstelle zu
Die Nebenstelle der Einwohnermeldeabteilung im ehemaligen Rathaus in Brauweiler ist am Mittwoch, 10. April, geschlossen (normale Öffnungszeiten jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.30 bis 18 Uhr).
Mitteilung der BI: Bürgerbegehren Abteipassage, Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehnung unserer Initiative
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Stellungnahme erheben wir Einwände gegen die Darstellung der Verwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Vorlagen-Nr. 66/2019 der Ratssitzung am 09.04.2019:
Unser Bürgerbegehren ist zulässig. Wir appellieren an die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim, die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festzustellen.
Sollte der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Unzulässigkeit feststellen, wäre dieser Beschluss rechtswidrig.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
1 Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Aufstellungsbeschluss nach § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 GO NRW
Von der Verwaltung ist vom Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens eingeholt worden. Diese Stellungnahme ist nach der Vorlage der Verwaltung eindeutig: Danach ist nach der Neufassung der insoweit maßgeblichen Vorschriften der GO NRW auch ein auf die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses gerichtetes Bürgerbegehren – wie in unserem Fall – zulässig.
Dies entspricht zudem nicht nur der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes, sondern unmissverständlich auch dem gesetzgeberischen Willen des nordrhein-westfälischen Landtages.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Drucksache 15/2151 des nordrhein-westfälischen Landtages vom 08.06.2011 „Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung“ – eingebracht von der Landesregierung – zu § 26 Abs. 5 Nr. 5 GO NRW, wo es wie folgt eindeutig heißt:
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Medienmitteilung der Bürgerinitiative BI Brauweiler Abteipassage
(PM) – Am Freitag, 05.04.2019 ( !!) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ablehung der Zulässigkeit unseres Begehrens im Ratsinfosystem für Dienstag,den 09.04.2019 (!!) eingestellt. Nur durch Zufall haben wir diese entdecken können, da wir seitens der Stadt nicht informiert wurden.
Die Beschlussvorlage ist an falschen Darstellungen kaum zu übertreffen. So wird die beschlossene frühzeitige Bürgerbeteiligung als Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens gedeutet …. dabei ist diese ausweislich der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen erst NACH dem Ende unseres Begehrens veröffentlicht worden (19.03.2019). Zudem könnte dann ja ein Bürgerbegehren grundsätzlich verhindert werden, wenn der Ausschuss schlicht jedes Mal die Bürgerbeteiligung mit beschließt, da wäre es ja lächerlich einfach den Willen des Gesetzgebers ad absurdum zu führen.
Zudem wird kritisiert, wir hätten in unserer Begründung einen direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme hergestellt. Dabei wird unser Begründungstext aus der Unterschriftenliste erst gar nicht tatsächlich zitiert. Zudem hat die Stadtverwaltung diesen Zusammenhang ja selbst hergestellt, indem sie der Beschlussvorlage, die ja VORHABENBEZOGEN ist (!!), die Planungsunterlagen des Bauträgers selber angehängt und damit veröffentlicht hat. Unsere Broschüre ist NICHT offizieller Bestandteil der Unterschriftenliste und gibt erkennbar unsere Meinung wieder, das sollte in einer Demokratie möglich sein ohne den Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen zu erwirken.
Vielmehr stellt der von der Verwaltung vorgelegte Einwand hinsichtlich der Broschüre die Meinung der Verwaltung dar und birgt selber offenbare Falschinformationen, so ist der Abriss des Gebäudes sehr wohl genehmigungspflichtig laut Bauordung NRW (ausgenommen sind nur Gebäude der Kategorie 1-3 bis 7m Traufhöhe oder technische Anlagen).
Auch wurde uns in einer Email bezüglich der möglichen späteren Löschung der Vormerkung wörtlich „man wolle sich anderen Investoren gegenüber nicht festlegen“ mitgeteilt, von einem rechtlichen Hindernis hinsichtlich des Verfahrens war uns ggb. nie die Rede. (Email-Ausdruck kann vorgelegt werden…)
Wir sind entsetzt und fühlen uns von der Verwaltung der Stadt diskreditiert und getäuscht.
Wir fordern die Bürger der Stadt Pulheim auf, am Dienstag um 18:00 Uhr die Möglichkeit, Fragen zu stellen zu nutzen, um ihre Meinung zu diesen undemokratischen Vorgängen Kund zu tun.Dr. Amadeus Franke für die BI Brauweiler Initiative Abteipassage
Aktionssamstag im Zahnrad
Das Zahnrad wird kommendes Wochenende erneut seine Türen zum offenen Aktionssamstag öffnen und neben dem Kursangebot und den üblichen Freizeitmöglichkeiten Jugendliche zur offenen Musikprobe einladen. Dies soll ein Treffpunkt für junge Musiker werden, die sich hier ungezwungen begegnen können, spontan zusammen Musik machen oder die Zeit als Probe mit Ihrer Band nutzen möchten, um ihre Stücke vor Publikum auszuprobieren. Wer ein Instrument spielt, den Kontakt zu anderen Musikern sucht oder auch einfach nur zuschauen möchte, ist herzlich willkommen.
Unterstützt wird das Projekt von der Rockinitiative Pulheim, die auch an diesem Tag wieder zahlreich erscheinen werden. Der nächste Aktionssamstag ist am 06. April, los geht es nach 17.00 Uhr.
25 Jahre Zahnrad in Brauweiler
Am 25. Mai 2019 feiert das Kinder- und Jugendhaus Zahnrad sein 25-jähriges Bestehen und seinen 3. Kleinkunsttag. Im Rahmen dieser Festlichkeiten bietet das Zahnrad Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, während des hausinternen Flohmarktes Spielsachen und Kinderkleidung zu verkaufen. Anmeldungen können bis zum 30. April unter Tel.: 02234/801882, WhatsApp: 0177/3470741 und mail: zahnrad@drk-rhein-erft.de angenommen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.